Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 2 aktive Ausschreibungen von insgesamt 42 erfassten Vergabeverfahren.

Als Vergabestelle schreibt Bundesministerium für Arbeit und Soziales regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Forschung & Entwicklung (62%), Unternehmensberatung & Recht (14%) und IT-Dienstleistungen (12%). Weitere relevante Bereiche umfassen Öffentliche Verwaltung.

Alle Ausschreibungen von Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
2
Top Branche
Forschung & Entwicklung

Aktuelle Ausschreibungen

42 Ausschreibungen (Seite 1 von 5)

Beschaffung eines Vorgangsbearbeitungssystems

Aktiv
Frist: 13.04.2026
Veröffentlicht: 13.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie in bestimmten Fällen mit Privaten außergerichtlich beizulegen. Dazu muss sie einen barrierefreien und niederschwelligen Zugang zu Schlichtungsverfahren ermöglichen. Die Zielgruppe weist sehr unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse auf – von Personen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, über Menschen mit Hörbehinderungen, die mittels Deutscher Gebärdensprache oder schriftlich kommunizieren, bis hin zu Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Anträge erreichen die Geschäftsstelle über verschiedene Kanäle, in Textform, mittels Niederschrift oder über Gebärdensprachdolmetscherdienste (SQAT). Das zu beschaffende Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) muss dieser Vielfalt an Kommunikationsbedürfnissen und -kanälen gerecht werden. Jeder der Kommunikationswege muss vollständig barrierefrei gestaltet und in den digitalen Workflow integriert werden können. Das VBS soll durch eine durchgängige digitale Prozesskette diese Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig höchste Standards der Barrierefreiheit gemäß BGG, BITV 2.0, und den relevanten technischen Normen erfüllen. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist eine konsequente Einhaltung der DSGVO-Vorgaben sowie hoher Standards der Informationssicherheit unerlässlich. Das zentrale Ziel ist es, durch Automatisierung und intelligente Systemführung die administrative Bearbeitungszeit zu verkürzen und die Qualität der Verfahrensführung zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen schneller und effektiver zu ihrem Recht gelangen können. Das System muss flexibel genug sein, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelfalls einzugehen, die wachsenden Fallzahlen zu bewältigen und sich an zukünftige Rechtsänderungen sowie erweiterte Zuständigkeiten anpassen zu können. Kern der Rahmenvereinbarung ist das Lizenzpaket des VBS als „Software-as-a-Service“-Modell (SaaS) und die zugehörigen laufenden Kosten im Rahmen der Nutzung und Pflege des VBS. Dadurch das marktübliche Softwarelösungen oftmals nicht vollständig barrierefrei sind, ist die SchBGG bereit, einmalige Entwicklungsleistungen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit zu vergüten. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbestandteile. Zu diesen gehören einmalige Kosten für Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Kosten für optionale Abrufe im Rahmen von softwarenahen Dienstleistungen als auch Schulungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Mit der Rahmenvereinbarung wird die SchBGG zu einem bedarfsgerechten Abruf von ausgewiesenen Leistungen berechtigt. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der SchBGG. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Beschaffung eines Vorgangsbearbeitungssystems

