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Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 30.06.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
2008-03 Tafelsystem BA3
PolBln 128_23 Rahmenvertrag Transkription audiovisueller Vernehmungen
BLB NRW Duisburg / DBS / Verschiedene Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen / Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen / 020-23-02000
Multifunktionsgeräte (MFG, 7 Stk.) und Netzwerk-Dokumentenscanner (3 Stk.) für die Deutsche Aidshilfe e. V. (Bundesgeschäfts- und Nebenstelle) mit rund 100 Mitarbeiter*innen. Funktionen MFG: Drucken, Kopieren, Scannen (to pdf/a, durchsuchbare pdf, to folger); z.T. Faxen, Karten-Authentifizierung (RFID), "FollowMe-Druck"; Miete incl. Service/Wartung, Verbrauchsmaterial (ohne Papier). Netzwerk-Dokumentenscanner: Scannen für Rechnungs-Digitalisierung, Vertragsart: BVB-Miete (4 J.) Die vollständigen Vergabeunterlagenkönnen per E-Mail bei der Vergabestelle der DAH unentgeltlich angefordert werden (vergabe@dah.aidshilfe.de). Dabei sind zwingend der Unternehmensname und der Name einesAnsprechpartnersanzugeben. Multifunktionsgeräte, MFG, Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen, Dokumentenscanner
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag). Die Bautechnischen Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlagen 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Rahmenvertrag Open-House Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP