Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird voraussichtlich im dritten Quartal 2024 in Kraft treten. Deutschland wird daraufhin innerhalb von drei Jahren einen nationalen Wiederherstellungsplan mit flächenbasierten Maßnahmen erstellen müssen, die die Ziele der Verordnung erreichbar machen. Dieses Vorhaben dient der Vorbereitung und Erarbeitung des Wiederherstellungsplans sowie der Unterstützung der nationalen Umsetzung der Verordnung. Es gilt unter anderem, die Verordnungstexte zu analysieren und anhand verfügbarer Daten die Bedarfe und Potenziale für Wiederherstellungsmaßnahmen zu erarbeiten sowie Anpassungsbedarfe auf nationaler Ebene zu identifizieren. Die Aufgaben umfassen weiterhin die Unterstützung bei der rechtlichen Umsetzung, der Bund-Länder-Zusammenarbeit und Beteiligungsprozessen. Das Vorhaben ist in 4 Lose mit jeweils spezifischen Arbeitsschwerpunkten gegliedert.
Lose (4)
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