Veröffentlichung 08.06.26 | Teilnahmefrist 30.06.26 |
Eignungskriterien
Das genannte Eignungskriterium ist nur beispielhaft genannt. Als Eignungskriterien gelten alle Eigenerklärungen gem. VHB-Formblatt 124.
Das genannte Eignungskriterium ist nur beispielhaft genannt. Als Eignungskriterien gelten alle Nachweise / Unterlagen gem. der Unterlage Bewerbungsformular zum Teilnahmeantrag. Konkret sind dies in diesem Vergabeverfahren
- Nachweis, dass der Bieter bauvorlageberechtigt (eingetragen bei zuständiger Kammer als Architekt / Ingenieur) ist
- Nachweis (Zertifikat) nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig
Das genannte Eignungskriterium ist nur beispielhaft genannt. Als Eignungskriterien gelten alle Eigenerklärungen gem. VHB-Formblatt 124.
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien setzen sich aus den Parametern
Die Zuschlagskriterien setzen sich aus den Parametern
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