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Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 16.08.2024. Aufgrund der Änderung der Wertungskriterien der ursprünglichen Ausschreibung erfolgt die vorliegende ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG. Mit der Änderungsbekanntmachung soll es allen interessierten Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben oder gegenwärtig nicht mehr am Verfahren beteiligt sind, ermöglicht werden, sich im selben Verfahren für das Breitbandausschreibungsverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu bewerben. Unternehmen, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung beworben haben und gegenwärtig noch am Verfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben; diese Unternehmen bleiben weiterhin am Verfahren beteiligt. Diejenigen Unternehmen, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. ======================================= Zielsetzung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (nachstehend: „Konzessionsgeber“) im Projektgebiet MSE32_04 zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Gigabitbreitbandnetzes (Gigabitnetz), um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0“ einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V)“ beantragt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Das ASTRA ist verantwortlich für das Verkehrsmanagement auf den Nationalstrassen. Eine zentrale Aufgabe des nationalen Verkehrsmanagements ist das Schwerverkehrsmanagement, insbesondere für den alpenquerenden und den grenzüberschreitenden Schwerverkehr. Der Schwerverkehr wird dosiert, bzw. zurückgehalten und in zum Ereignisort vorgelagerte Warteräume eingewiesen. Für den Betrieb dieser Warteräume ist ein Verkehrsdienst erforderlich. Dieser soll im Auftrag der nationalen Verkehrsmanagementzentrale (VMZ-CH) die Aufgaben des Verkehrsdienstes im Zusammenhang mit dem Schwerverkehrsmanagement in den Warteräumen und auf den Nationalstrassen im Kanton Tessin nach Vorgaben des ASTRA durchführen.
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Tiefenbach Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Tiefenbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Psch Baumittel LSW, A33 Reparatur Unfallschaden LSW 4218 705 FR Bielefeld km 19,650 A33 Reparatur Unfallschaden LSW 4218 705 FR Bielefeld km 19,650
Wegepflege, (Profilierung der Verschleißschicht, Bankette mulchen, Herstellen Lichtraumprofil usw.) in mehreren Landeswaldrevieren des FOB Finkenkrug.
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name und Anschrift: Gemeinde Hohe Börde Bördestraße 8 39167 Hohe Börde OT Irxleben Telefon: +49 39204781613 Fax: +49 39204781420 E-Mail: schindler@hohe-boerde.de Internet: https://www.hoheboerde.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 553100.0963.55310023002 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung 39326 Gemeinde Hohe Börde, OT Hohenwarsleben Friedhof f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Los 02 GaLa Bau Umfang der Leistung: Pflanzarbeiten 35 m2 2 Bänke 35 m Wegeinfassung g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage: Zweck des Auftrags: h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) Vergabe nach Losen: Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 20.07.2026 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 18.09.2026 weitere Fristen: j) Nebenangebote nicht zugelassen k) mehrere Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19e82300f71-7a9043858d876ce9 Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Nein Nachforderung: Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert o) Ablauf der Angebotsfrist am: 16.06.2026 um: 10:04 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 16.07.2026 p) Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen Deutsch r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Niedrigster Preis s) Eröffnungstermin Der Eröffnungstermin entfällt, es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Ort: Rathaus der Gemeinde Hohe Börde Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: t) geforderte Sicherheiten siehe Formblatt 214 u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind siehe § 16 VOB/B v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Verteter w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich: https://www.vob-online.de/blob/155270/7d3c873c73cd2b68a41634a482cceb67/124-data.pdf Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, im Original falls erforderlich Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft Freistellungsbescheinigung § 48 EStG vom Finanzamt Referenzen der letzten 5 Jahre Nachweis Krankenkasse Nachweis Gewerbeanmeldung Nachweis Handelsregister Arbeitskräftenachweis der letzten 3 Jahre Nachweis über Zusatzversorgungskasse, wenn Vorhanden Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Formblätter TVergG LSA: TVergG LSA Eigenerklärung Tarif TVergG LSA Eigenerklärung zum Nachunternehmer x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landkreis Börde Bornsche Straße 2 39340 Haldensleben y) Sonstige Angaben Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA Nach dem Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA gelten folgende Vorschriften: Laut § 8 (1) TVergG LSA werden nur noch vorzulegende Erklärungen und Nachweise von demjenigen Bieter verlangt, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter). Laut § 8 (3) TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass der Bestbieter die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise innerhalb von 5 Kalendertagen einreichen muss, verstreicht diese Frist muss der Bestbieter von der Wertung ausgeschlossen werden, lt. § 8 (4) TVerG LSA. Die Erklärungen und Nachweise, die im Original vorliegen müssen, sind auf dem Postweg einzureichen. Alle weiteren Unterlagen können per Mail bzw. Vergabemanager eingereicht werden. Gemäß § 11 (1) TVergG LSA dürfen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, wenn diese sich schriftlich oder elektronisch verpflichten, ihren Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich des Mindeststundenentgeltes zu gewähren, die 1. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetz gebunden ist oder der nach dem Tarifvertrags-gesetz für allgemeinverbindlich erklärt wurde, oder 2. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung gilt. Gemäß § 11 (3) des TVergG LSA ist bei der Ausführung der Leistung ein nach Maßgabe des Satzes 2 zu berechnendes Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindeststundenentgelt) zu zahlen. Dieser Vergabemindestlohn berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des vergabespezifischen Mindeststundenentgeltes findet § 22 Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende Anwendung. Das aktuell vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt 16,12 €/Stunde bei einer tariflichen Arbeitszeit von 40 Stunden/ Woche je 8 Stunden/ Tag. Laut § 19 (1) 2 Satz TVergG LSA werden Bieter, dessen Angebote nicht berücksichtigt werden, spätestens 7 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss darüber informiert. Landschaftsbau/ Außenanlagen
Estricharbeiten
Grünpflege / Baumpflege SM Bremervörde
GW19 Akustikdecken - GW20 Trockenbau
Sonnenschutzarbeiten Sonnenschutzarbeiten
Kanalsanierung Klein-Eicklingen - Planungsleistung HOAI
Sicherheitsdienst Rathaus
Einzelheiten und Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vorprojekt (sia-Phase 31) bis Bewilligung (sia-Phase 33) Bausumme: 5,5 Mio. Franken
Ein Gesamtsystem aus autarker Basisstation und einem Alamserver, zur Verbesserung der unterversorgten kleinzelligen Bereiche für Pageralamierung der nPOL.
Die zu vergebenden Leistungen sind Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) während der Planungsphase im Sinne des AHO-Heftes Nr. 15 im Rahmen des Projekts Neubau für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Berlin. Im Rahmen der Leistungen werden Konzepte zur Baustellensicherheit und dem Gesundheitsschutz während der Ausführung erstellt. Dabei sind spezifische Randbedingungen des Standorts, Projektstands und der Arbeitsergebnisse des Generalplaners sowie weiterer Fachberater zu berücksichtigen und in einem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zusammenzuführen.
Sanierung Turnhalle und Schwimmbad des Johann-Vanotti-Gymnasiums Technische Ausrüstung 4, 5 und 6 (ELT), LPH 1-9
Neubau Fahrradunterstand PR Mittweida
Mise en séparatif du Chemin de la Chapelle Sud
Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.