Aktiv
Frist: 13.04.2026
Veröffentlicht: 11.03.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (SchBGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes sowie in bestimmten Fällen mit Privaten außergerichtlich beizulegen. Dazu muss sie einen barrierefreien und niederschwelligen Zugang zu Schlichtungsverfahren ermöglichen. Die Zielgruppe weist sehr unterschiedliche Kommunikationsbedürfnisse auf – von Personen mit Sehbehinderungen, die Screenreader benötigen, über Menschen mit Hörbehinderungen, die mittels Deutscher Gebärdensprache oder schriftlich kommunizieren, bis hin zu Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, die auf Leichte Sprache angewiesen sind. Anträge erreichen die Geschäftsstelle über verschiedene Kanäle, in Textform, mittels Niederschrift oder über Gebärdensprachdolmetscherdienste (SQAT). Das zu beschaffende Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) muss dieser Vielfalt an Kommunikationsbedürfnissen und -kanälen gerecht werden. Jeder der Kommunikationswege muss vollständig barrierefrei gestaltet und in den digitalen Workflow integriert werden können. Das VBS soll durch eine durchgängige digitale Prozesskette diese Herausforderungen bewältigen und gleichzeitig höchste Standards der Barrierefreiheit gemäß BGG, BITV 2.0, und den relevanten technischen Normen erfüllen. Gerade bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist eine konsequente Einhaltung der DSGVO-Vorgaben sowie hoher Standards der Informationssicherheit unerlässlich. Das zentrale Ziel ist es, durch Automatisierung und intelligente Systemführung die administrative Bearbeitungszeit zu verkürzen und die Qualität der Verfahrensführung zu verbessern, damit Menschen mit Behinderungen schneller und effektiver zu ihrem Recht gelangen können. Das System muss flexibel genug sein, um auf die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelfalls einzugehen, die wachsenden Fallzahlen zu bewältigen und sich an zukünftige Rechtsänderungen sowie erweiterte Zuständigkeiten anpassen zu können. Kern der Rahmenvereinbarung ist das Lizenzpaket des VBS als „Software-as-a-Service“-Modell (SaaS) und die zugehörigen laufenden Kosten im Rahmen der Nutzung und Pflege des VBS. Dadurch das marktübliche Softwarelösungen oftmals nicht vollständig barrierefrei sind, ist die SchBGG bereit, einmalige Entwicklungsleistungen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit zu vergüten. Darüber hinaus gibt es weitere Leistungsbestandteile. Zu diesen gehören einmalige Kosten für Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Kosten für optionale Abrufe im Rahmen von softwarenahen Dienstleistungen als auch Schulungen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Mit der Rahmenvereinbarung wird die SchBGG zu einem bedarfsgerechten Abruf von ausgewiesenen Leistungen berechtigt. Die Entscheidung über die Anzahl der zu beauftragenden Leistungen liegt allein im Ermessen der SchBGG. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

Evaluierung der Grundrente

Abgelaufen
Frist: 27.11.2023
Veröffentlicht: 10.01.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Zum 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten. Zur Anerkennung der Le-bensleistung und Stärkung des Vertrauens in die gesetzliche Rentenversicherung erhalten Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversiche-rung mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen pflichtversichert waren, Kinder erzogen und nicht erwerbsmäßig Menschen gepflegt haben (u. a. bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten), einen individuell berechneten Zuschlag zu ihrer Rente (Grundren-tenzuschlag). Im Einstiegsbereich zwischen 33 und 35 Jahren Grundrentenzeiten wird die Grundrente ansteigend (gestaffelt) berechnet. Die Grundrente hat das Ziel der Anerkennung jahrzehntelanger verpflichtender Beitragszah-lung von Geringverdienern im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sowie der Stärkung des Vertrauens dieser Personengruppe in die Rentenversicherung. Sie dient nicht primär der Armutsbekämpfung. Gleichwohl leistet die aus der Gewährung eines Grundrentenzuschlags stets resultierende höhere (Gesamt-)Rentenzahlung auch einen Beitrag zur Verbesserung der Einkommenssituation dieser Personen im Alter. Um die Grundrente am Bedarf der Grundrentenberechtigten auszurichten, wird unter Berück-sichtigung gesetzlich festgelegter Einkommensfreibeträge ein besonders zu ermittelndes Ein-kommen (Basis: von der Finanzverwaltung festgesetztes zu versteuerndes Einkommen) auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Geprüft wird das eigene Einkommen und auch das Einkommen von Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie Lebenspartnerinnen und Lebens-partnern. Auch (abgeltend) versteuerte Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrages sind in die Einkommensprüfung einzubeziehen. Die Grundrente wird sowohl für Neurentnerinnen und Neurentner als auch für diejenigen be-rechnet, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits eine Rente bezogen haben (Bestandsrent-nerinnen und -rentner). § 307h des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sieht vor, bis zum 31. Dezember 2025 zu evaluieren, ob die mit Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden. Ausweislich der Begründung zum gesetzlichen Evaluierungsauftrag werden für dieses For-schungsvorhaben insbesondere folgende Untersuchungsschwerpunkte definiert: a) Wurde die Zielgruppe der langjährig Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenver-sicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen erreicht? b) Unterscheiden sich die Grundrentenzuschläge in Abhängigkeit von Geschlecht und Region? c) Wie wirkt sich die Staffelung der Grundrentenzuschläge zwischen 33 und 35 Jahren an Grundrentenzeiten aus? d) Welche Auswirkungen ergeben sich durch die Einkommensanrechnung und der hier-bei anzuwendenden Freibeträge? Die nachfolgenden Forschungsfragen für die jeweiligen Untersuchungsschwerpunkte sind im Wesentlichen auf Basis von statistischen Daten, insbesondere den Auswertungen der Deut-schen Rentenversicherung (DRV) zu Rentenzugang und Rentenbestand (zum 31. Dezember der Jahre 2022, 2023 und 2024) zu beantworten. Zudem stehen für den Rentenzugang die biografischen Informationen aus dem Datensatz der Vollendeten Versicherungsleben (VVL) zur Verfügung. Die Daten der DRV werden den Forschenden über das Forschungsdatenzent-rum der Rentenversicherung (FDZ-RV) zur Verfügung gestellt. Die Forschenden können in Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Statistikabteilung der DRV in gewissem Umfang auch Sonderauswertungen aus den beschriebenen Datensätzen bei der DRV anfordern.

