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Verkehrssicherung der Fahrbahndeckenerneuerung BAB A3 D215L Verkehrssicherung
ProgrammePlan localisé de quartier 29'990 en zone de développement 3 sur foncier d'origine zone 5.Les 3 immeubles d’habitation (A-B-C) s'organiseront autour d'une cour commune, et s'élèveront sur8 niveaux, dont un sous-sol commun reliant l'ensemble. Le bâtiment C, future propriété de la Ville deLancy, accueillera une crèche sur 2 niveaux, et 14 logements, actuellement autorisé en HLM-LUP surles 4 étages suivants. Les 2 autres bâtiments proposeront des surfaces commerciales au rez,divisibles au gré des preneurs, et jusqu’à 30 appartements sur les cinq niveaux suivants, destinés àla location ZD LOC pour le bâtiment B, future propriété de la fondation communale immobilière deLancy, et à la vente sous forme de lots PPE pour le bâtiment A. Les affectations d’exploitation desbâtiments C et B seront inversées, soit respectivement ZD Loc et HLM-LUP.Chaque bâtiment, en forme de triangle équilatéral d'environ 32 mètres de côté, s'articule autour d'unnoyau central de distribution verticale, qui fait également office de puits de lumière naturelle. La caged'escalier et l'ascenseur desservent trois ou quatre appartements par étage, allant de 3 à 6 pièces,le sous-sol, ainsi que des espaces communs et techniques situés en attique.Un accès au garage, par le parking public situé sous le parc Louis-Bertrand, permettra par un tunnelsous le chemin du Bac, d'accéder au parking privatif entre les immeubles.Un abri de protection civile dédié, selon projet, aux activités musicales de la Commune prendra placele long du sous-sol du bâtiment A.221 Fenêtres et portes extérieures Portes-fenêtres aux angles rez & étages (Normes SIGAB)Matériau : bois métal. Portes-fenêtres balcons tout bois. Selon exigences THPE.Teintes : fenêtres int. blanc – ext. éloxé naturel / portes-fenêtres mélèze lazuré avec aboutages.Verres selon exigence THPE : 0.5 W/m2K.Transmission totale de l’énergie solaire (g) : 50% ou selon exigences THPE.Sens d'ouverture selon plans et détails.Ouverture en oscillo-battant avec fiches renforcées selon plans et détails.Poignées type Glutz ou similaire.Ferrements.Poignée double et cylindre asymétrique avec clef pour portes-fenêtres des balcons.Hauteur des seuils des portes-fenêtres inférieurs à 25mm selon la norme SIA 500. Fenêtres aux étages (Normes SIGAB)Matériau : bois métal. Portes-fenêtres tout bois. 1.1 W/m2K.Teintes : fenêtres int. blanc – ext. éloxé naturel / portes-fenêtres mélèze lazuré avec aboutages.Verres selon exigence THPE : 0.7 W/m2K.Transmission totale de l’énergie solaire (g) : 67% ou selon exigences THPE.Sens d'ouverture selon plans et détails.Ouverture en oscillo-battant selon plans et détails.Poignées type Glutz ou similaire.Ferrements.Poignée double et cylindre asymétrique avec clef pour portes-fenêtres des balcons.
Umgestaltung Friedhof Gau-Bickelheim, Erd- und Pflasterarbeiten
Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Tiefenbach Beschreibung: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Tiefenbach zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Faltleitkegeln für die Polizei Sachsen Rahmenvertrag Faltleitkegel
O.NIS.S : Offshore Navigation Information and Safety Systems Der Leistungsumfang der Ausschreibung beinhaltet die Informationen zu "Instandhaltung von Offshore-Navigations-, Informations- und Sicherheitssystemen der TenneT TSO GmbH". Gemäß der Rahmenvereinbarung hat der Auftragnehmer wiederkehrende und nicht wiederkehrenden Instandhaltung durchzuführen und dabei die technische Betriebsbereitschaft, Sicherheit und Konformität sicherzustellen. Dieses betrifft folgende Lose: Los 1 – See- und Flugfunk (Analogfunk) Los 2 – Nautische Systeme (AIS / NavAid) Los 3 – Umweltdatenerfassung und -auswertung (WMS) Los 4 – Sprachalarmierungssysteme (PAGA) Los 5 – Videoüberwachung (CCTV) Los 6 – Betriebsfunk (DMR) Los 7 – Einbruchmeldeanlage (EMA) Hinweis zu Los 7: Der Scope umfasst nur die onshore-seitigen Konverter der TenneT TSO GmbH Vertragslaufzeit: 01.02.2027 - 31.01.2032 mit Verlängerungsoption um weitere 24 Monate Bewertungskriterien: - Preis: 50% - Kommerzielle Vertragsklauseln (Vertragsstrafen): 10% - Konzept zur Leistungserbringung: 40% (75% Kapazität/Technische Lösung & 25% HSE) Verhandlung mit wie vielen Bietern (ggf. pro Los): Drei Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "NDA Teilnahmewettbewerb" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an alle folgenden E-Mail-Adressen: 1) florian.lang@tennet.eu. 2) martijnjasper.manck@tennet.eu 3) wiebke.isensee@tennet.eu Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete NDAs an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 03.07.2026 um 12:00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Informationen oder Unterlagen, die nicht in Deutscher Sprache sind, muss eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form(e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: support-nl@mercell.com Telefon:+31 (0) 85-001 4593 Öffnungszeiten: 9:00-17:00 MEZ
Entsorgung gefährlicher Abfälle am Fraunhofer LBF, 64289 Darmstadt-Kranichstein Entsorgung gefährlicher Abfälle
Lieferung von insgesamt 9.000 MWh Holzhackschnitzel im Laufe eines Jahres an drei Abladestellen.
