Die Bundesrepublik Deutschland, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), letztvertreten durch das Reedereizentrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, chartert Schleppkapazitäten in der Nord- und Ostsee, um die von havarierten Schiffen ausgehenden Gefahren für die deutsche Küste oder den Schiffsverkehr frühzeitig abwehren zu können. Im Rahmen der Sicherheits- und Vorsorgekonzepte für die deutschen Nord- und Ostseegebiete sollen Notschlepper zur Verstärkung der vorhandenen Schleppkapazität sowie für allgemeine Unterstützungsleistungen für die Nord- und Ostsee gechartert werden. Der AN sichert zu, dass der Schlepper während der Dauer der Charter zum ständigen Einsatz an 24 Std. je Tag und an 7 Tagen je Woche im Einsatzgebiet, abhängig von der aktuellen Anordnung des AG oder der vom AG benannten Stellen, vorgehalten wird. Die Dauer der Charter umfasst 34 Monate und 7 Tage, sowie zusätzlich 4 Optionen von jeweils 6 Monaten.
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