Zwischenevaluation des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung

Abgelaufen
Frist: 08.01.2024
Veröffentlicht: 10.01.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Ein starker Sozialstaat ist angewiesen auf ein Umfeld engagierter Wissenschaft, das weitsichtig und mit analytischer Tiefe Veränderungen erkennt und deren Auswirkungen unabhängig beschreibt. Die fundierte Analyse von aktuellen Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt und deren Auswirkungen auf bestehende sozialstaatliche bzw. sozialpolitische Arrangements ist unabdingbar für einen informierten sozialpolitischen Diskurs. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Jahr 2016 das Fördernetzwerk Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS) ins Leben gerufen. Damit verfolgt BMAS das Ziel, die unabhängige Sozialpolitikforschung zu stärken. Dieses Ziel soll mit einem FIS-Zentrum gezielt unterstützt werden. Hierzu hat BMAS Anfang 2020 einen Aufruf zum Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums veröffentlicht. Das FIS-Zentrum soll Wirkung und Sichtbarkeit des FIS erhöhen sowie das Fördernetzwerk stärken, so dass es noch effektiver dazu beiträgt, die Präsenz sozialpolitischer Fragen in Forschung und Lehre sowie in der Nachwuchsförderung zu steigern. Mit Bescheid vom 21.12.2020 wurde der Universität Duisburg-Essen eine Zuwendung zum Aufbau des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) bewilligt. Es ist angedacht, die Förderung des DIFIS perspektivisch zu verstetigen und das DIFIS zu einem sozialpolitischen Forschungsinstitut zu entwickeln. II. Ziele und Aufgaben der Zwischenevaluation Grundlage für die Bewertung bilden die Ziele und Aufgaben des DIFIS aus der Förderbekanntmachung vom 10. Februar 2020 zum Aufbau und Betrieb eines FIS-Zentrums sowie die Operationalisierung der Ziele im Antrag des DIFIS. In der Bekanntmachung werden vier übergreifende Ziele benannt. Das FIS-Zentrum soll die Wirkung und Sichtbarkeit der Sozialpolitikforschung erhöhen, das FIS-Fördernetzwerk inhaltlich vernetzen und unterstützen, die sozialpolitische Forschungslandschaft über Disziplingrenzen vernetzen und eigene Forschung im Themenbereich der FIS-Förderung betreiben. Der Förderantrag des DIFIS hat diese Ziele aufgenommen und ausgeführt, mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen. Die Zwischenevaluation sollte den Stand der Zielerreichung auf dieser Grundlage erheben. Sie soll untersuchen und bewerten, wie das DIFIS die Anforderungen in der Bekanntmachung operationalisiert hat und wie weit die Umsetzung in den verschiedenen Bereichen vorangeschritten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Arbeit des DIFIS in der laufenden Projektförderung noch im Prozess befindet und daher noch nicht abgeschlossen sein kann. Das Alleinstellungsmerkmal des DIFIS als Forschungs-, Vernetzungs- und Transfereinrichtung unter Mitwirkung der Fachcommunity der Sozialpolitikforschung in den Disziplinen der Soziologie, Ökonomie, Rechtswissenschaft, Geschichts- und Politikwissenschaft, der Sozialethik und der Sozialen Arbeit ist bei allen Überlegungen zu Fragen der Bewertung und Fortführung des DIFIS zu beachten. Gegenstand der Zwischenevaluation sollten einerseits die bisherige Entwicklung und die Ergebnisse der Arbeit des DIFIS mit Blick auf die Zielstellung sein. Anderseits sollten auch mögliche Konsequenzen aus diesen Befunden für die künftige Ausrichtung des DIFIS als sozialpolitisches Forschungsinstitut betrachtet werden. Hierbei sollte insbesondere auch der Umsetzungsprozess evaluiert und ggf. Verbesserungsvorschläge entwickelt werden. Das BMAS erwartet durch die Zwischenevaluation insbesondere Erkenntnisse zu den folgenden vier Aspekten: Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung

