Zur Unterstützung der Aufgaben der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung nach WaStrG soll die Geometrie von Teilen der Bundeswasserstraßen (Unterwassertopographie, Ufernahebereiche) vermessen werden.
Die bei der Durchführung gewonnenen Messdaten sollen in nachfolgenden Arbeitsprozessen ausgewertet und vertragsgemäß zu Produkten verarbeitet werden. In diesem Wertschöpfungsprozess wird z. B. die eindeutige Umwandlung von sensorbezogenen Rohdaten in Koordinaten, Plausibilisierung sowie weitergehende Auswertungen stattfinden.