Ausschreibungen GKV-Spitzenverband

1
Ausschreibungen aktiv
68
Ausschreibungen gesamt
712 Tsd. €
Ø Auftragswert
IT-Dienstleistungen
Häufigste Branche (34%)

Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 77 Absatz 1a SGB IV ab dem Rechnungsjahr 2026

Aktiv
Frist: 11.06.2026
Veröffentlicht: 11.05.2026
GKV-Spitzenverband
0 €

Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, die Prüfung seiner Jahresrechnung ab dem Rechnungsjahr 2026 neu zu vergeben. Gemäß § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i. V. m. § 217d Absatz 2 Satz 3 SGB V ist die Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dieser ist gemäß § 40 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. § 31 Absatz 1 Nr. 12 der Satzung des GKV-Spitzenverbandes jährlich durch den Verwaltungsrat zu bestimmen und zu bestellen. Ein Wirtschaftsprüfer oder ein vereidigter Buchprüfer ist gemäß § 77 Absatz 1a Satz 6 SGB IV von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er in den letzten fünf aufeinanderfolgenden Jahren ohne Unterbrechung die Prüfung der Jahresrechnung des GKV-Spitzenverbandes mit Dienstsitz in Berlin und der Abteilung DVKA mit Dienstsitz in Bonn durchgeführt hat. Die Beschlussfassung durch den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes über die Zuschlagserteilung/Beauftragung zur Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung des Jahres 2026 erfolgt in dessen Sitzung am 10.12.2026. Im Hinblick auf die Durchführung der Prüfung der Jahresrechnung der Jahre 2027 bis 2030 ist eine jährliche Weiterbeauftragung unter dem Vorbehalt der jährlichen Bestimmung und Bestellung durch den Verwaltungsrat des GKV Spitzenverbandes vorgesehen. Ein Anspruch auf eine Weiterbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 besteht nicht. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Mobilfunk und Telefondienstleistungen

Abgelaufen
Frist: 21.12.2023
Veröffentlicht: 17.11.2023
GKV-Spitzenverband K.d.ö.R.
1.235.000 €

Die Ausschreibung umfasst einerseits grundlegende Sprach- und Datenkommunikationsleistungen derzeit in einem auf dem GSM-, LTE-, und 5G-Standalone-Standard basierenden Mobilfunknetz einschließlich Beschaffung von Endgeräten, SIM-Karten und Zubehör, inklusive Verwalten von eSIMs und zugehörigen Serviceleistungen. Der aus dieser Ausschreibung resultierende Rahmenvertrag kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungserbringung für den Bereich Mobilfunk muss zum 29.02.2024 (Betriebsbereitschaft) garantiert werden. Der derzeit noch gültige Rahmenvertrag beinhaltet Einzelverträge mit einer jeweils zweijährigen Vertragslaufzeit. Alle Einzelverträge enden spätestens mit Beendigung des aktuellen Rahmenvertrages. Der neu zu schließende Rahmenvertrag wird voraussichtlich 500 dienstliche Einzelverträge mit Sprach- und Datentarifen für Smartphones umfassen. Darüber hinaus soll die derzeit eingesetzte Telefonanlage durch eine virtuelle Telefonanlage abgelöst werden. Die voraussichtlich 500 Smartphones werden dann über ihre Mobilfunk- und die zugeordnete Festnetzrufnummer erreichbar sein. Die Mengenangaben in diesem Dokument beziehen sich auf den Ist-Stand. Deren zukünftige Entwicklung kann nicht verbindlich festgelegt werden. Ansprüche aus den geschätzten Angaben zur zukünftigen Entwicklung können nicht hergeleitet werden.

