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Sanierung Turnhalle und Schwimmbad des Johann-Vanotti-Gymnasiums Technische Ausrüstung 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1-9
Neubau Fahrradunterstand PR Mittweida
Umfang der Leistungen: -Zu schützende Oberflächen: 350m² -Demontage und Neueinbau bestehender Metallfenster (Alu, RC2) inkl. aller Nebenleistungen, sowie Sonnenschutzverglasung, Verschlusssensorik, Fensterbank und Laibung mit vorherigem Glattstrich: 38 Stk. -verschiedene Stahlblech- und Holztüren abbrechen und Neueinbau (RC2-RC4): ca. 10Stk. -Lieferung und Montage verschiedener Schließzylinder inkl. Not- und Gefahrenfunktion und abgestimmter Schlüsselanzahl: 82Stk. -Abbruch Verglasung aus Zwischendecke: 36Stk. -Abbruch und Neueinbau Verglasung Dachfirstverglasung in ISO P4A, einbruchhemmend: 114Stk. -Beschichtung von Stahlkonstruktion: 240m -Demontage Lüftungslamellen und ersetzen durch RWA Fenster RC2: 4Stk. # Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Das Zuschlagskriterium für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote ist der Preis. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Die Strassenbeleuchtung der Kantonsstrassen im Kanton Bern verfügt über 25‘000 Lichtpunkte. Gemäss der kantonalen Beleuchtungsstrategie saniert das Tiefbauamt des Kantons Bern die Strassenbeleuchtungen entlang der Kantonsstrassen nach folgenden Grundsätzen: * Beleuchtung am richtigen Ort - und nur dort * Watt sparen durch Ersatz ineffizienter Beleuchtungsinstallationen * viel Licht wie nötig - so wenig Licht wie möglich * Nutzen des technischen Potentials - intelligent gesteuerte LED - «Licht nach Bedarf» * Förderung von Nachhaltigkeit und CO2 Reduktion Gegenstand dieser Ausschreibung ist die systematische Ersatzbeschaffung von veralteten Leuchtenköpfen für die öffentliche Beleuchtung von Kantonsstrassenabschnitten im gesamten Kantonsgebiet. Das Tiefbauamt des Kantons Bern hat vor Jahren in umfangreichen Tests und im Betrieb mehrerer Pilotanlagen erkannt, dass sich mit aktiv und intelligent angesteuerten LED-Leuchten erheblich Energie und Kosten einsparen lassen. Inzwischen sind auf dem Kantonsgebiet bereits über 18’000 Leuchten mit modernen LED-Leuchten und "Licht nach Bedarf"-Technologie in Betrieb. Diese bewähren sich in der Praxis bestens. Dank der aktiven, Sensor- und Funkgesteuerten Steuerung, lassen sich gegenüber älteren Strassenleuchten mit den neuen LED-Leuchten nachweislich bis zu 90% der Energie und Betriebskosten einsparen.
Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.
Unterhaltsreinigung der Büroräumlichkeiten von NRW.Global Business GmbH, Kasernenstraße, Düsseldorf
È prevista la costruzione di un nuovo centro medico della Regione – Monteceneri Piazza d’Armi Opere da lattoniere e impermeabilizzazione Quantitativi principali: Superficie tetto piano 1’250.00 m2
Dachdeckungsarbeiten
Befoerderung Inklusionskinder LK BGL
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Landeshauptstadt Dresden, GB Bildung, Jugend und Sport, Eigenbetrieb Sportstätten Dresden Postfach 120020 01001 Dresden Telefon: 03514883774 Fax: E-Mail: zvb-vob@dresden.de Internet: https://www.dresden.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 2026-52PI-00017 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 01127 Dresden, Wurzener Straße 20 f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Neubau LED-Flutlichtanlage, Art der Leistung: Errichtung Flutlichtmasten mit LED-Strahlern, Elektroanschlussleistungen, Verlegung von Kabeln Umfang der Leistung: Verlegen von Erdkabel, Aufstellen von Flutlichtmasten, Montage und Verkabelung von LED-Flutern, Anschluss Elektrokasten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: sportliche Nutzung, Spielfeldbeleuchtung Zweck des Auftrags: Erneuerung der Spielfeldbeleuchtung, Verbesserung der Nutzungszeiten h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 18.08.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.09.2026 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d487f10ab-12bc16564a191c7f Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 15.06.2026 um: 15:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 21.07.