Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz)-Expertisen zu Grundsatzfragen des Sozial-staats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“
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Rahmenvertrag „Wissenschaftliche (Kurz-)Expertisen zu Grundsatzfragen des So-zialstaats, der Arbeitswelt und der Transformation der sozialen Marktwirtschaft“
I. Ziel
Zur konzeptionellen Vorbereitung politischer Entscheidungen und zur Umsetzung von Handlungsschwerpunkten ist das BMAS auf wissenschaftliche Expertise angewiesen. Be-darf an kurzfristiger wissenschaftlicher Expertise kann grundsätzlich in allen Themengebie-ten anfallen, welche in die Zuständigkeit des BMAS fallen. Unter die grundsätzliche Per-spektive der Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, der Finanzierung des Sozial-staates und der zukünftigen Entwicklung der Arbeit fallen beispielsweise (Kurz-)Expertisen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (auch mit Europabezug bzw. in ländervergleichender Perspektive), insbesondere im Hinblick auf Fachkräftesicherung, Qualifizierung und Ar-beitsbedingungen sowie Einkommens- und Vermögensverteilung, Altersvorsorge und Al-terssicherung. Weitere Themen können der Wandel der Arbeitsgesellschaft durch Digitali-sierung und Künstliche Intelligenz und/oder die sozialverträgliche Ausgestaltung von Politik in der ökologischen und digitalen Transformation sein. Bedarf besteht zudem auch an Ex-pertise zu angrenzenden Themen, wie etwa gesamtwirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Entwicklungen.
II. Aufgaben
Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer soll bei Bedarf kurzfristig ihre / seine wissen-schaftliche Expertise zur Verfügung stellen. Im Regelfall sollen wissenschaftliche Kurzex-pertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Wochen beauftragt werden. Sie sollen den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu einem abgegrenzten Thema aufarbeiten und Erkenntnisse aus der Analyse von Sekundärdaten oder Daten aus Primärerhebungen be-grenzten Umfangs einbeziehen. Zur Bearbeitung komplexer Themen werden auch inhalt-lich umfassendere Expertisen mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 12 Monaten angefor-dert. Diese beinhalten eine breitere oder tiefergehende Auseinandersetzung mit der jeweili-gen Fragestellung, die auch umfangreichere Primärdatenerhebungen und den Einsatz an-spruchsvoller qualitativer oder quantitativer Analysenmethoden erfordern kann. Bei sehr kurzfristigem Bedarf können in Einzelfällen Ad-hoc-Analysen und -recherchen mit einer Bearbeitungsdauer von 1- 2 Tagen zu erstellen sein.
Vierteljährlich - beginnend ab 12/2024 - soll ein Forschungsmonitor für das BMAS erstellt werden. Der Forschungsmonitor soll gezielt und kompakt über wissenschaftliche Entwick-lungen in den Themengebieten des BMAS informieren.
Bei Bedarf sollen zudem Fachgespräche mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern (z.B. Expertenworkshops) zu den unter Abschnitt I genannten Themen von der Auftrag-nehmerin / dem Auftragnehmer inhaltlich vorbereitet, moderiert und / oder dokumentiert werden.
Weiterhin soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Regelfall monatlich per Video-konferenz an Koordinierungsrunden mit dem BMAS teilnehmen.
III. Anforderungen
Je nach Erkenntnisinteresse des BMAS können unterschiedliche fachliche Perspektiven (ökonomische, sozial-, politik- und verwaltungswissenschaftliche, und/oder seltener auch juristische) im Vordergrund stehen. Es wird erwartet, dass die Auftragnehmerin / der Auf-tragnehmer insbesondere folgende Disziplinen / Themen abdeckt:
Wirtschaftswissenschaften, darunter insbesondere Arbeitsmarktökonomie
Soziologie, mit Fokus auf Arbeits- / Industriesoziologie und Sozialstrukturanalyse
Politikwissenschaft, mit Fokus auf Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Interdisziplinäre transformative Nachhaltigkeitsforschung
Arbeits- / Sozialrecht
Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen.
Lose (1)
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