Evaluation zum ESF Plus-Bundesprogramm in der Förderperiode 2021-2027

Abgelaufen
Frist: 10.04.2024
Veröffentlicht: 11.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das Kerninstrument der Europäischen Union zur Förderung ihrer beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele. Aus ESF Plus-Mitteln werden konkrete Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Inklusion finanziert. Die aktuelle FP 2021 bis 2027 ermöglicht eine Förderung bis zum 31.12.2029. Das BMAS koordiniert den ESF Plus in Deutschland und setzt diesen für den Bund um. Es stehen für das ESF Plus-Bundesprogramm rund 4,6 Milliarden Euro Gesamtmittel zur Verfügung. Davon sind rund 2,2 Milliarden Euro ESF Plus-Mittel. Insgesamt sollen 782.000 Teilnehmende und 121.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Förderung erhalten. Die Umsetzung des ESF Plus ist auf Basis des veröffentlichten Evaluationsplanes zu evaluieren. Die Evaluation soll unterschiedliche Förderschwerpunkte untersuchen und zusätzlich themenzentrierte Studien umfassen. Daher wird die Leistung in Bausteine gegliedert. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMAS. Die Ergebnisse sind in fest terminierten Zwischen- und Abschlussberichten festzuhalten. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung

Evaluation zum ESF Plus-Bundesprogramm in der Förderperiode 2021-2027

Abgelaufen
Frist: 10.04.2024
Veröffentlicht: 11.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist das Kerninstrument der Europäischen Union zur Förderung ihrer beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele. Aus ESF Plus-Mitteln werden konkrete Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Inklusion finanziert. Die aktuelle FP 2021 bis 2027 ermöglicht eine Förderung bis zum 31.12.2029. Das BMAS koordiniert den ESF Plus in Deutschland und setzt diesen für den Bund um. Es stehen für das ESF Plus-Bundesprogramm rund 4,6 Milliarden Euro Gesamtmittel zur Verfügung. Davon sind rund 2,2 Milliarden Euro ESF Plus-Mittel. Insgesamt sollen 782.000 Teilnehmende und 121.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Förderung erhalten. Die Umsetzung des ESF Plus ist auf Basis des veröffentlichten Evaluationsplanes zu evaluieren. Die Evaluation soll unterschiedliche Förderschwerpunkte untersuchen und zusätzlich themenzentrierte Studien umfassen. Daher wird die Leistung in Bausteine gegliedert. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem BMAS. Die Ergebnisse sind in fest terminierten Zwischen- und Abschlussberichten festzuhalten. Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung

Evaluation Faire Mobilität

Abgelaufen
Frist: 15.04.2024
Veröffentlicht: 11.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.