Wissenschaftlichen Gesamtevaluation der Erprobung von Telepflege bei der Erbringung pflegerischer Leistungen § 125a SGB XI

Abgelaufen
Frist: 16.04.2024
GKV-Spitzenverband

Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, die Umsetzung der digitalen Kommunikation und des Informationsaustausches fachlich zu begleiten, zu analysieren und zu bewerten. Im Zentrum der wissenschaftlichen Evaluation steht die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern, um neben ihrer Eignung auch konkrete pflegerische Leistungen zu identifizieren, die unter/bei Sicherstellung der Versorgungsqualität telepflegerisch erbracht werden können. In diesem Zusammenhang sind der Nutzen und die Effekte des Einsatzes telepflegerischer Lösungen sowie Anforderungen an die Anwendbarkeit von Telepflege zur Leistungserbringung, an die Qualifikation des Personals, an die technische Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen auf die Arbeits- und Organisationsprozesse zu untersuchen, die mit der Implementierung und Umsetzung telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Weiterhin sind geeignete Vorschläge für die Modifikation pflegerischer Leistungen mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung zu erarbeiten, um eine Übertragbarkeit auf andere und vergleichbare Pflegeeinrichtungen und Netzwerke zu gewährleisten. Neben der Identifikation und Benennung einsetzbarer pflegerischer Lösungen im Kontext der Telepflege sind als Ergebnis, begründete Befunde mit Blick auf Potentiale und Nutzen (förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen) telepflegerischer Lösungen in verschiedenen Anwendungsfeldern aufzubereiten. In der Evaluation sind die zentral an der Erprobung der Telepflege Beteiligten in den geförderten Projekten zu berücksichtigen. Dies sind neben den pflegebedürftigen Personen, den Einrichtungsleitenden, den Pflegedienstleitenden und dem Pflegepersonal alle am pflegerischen Prozess teilnehmenden Leistungserbringer sowie die für die technische Umsetzung verantwortlichen Akteure. Bei den Datenerhebungen (pflegerelevante Daten, Ergebnisse der Befragungen etc.) sind die Datenschutzbestimmungen zu beachten. Zur Bearbeitung der unterschiedlichen Fragestellungen muss ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren enthält. In diesem Zusammenhang sind auch Befragungen der oben genannten Beteiligten in das Evaluationsverfahren zu integrieren. Die Anwendungsfelder müssen sowohl in der bisherigen üblichen Form der Leistungserbringung als auch unter dem Einsatz digitaler Informations- und Kommunikationsmittel untersucht und miteinander verglichen werden. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind.

Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI

Abgelaufen
Frist: 10.06.2024
GKV-Spitzenverband

Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 7a Abs. 9 SGB XI beauftragt, alle drei Jahre und damit erneut zum 30. Juni 2026 einen unter wissenschaftlicher Begleitung erstellten Bericht vorzulegen über: - Die Erfahrungen und Weiterentwicklung der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen nach § 7a Abs. 1-4, 7-8, § 7b Abs. 1-2 und § 7c SGB XI; - Die Durchführung, Ergebnisse und Wirkungen der Beratung in der eigenen Häuslichkeit sowie die Fortentwicklung der Beratungsstrukturen nach § 37 Abs. 3-8 SGB XI. Die Berichtspflicht dient als eine wichtige Erkenntnisquelle hinsichtlich der Entwicklung der Beratungsstrukturen, der Regelungen zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie zur Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI und deren Wirksamkeit. Für die Umsetzung dieser Berichtspflicht ist eine Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen sowie der Beratung in der eigenen Häuslichkeit erforderlich. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages hat der GKV-Spitzenverband erstmals im Jahr 2020 und zuletzt im Jahr 2023 die Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gemäß § 7a Abs. 9 SGB XI veröffentlicht. Die Weiterentwicklung der Strukturen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und der Beratung in der eigenen Häuslichkeit nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf der Grundlage dieser Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 bis 2026 evaluiert. Hierfür hat jeder Bieter ein schriftliches Angebot nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen zu erarbeiten.