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin am: 15.06.2026 um: 15:00 Uhr Ort: entfällt, da ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Beauftragte des Auftraggebers t) geforderte Sicherheiten Siehe Vergabeunterlagen u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: Siehe Vergabeunterlagen +++ZU BEACHTEN: 1.Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit MIT ANGEBOTSABGABE die Eigenerklärung zur Eignung mit folgenden Angaben einzureichen: -Umsätze des Unternehmens aus letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen u. andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind.3 Eigenreferenzen aus letzten 5 Kalenderjahren,) Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Erklärung zur Eintragung bei Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer; - Angaben zur Eintragung in das Handelsregister; - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Unfallversicherung und tariflichen Sozialkasse; - Angabe zur Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG; - Angabe Insolvenzverfahren; - Angabe Liquidation; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; 2. - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt 3.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQVerein) geführt werden.+++ Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): (nach vorheriger Rüge beim Auftraggeber via Bietercockpit auf https://www.evergabe.de) Landesdirektion Sachsen, Referat 39 (E-Mail: post@lds.sachsen.de) 09105 Chemnitz (Besucheranschrift: Stauffenber; Diese elektronische Bekanntmachung auf https://www.evergabe.de ist die einzige amtliche Veröffentlichung. Eventuelle nachträgliche Informationen erfolgen ausschließlich über die Plattform evergabe.de. Elektro ,Straßenbeleuchtung/ Beleuchtungsanlagen im Freien,Signalanlagen/ Verkehrsampeln,Spielplätze,Beleuchtungseinrichtungen
Ein Gesamtsystem aus autarker Basisstation und einem Alamserver, zur Verbesserung der unterversorgten kleinzelligen Bereiche für Pageralamierung der nPOL.
A45, Ersatzneubau Bahnbrücke - Darmcher Weg, Ersatzneubau - Fahrzeugrückhaltesysteme Autobahn GmbH - NL Westfalen - AS Netphen
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in 5 Anliegerstraßen
Kanalsanierung Klein-Eicklingen - Planungsleistung HOAI
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Tiefenbach Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Tiefenbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Im Rahmen des ONTRAS H2-Startnetzes plant die ONTRAS den Neubau einer Wasserstoffleitung im Abschnitt Angersdorf (Gemeinde Teutschenthal) - Preußlitz (Stadt Bernburg) auf einer Länge von ca. 34 km im Bundesland Sachsen-Anhalt mit Realisierung in den Jahren 2027/2028. Das Vorhaben gehört zum Infrastrukturprojekt Green Octopus Mitteldeutschland (GO!). Es handelt sich um einen Leitungsneubau einer erdverlegten Stahlrohrleitung DN 600, 84 bar nach Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV); Umsetzung deren Anforderungen durch Anwendung des DVGW-Regelwerks sowie der ONTRAS Werknormen als technische Grundlage für Planung, Bau und Betrieb.
Brut- und Rastvogelmonitoring im EU-Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen Anhalt)“ (SPA0004LSA) inkl. funktional verbundene Projektflächen in Thüringen
Vergabe von Ingenieurleistungen der Fachplanung für Rückbau-, Entkernungs- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen (LPH 5–8, stufenweise) im Rahmen der Generalsanierung/Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64–66 in München. Die Wohnanlage umfasst zwei Gebäude (GK 5, Sonderbau), BGF ca. 15.993 m². Die Beauftragung erfolgt stufenweise (Stufe 1: LPH 5+6; Stufe 2: LPH 7+8). Die Maßnahme wird durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert.
Biologische Reinigung: Die bestehenden Belebungs- und Nachklärbecken werden durch sechs neue SBR-Reaktoren ersetzt. Diese Reaktoren werden so dimensioniert, dass ein kompletter SBR-Reaktor ausser Betrieb genommen werden kann, ohne dass dies zu einer merklichen Beeinträchtigung der Reinigungsleistung führt.
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 46 - Restaurator- u. Stuckarbeiten Foyer Parkett, Rang | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU