Die ViP ist als kommunaler ÖPNV-Dienstleister verpflichtet, die ordnungsgemäße Nutzung von Fahrausweisen sicherzustellen. Der Auftragnehmer soll mit der Erbringung der Dienstleistung gemäß den hier beschriebenen Leistungen und Rahmenbedingungen ab 01.01.2026 beauftragt werden.
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