Frist abgelaufen

Wissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125a SGB XI

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.03.2024
Angebotsfrist
Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, die Umsetzung der digitalen Kommunikation und des Informationsaustausches fachlich zu begleiten, zu analysieren und zu bewerten. Im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation steht die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern, um neben ihrer Eignung auch konkrete pflegerische Leistungen zu identifizieren, die unter/bei Sicherstellung der Versorgungsqualität telepflegerisch erbracht werden können. In diesem Zusammenhang sind der Nutzen und die Effekte des Einsatzes telepflegerischer Lösungen sowie Anforderungen an die Anwendbarkeit von Telepflege zur Leistungserbringung, an die Qualifikation des Personals, an die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Arbeits- und Organisationsprozesse zu untersuchen, die mit der Implementierung und Umsetzung telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Weiterhin sind geeignete Vorschläge für die Modifikation pflegerischer Leistungen mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung zu erarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere und vergleichbare Pflegeeinrichtungen und Netzwerke zu gewährleisten. Neben der Identifikation und Benennung einsetzbarer pflegerischer Lösungen im Kontext der Telepflege sind als Ergebnis, begründete Befunde mit Blick auf Potentiale und Nutzen (förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen) telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern aufzubereiten. In der Evaluation sind die zentral an der Erprobung der Telepflege Beteiligten in den geförderten Projekten zu berücksichtigen. Dies sind neben den pflegebedürftigen Personen, den Einrichtungsleitenden, den Pflegedienstleitenden und dem Pflegepersonal alle am pflegerischen Prozess teilnehmenden Leistungserbringer sowie die für die technische Umsetzung verantwortlichen Akteure. Bei den Datenerhebungen (pflegerelevante Daten, Ergebnisse der Befragungen etc.) sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen muss ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Die Anwendungsfelder müssen sowohl in der bisherigen üblichen Form der Leistungserbringung als auch unter dem Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationsmittel untersucht und miteinander verglichen werden. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.

Zeitplan

Veröffentlichung
11.03.24
Teilnahmefrist
16.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
Vergabestelle@gkv-spitzenverband.de
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Telefon
0 30 20 62 88-4603
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Website
https://www.gkv-spitzenverband.de
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Kalkulation124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB16 Seiten
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