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Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Lieferung und Montage von Trennwänden, Wechselkabinen, Duschtrennwänden, Sanitärtrennwänden, Garderobenschränken, Schränke für Umkleidekabinen, Umkleidekabinen für Behinderte, Sanitärtrennwände, Wertfachanlagen.
Bodenbelagsarbeiten
Blitzschutz Kleinwachau Haus A
Beschaffung von Bussen für den öffentlichen Verkehr
Lieferung und Einbau von HPC-Clusterknoten und Zubehör in 2 Racks mit Backdoor-Kühlung.
SOST - Sanierung Olympiastadion München, Landschaftsbauarbeiten Außenverteiler
Die Luzerner Psychiatrie AG beschafft mit dieser Ausschreibung eine Standardlösung für die Dienstplanung und Zeiterfassung sowie eine Anbieterin für deren Einführung und Integration sowie für Support und Wartung bzw. den Betrieb der Lösung. Die Lösung kann als On-Premises oder als Software-as-a-Service (SaaS) angeboten werden. Die Anbieterin stellt sicher, dass die Lösung in die bestehende Systemlandschaft integriert werden kann und alle für den Betrieb erforderlichen Leistungen und Komponenten umfasst.
RefoPlan 2026: „Aktualisierung der OECD Prüfrichtlinie 318 und des OECD Leitfadens 318 (neue Erkenntnisse zur Untersuchung der Dispersionsstabilität und Löslichkeit von Nanomaterialien)“ Das OECD-Prüfrichtlinienprogramm stellt eine Reihe von standardisierten und harmonisierten Prüfmethoden zur Untersuchung von Chemikalien zur Verfügung. Bestehende Prüfmethoden zur Erfassung von Umweltwirkung und -verhalten sind für lösliche Stoffe entwickelt worden. Für eine geeignete Risikobewertung von Nanomaterialien ist eine Anpassung dieser Methoden notwendig. Wesentliche Endpunkte für die Bewertung des Umweltverhaltens von Nanomaterialien sind die Dispersionsstabilität und die Löslichkeits(-rate) unter Umweltbedingungen. Mit der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 liegt seit 2017 eine Standardtestmethode vor, anhand derer sich die Dispersionsstabilität auf Grundlage der Homoagglomeration bestimmen lässt. Der OECD-Leitfaden Nr. 318, veröffentlicht im Jahre 2020, gibt zusätzliche Hinweise zur Bestimmung der Dispersionsstabilität, als auch zur Bestimmung der Löslichkeits(-rate) von Nanomaterialien in der Umwelt. In den vergangenen Jahren wurde umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung der OECD-Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD-Leitfadens Nr. 318 gesammelt. Parallel startete auf OECD-Ebene die Entwicklung einer Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate von Nanomaterialien für die Umweltbewertung. Ziel des Vorhabens ist die Überarbeitung der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318 und des OECD Leitfadens Nr. 318 an den Stand technischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse. Wesentliche Aspekte der Überarbeitung sind Vereinfachungen bzw. Konkretisierungen im Text der OECD Prüfrichtlinie Nr. 318, aber auch Ausweitungen der möglichen Nachweismethoden. Des Weiteren soll der OECD-Leitfaden Nr. 318 an die Änderungen der OECD TG 318 und an die neu entwickelte OECD-Prüfrichtlinie zur Bestimmung der Löslichkeit und Auflösungsrate angepasst, sowie um ein Protokoll zu Bestimmung der Dispersionsstabilität auf Basis der Heteroagglomeration ergänzt werden. Teil des Vorhabens ist ebenso die Begleitung relevanter Prozesse auf Ebene des OECD-Prüfrichtlinienprogramms zur Abstimmung der vorgenommenen Überarbeitungen, bis hin zur Verabschiedung.
Gas- Wasser- und Entwässerungsanlagen
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Gemeinde Kleinmachnow: Liefermenge: ca. 1.981.997 kWh/Jahr Lieferzeitraum: 01.01.2027-31.12.2028
Konzeption und Durchführung von Behindertenspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach § 117 i.V.m. §§ 51 und 53 SGB III für ca. 10 Plätze der AA Hagen im Bezirk des REZ NRW
BLB Z/NL Münster/Technisches Gebäudemanagement TGM 100-26-00027 / Fachlos 5 Brandschutz, hier:5.2 Los 5: Brandschutz, hier: Regionallos 5.2, selbsttätige Löschanlagen Elektro, hier: Regionallos 4.2, Bereich: RE GE BOT2
Rahmenvereinbarung über Bewegungstrainings zur Sturzprävention für pflegebedürftige Menschen
Holzbau- mit Fassade, Fenster- und Verschattungsarbeiten
a) Auftraggeber: Offizielle Bezeichnung: KMG Klinikum Thüringen Brandenburg GmbH; Bereich/Abteilung: Bau und Projektsteuerung; Straße, Hausnummer: Badstrasse 5-7; Postleitzahl: 19336; Ort: Bad Wilsnack; Land: DE; Telefon: +49 15234355721; Fax: +49 3879136701; Internet-Adresse: https://kmg-kliniken.de; E-Mail: p.lehr@kmg-kliniken.de b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. d) Art des Auftrages: Ausführung von Bauleistungen e) Ort(e) der Ausführung: Offizielle Bezeichnung: KMG Klinikum Luckenwalde; Straße, Hausnummer: Saarstr. 1; Postleitzahl: 14943; Ort: Luckenwalde; Land: DE f) Art und Umfang der Leistung: Baumaßnahme Am KMG Klinikum Luckenwalde soll die Rettungsstelle im Erdgeschoss in Teilen neu organisiert und umgebaut werden. Dabei soll sowohl die Kapazität der Patientenzahlen als auch die Effektivität und Funktionalität der Rettungsstelle für das Personal verbessert werden. Baumaßnahmen an der Gebäudehülle erfolgen dabei nicht. Die NGF zum Umbau der Rettungsstelle beträgt ca. 660m². Die Rettungsstelle wird dazu bei laufendem Betrieb in mehreren aufeinanderfolgenden Bauabschnitten umgebaut. Vorgesehener Zeitrahmen der Gesamtbaumaßnahme: geplanter Baubeginn 07 / 2026 Fertigstellung der Bauleistungen 04 / 2028 Inhalt der Leistung ist die fachgerechte Ausführung von Fliesenarbeiten im Gebäude. Liefern und verlegen von Wand- und Bodenfliesen in den Sanitärbereichen. Wandspiegel liefern und in die Fliesenbeläge der Wände einlassen. Der Abbruch von Bestandsfliesen erfolgt bauseits. Die Bauleistungen sind bei laufendem Betrieb der Rettungsstelle in mehreren aufeinander folgenden Bauabschnitten zu erbringen. g) Es werden keine Planungsleistungen gefordert h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfristen: Beginn: 20.07.2026, Ende: 28.04.2028 j) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. -/- k) Gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen. -/- l) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert werden können: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3384579/zustellweg-auswaehlen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) entfällt o) Frist für den Eingang der Angebote: 08.06.2026, 23:59 Uhr; Bindefrist: 10.07.2026 p) Elektronische Angebote sind auf der Vergabeplattform evergabe.de abzugeben. q) Angebote sind abzufassen in: Deutsch r) Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden und gegebenenfalls deren Gewichtung: Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen genannt. s) Eröffnungstermin: Datum: 09.06.2026, 10:00 Uhr; Ort: digital; Personen, die anwesend sein dürfen: keine t) Sicherheiten: keine u) Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: keine v) Rechtsform einer Bietergemeinschaft: keine w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (124) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Gemäß Formblatt 124 ist anzugeben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet; dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt; dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde; dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Anzugeben ist der Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestanforderung an Höhe dieses Umsatzes: 300.000 € netto pro Jahr. Es werden mindestens drei geeignete Referenzen im Sinne des Formblatts 124 verlangt. Weitere Mindestanforderungen: Mindestens eine Referenz betrifft einen Bestandsumbau mit Unterteilung in mehrere Bauabschnitte. Mindestens eine Referenz betrifft Arbeiten bei laufendem Betrieb aus den Bereichen Gesunheits-/Pflege-/Schul- oder Verwaltungsbau x) Vergabenachprüfstelle: Offizielle Bezeichnung: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Fliesen/ Platten
Dienstleistungen im Bereich Planung und ÖBA HKLS im Zuge der geplanten Aufstockung des B-Trakts der Landesberufsschule 4 Lehen.
Das Institut für Pathologie der Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt die Anschaffung eines vollautomatischen Mikrotoms zur Herstellung histopathologischer Paraffinschnitte. Das Gerät muss für den Dauerbetrieb (24/7) ausgelegt sein und einen hohen Durchsatz bei gleichbleibend reproduzierbarer Schnittqualität gewährleisten. Es dient der Optimierung der Schnittqualität für den Einsatz in der digitalen Pathologie, der Erhöhung des Durchsatzes, der Verbesserung der Patientensicherheit durch verwechslungssichere Probenverfolgung sowie der Entlastung der Mitarbeitenden bei hochrepetitiven Tätigkeiten.
Beschaffung von Lehr- und Lernmittel für die Naturwissenschaft der Elisabeth-Selbert-Schule
Gegenstand dieser Ausschreibung sind für den Hamburg Airport und Flughafen Stuttgart optimierte Spendersysteme für den Sanitärbereich sowie darauf abgestimmte Verbrauchsmaterialien und weitere Produkte. Als eine hochfrequentierte und in der Öffentlichkeit stark präsente und wahrgenommene Einrichtung mit internationalem Publikumsverkehr stellt dieser besonders hohe Anforderungen an die eingesetzten Produkte. Diese Ausschreibung beinhaltet zudem alle mit den Spendersystemen und deren Verbrauchsmaterialien zusammenhängenden Dienstleistungen, wie z.B. die Montage, Wartung und Instandhaltung der Spendersysteme sowie die Anlieferung der zugehörigen Verbrauchsmaterialien.