Frist abgelaufen

Beschaffung von Fahrgestellen und Aufbau gem. DIN 14530-27 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20, HLF 20

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Auftraggeber

Stadt Göttingen

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
19. März 2024
Veröffentlichungsdatum
09. Februar 2024

Beschreibung

Die Stadt Göttingen unterhält im Fachbereich 37 (Feuerwehr) 3 Feuerwachen sowie 13 Ortsfeuerwehren. Im Rahmen der Feuerwehrbedarfsplanung wurde festgestellt, dass zur Schutzzielerreichung eine Aufstockung bzw. der Ersatz zu baugleichen HLF 20 im hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Bereich erforderlich ist. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, ist Lieferung der insgesamt 6 baugleichen HLF 20 erforderlich. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von 6 Fahrgestellen sowie die Fertigung und Lieferung des feuerwehrtechnischen Aufbaus für insgesamt 6 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen (HLF 20) gemäß DIN 14530-27 in Verbindung mit der DIN 1846 Teil 1 und 2, jeweils in aktueller Fassung. Los 1: Fahrgestelle Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Das Fahrzeug und der feuerwehrtechnische Aufbau müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung: - fabrikneu sein und dem aktuellen technischen Entwicklungsstandentsprechen, - der StVZO und StVO entsprechen, - die Auflagen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften erfüllen, - die Auflagen der gültigen Umweltrichtlinien erfüllen, - die Mindestanforderungen folgender Normen entsprechen: DIN 14530 Teil 27, DIN 1846 Teil 1 und 2 – Abweichungen sind dem Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu entnehmen, - bei Übergabe an die Stadt Göttingen mängelfrei sein. Die Einführung der General Safety Regulation II (GSR II) (VO/EU 2019/2144) bei den LKW-Fahrgestellen geht unter Umständen mit Kompatibilitätsproblemen zwischen feuerwehrtechnischen Aufbau und Abbiegeassistenten des Fahrgestells einher. Nach der Markterkundung kann es dabei zu Problemen auf Höhe der Trittstufen und Türen des Mannschaftraumes kommen. Durch die nicht abschließend kalkulierbaren Lieferzeiten des Fahrgestells und der anschließenden Fertigung des Aufbaus und somit einem Verzug der Auslieferung bis nach der gesetzlichen Übergangsfrist (07.07.2026) hinaus wäre somit ggf. keine Zulassung des Fahrzeuges mehr möglich. Um dies zu vermeiden hat sich der Fahrgestelllieferant eng mit dem Aufbauhersteller bezüglich der nötigen Konfiguration – wie z.B. dem Entfall des Abbiegeassistenten und das Herstellen durch den Aufbauhersteller oder das Versetzen des Sensors – abzustimmen. Selbiges gilt für die Konfiguration des Fahrgestells für den feuerwehrtechnischen Aufbau inklusive Nebenabtrieben. Hierfür werden dem Fahrgestellhersteller nach Bekanntgabe des Auftragnehmers – Los 2 – die Kontaktdaten des Aufbauherstellers vor Auftragserteilung zur Abstimmung übermittelt.

Lose (2)

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