Evaluation Faire Mobilität

Abgelaufen
Frist: 22.04.2024
Veröffentlicht: 18.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Das Beratungsangebot Faire Mobilität wurde 2011 im Rahmen einer ESF-Projektförderung gestartet und wurde ab 2017 als reines Bundesprojekt fortgeführt. 2020 wurde Faire Mobilität im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) verankert und damit verstetigt. Seit 2021 wird das Beratungsangebot auf Basis des gesetzlichen Leistungsanspruchs in § 31 AEntG durchgeführt. Der DGB erhält dazu Bundesmittel in Höhe von bis zu 3,996 Millionen Euro pro Jahr und steuert Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent bei. Durch die Verstetigung sollte das Beratungsangebot weiter gestärkt, die Qualität auf Dauer gesichert und weiterentwickelt werden. Die Bereitstellung von arbeits- und sozialrechtlichen Informations- und Unterstützungsangeboten für Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern haben sich zu einer Daueraufgabe entwickelt. Die kurzen Projektzyklen waren nicht geeignet, um dieser Aufgabe längerfristig gerecht zu werden. Insbesondere die Personalfluktuation bei Faire Mobilität auf Grund von befristeten Beschäftigungsverhältnissen stellte in der Praxis ein großes Problem dar. Kern von Faire Mobilität ist die Information und Erstberatung von mobilen Arbeitskräften aus der EU zu Arbeitsrechten und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Dafür beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit in 13 Beratungsstellen und mobil z.B. an LKW-Raststätten. Im Jahr 2022 wurden ca. 8.800 Personen beraten. Die meisten von ihnen kamen aus Polen, Bulgarien und Rumänien. Darüber hinaus erstellt Faire Mobilität Informationsmaterialien, führt Beratungs- und Multiplikatorenschulungen durch und macht durch Pressearbeit Missbrauchsfälle publik. Das Projekt Faire Mobilität soll zu dem übergeordneten Ziel beitragen, die Arbeitsbedingungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt für EU-Bürgerinnen und -Bürger v.a. aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fair zu gestalten. Faire Mobilität stellt dafür auf die Verbesserung der Informationslage und Rechtssicherheit von mobilen Beschäftigten hinsichtlich ihrer Arbeitsrechte sowie der Arbeitsbedingungen in Deutschland ab. Zwischen Oktober 2019 und Juli 2020 fand eine erste externe, vom BMAS beauftragte Evaluation statt. Die Befunde der Evaluation haben gezeigt, dass durch Faire Mobilität ein qualitativ hochwertiges und wirkungsvolles Beratungsangebot geschaffen wurde. Die aktuelle Evaluation soll die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes seit der Verstetigung durch die Einführung des § 31 AEntG wissenschaftlich erfassen und bewerten. Die Einführung sollte dazu dienen, eine effektive Beratung von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus der Europäischen Union in Deutschland zu gewährleisten und dem Deutschen Gewerkschaftsbund durch Planungssicherheit eine Verbesserung des Angebotes zu ermöglichen. § 31 Abs. 9 AEntG sieht vor, dass das Beratungs- und Informationsangebot bis zum 31. Dezember 2025 durch das BMAS evaluiert wird. Durch diese Evaluation soll nun überprüft werden, ob die mit der Verstetigung angestrebten Ziele erreicht werden konnten und sich die Einführung des regelmäßigen Leistungsanspruchs bewährt hat. Darüber hinaus soll erforscht werden, ob und wie das Beratungsangebot weiterentwickelt werden kann, um die verfolgten Ziele noch besser zu erreichen.

Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“

Abgelaufen
Frist: 29.04.2024
Veröffentlicht: 14.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des So-zialstaats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ I. Ziel Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Be-darf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebie-ten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Per-spektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozial-staates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (auch mit Europabezug bzw. in ländervergleichender Perspektive), insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Qualifizierung und Ar-beitsbedingungen sowie Einkommens- und Vermögensverteilung, Altersvorsorge und Al-terssicherung. Weitere Themen können der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitali-sierung und Künstliche Intelligenz und/oder die sozialverträgliche Ausgestaltung von Politik in der ökologischen und digitalen Transformation sein. Bedarf besteht zudem auch an Ex-pertise zu angrenzenden Themen, wie etwa gesamtwirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen. II. Aufgaben Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissen-schaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall sollen wissenschaftliche Kurzex-pertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen beauftragt werden. Sie sollen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu einem abgegrenzten Thema aufarbeiten und Erkenntnisse aus der Analyse von Sekundärdaten oder Daten aus Primärerhebungen be-grenzten Umfangs einbeziehen. Zur Bearbeitung komplexer Themen werden auch inhalt-lich umfassendere Expertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten angefor-dert. Diese beinhalten eine breitere oder tiefergehende Auseinandersetzung mit der jeweili-gen Fragestellung, die auch umfangreichere Primärdatenerhebungen und den Einsatz an-spruchsvoller qualitativer oder quantitativer Analysenmethoden erfordern kann. Bei sehr kurzfristigem Bedarf können in Einzelfällen Ad-hoc-Analysen und -recherchen mit einer Bearbeitungsdauer von 1- 2 Tagen zu erstellen sein. Vierteljährlich - beginnend ab 12/2024 - soll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwick-lungen in den Themengebieten des BMAS informieren. Bei Bedarf sollen zudem Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. Expertenworkshops) zu den unter Abschnitt I genannten Themen von der Auftrag-nehmerin / dem Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, moderiert und / oder dokumentiert werden. Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich per Video-konferenz an Koordinierungsrunden mit dem BMAS teilnehmen. III. Anforderungen Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, und/oder seltener auch juristische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auf-tragnehmer insbesondere folgende Disziplinen / Themen abdeckt:  Wirtschaftswissenschaften, darunter insbesondere Arbeitsmarktökonomie  Soziologie, mit Fokus auf Arbeits- / Industriesoziologie und Sozialstrukturanalyse  Politikwissenschaft, mit Fokus auf Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik  Interdisziplinäre transformative Nachhaltigkeitsforschung  Arbeits- / Sozialrecht Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen.

Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“

Abgelaufen
Frist: 29.04.2024
Veröffentlicht: 25.03.2024
Bundesministerium für Arbeit und Soziale...

Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des So-zialstaats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“ I. Ziel Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Be-darf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebie-ten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Per-spektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozial-staates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (auch mit Europabezug bzw. in ländervergleichender Perspektive), insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Qualifizierung und Ar-beitsbedingungen sowie Einkommens- und Vermögensverteilung, Altersvorsorge und Al-terssicherung. Weitere Themen können der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitali-sierung und Künstliche Intelligenz und/oder die sozialverträgliche Ausgestaltung von Politik in der ökologischen und digitalen Transformation sein. Bedarf besteht zudem auch an Ex-pertise zu angrenzenden Themen, wie etwa gesamtwirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen. II. Aufgaben Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissen-schaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall sollen wissenschaftliche Kurzex-pertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen beauftragt werden. Sie sollen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu einem abgegrenzten Thema aufarbeiten und Erkenntnisse aus der Analyse von Sekundärdaten oder Daten aus Primärerhebungen be-grenzten Umfangs einbeziehen. Zur Bearbeitung komplexer Themen werden auch inhalt-lich umfassendere Expertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten angefor-dert. Diese beinhalten eine breitere oder tiefergehende Auseinandersetzung mit der jeweili-gen Fragestellung, die auch umfangreichere Primärdatenerhebungen und den Einsatz an-spruchsvoller qualitativer oder quantitativer Analysenmethoden erfordern kann. Bei sehr kurzfristigem Bedarf können in Einzelfällen Ad-hoc-Analysen und -recherchen mit einer Bearbeitungsdauer von 1- 2 Tagen zu erstellen sein. Vierteljährlich - beginnend ab 12/2024 - soll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwick-lungen in den Themengebieten des BMAS informieren. Bei Bedarf sollen zudem Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. Expertenworkshops) zu den unter Abschnitt I genannten Themen von der Auftrag-nehmerin / dem Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, moderiert und / oder dokumentiert werden. Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich per Video-konferenz an Koordinierungsrunden mit dem BMAS teilnehmen. III. Anforderungen Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, und/oder seltener auch juristische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auf-tragnehmer insbesondere folgende Disziplinen / Themen abdeckt:  Wirtschaftswissenschaften, darunter insbesondere Arbeitsmarktökonomie  Soziologie, mit Fokus auf Arbeits- / Industriesoziologie und Sozialstrukturanalyse  Politikwissenschaft, mit Fokus auf Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik  Interdisziplinäre transformative Nachhaltigkeitsforschung  Arbeits- / Sozialrecht Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen.

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Häufige Fragen zu Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Bonn. Aktuell sind 2 Ausschreibungen aktiv (von 42 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Forschung & Entwicklung, Unternehmensberatung & Recht, IT-Dienstleistungen. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Forschung & Entwicklung (62%), Unternehmensberatung & Recht (14%), IT-Dienstleistungen (12%), Öffentliche Verwaltung (12%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Bundesministerium für Arbeit und Soziales bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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