Betrieb einer PKI zur Erstellung von SM-B-Zertifikaten in der GKV

Abgelaufen
Frist: 14.06.2024
GKV-Spitzenverband

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben benötigen die Krankenkassen unter anderem zur Nutzung des Übermittlungsverfahrens „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) kryptographische Schlüssel und Zertifikate der Telematikinfrastruktur (TI) (SM-B). Als Herausgeber der SM-B Zertifikate in der Ausprägung KTR und KTR Ombudsstelle sowie ggf. weiteren wie bspw. SM-B AdV ist es Ziel des Auftraggebers, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich gesetzliche Krankenkassen als Nutzer an die Telematikinfrastruktur anbinden können. Dazu hat der Auftragnehmer insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen: - die Bereitstellung eines Antrags- und Freigabeportals und der damit verbundenen Prozesse unter Berücksichtigung der Ausgabepolicy gemäß Anlage A1, - die Produktion und die sichere Bereitstellung von SM-B-Zertifikaten an Krankenkassen respektive an die technischen Dienstleister der Krankenkassen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Identitäten sowie der Betrieb des OCSP-Responders zur Statusprüfung der Zertifikate, - die Eintragung und ggf. Aktualisierung der Einträge in den Verzeichnisdienst (VZD) der TI der gematik auf Basis der Antragsdaten für die betreffenden Identitäten - das Reporting/Monitoring gegenüber dem AG, - die Bearbeitung von Sperraufträgen (initiiert durch den AG oder die Krankenkasse/ technischen Dienstleister) - die Zurverfügungstellung eines TI-VZD-Viewers mit einer graphischen Oberfläche und Rest-API

Rahmenvertrag Microsoft-Produkte

Abgelaufen
Frist: 16.07.2024
GKV-Spitzenverband
3.400.000 €

Der Auftraggeber plant mit diesem Vergabeverfahren, seinen Bedarf an Software-Produkten der Firma Microsoft zu decken. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Handelspartner, die Weiterführung der Konditionenverträge, die nahtlose Fortführung der Software Assurance und die zukünftige Bestellung weiterer Produktlizenzen des Lizenzgebers Microsoft. Weiterhin hat der Auftragnehmer die erforderlichen beratenden und unterstützenden Dienstleistungen hinsichtlich einer kontinuierlichen Optimierung der angewandten Lizenzmodelle sowie der Beratung in Bezug auf Zahlungsmodelle und weiterer Leistungen im Rahmen der „Software Assurance“ zu erbringen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

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Über GKV-Spitzenverband

GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 1 aktive Ausschreibungen von insgesamt 68 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 0 € bis 3,4 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 712 Tsd. €.

Als Vergabestelle schreibt GKV-Spitzenverband regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von GKV-Spitzenverband sind IT-Dienstleistungen (34%), Unternehmensberatung & Recht (22%) und Forschung & Entwicklung (18%). Weitere relevante Bereiche umfassen Büro & Computer und Hotel- & Gaststättengewerbe.

Alle Ausschreibungen von GKV-Spitzenverband werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren.

Häufige Fragen zu GKV-Spitzenverband

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von GKV-Spitzenverband aus Berlin. Aktuell sind 1 Ausschreibungen aktiv (von 68 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind IT-Dienstleistungen, Unternehmensberatung & Recht, Forschung & Entwicklung. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 0 € und 3,4 Mio. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

Mit Bidfix können Sie kostenlos automatische Benachrichtigungen einrichten. Erstellen Sie ein Konto und definieren Sie Ihre Suchkriterien. Sie erhalten dann täglich Updates zu neuen Ausschreibungen von GKV-Spitzenverband – inklusive KI-gestützter Relevanzanalyse.

GKV-Spitzenverband ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei GKV-Spitzenverband: IT-Dienstleistungen (34%), Unternehmensberatung & Recht (22%), Forschung & Entwicklung (18%), Büro & Computer (9%), Hotel- & Gaststättengewerbe (6%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von GKV-Spitzenverband bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei GKV-Spitzenverband folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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