Projektsteuerung - Bf Herborn; Umbau der VST - LS 3 Erneuerung des Hausbahnsteigs: Verkürzung auf 280 m, Erhöhung auf 55 cm SOK Erneuerung des Mittelbahnsteigs: Verlängerung auf 280 m, Erhöhung auf 55 cm SOK Neubau PU, Neubau Treppenanlage, Neubau Aufzug Neubau bauzeitliche PÜ Rück- und Neubau der Bahnsteigdächer, Bahnsteigausstattung sowie der Beleuchtungsanlage.
Druck Abfallratgeber 2027 Druck Abfallratgeber 2027
Elektroinstallationsarbeiten
Estricharbeiten
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Landeshauptstadt München Leistung: Fachplanung Monitoring Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen für ein bauwerksspezifisches Monitoring der Straßenbrücke BW 40/12 Lipowskybrücke in München. Das in den Jahren 1963/1964 errichtete Spannbetonbauwerk enthält spannungsrisskorrosionsgefährdeten Spannstahl und weist ein in Teilen rechnerisch nicht ausreichend nachweisbares Ankündigungsverhalten auf. Trotz insgesamt gutem baulichen Zustand ist das Bauwerk daher als gefährdet eingestuft. Ein Ersatzneubau ist vorgesehen, der Zeitpunkt der Realisierung ist derzeit noch nicht festgelegt. Zur Sicherstellung des sicheren Weiterbetriebs bis zum Ersatzneubau soll ein qualifiziertes Monitoring eingeführt werden. Ziel ist insbesondere die frühzeitige Detektion und Lokalisierung möglicher Spannstahlbrüche ohne sichtbare Vorankündigung sowie die kontinuierliche Bewertung des Bauwerkszustands als Entscheidungsgrundlage für den weiteren Betrieb. Beauftragt wird ein Fachplaner Monitoring, der in Anlehnung an das DBV-Merkblatt Brückenmonitoring die Konzeption, Planung und fachliche Begleitung der Vergabe eines Spezialdienstleisters für Bauwerksmessungen übernimmt sowie die Installation, den Betrieb und die Auswertung des Monitorings begleitet. Das Monitoring umfasst ein Schallemissionssystem sowie mindestens ein davon unabhängiges weiteres Monitoringsystem (z. B. faseroptisch) sowie eine Videoüberwachung. Die besonderen Randbedingungen aus der Lage des Bauwerks über DB Gleisanlagen sind zu berücksichtigen. Die Leistung wird stufenweise vergeben und gliedert sich in drei Leistungsstufen von der Definition der Fragestellung und Machbarkeitsprüfung über Planung, Ausführungsbegleitung und Inbetriebnahme bis zur fortlaufenden Auswertung und Bewertung der Ergebnisse über die gesamte Monitoringlaufzeit.
Die Stadt Fürth beabsichtigt die Übernahme und die Verwertung von Bioabfall der Stadt Fürth zum 01.09.2026 für bis zu vier Jahre neu zu vergeben. In der Stadt Fürth wird Bioabfall im Holsystem erfasst. Die Biotonnen werden durch die Stadt Fürth 14-täglich entleert und am Kompostplatz Burgfarrnbach angeliefert, dort sind sie vom Auftragnehmer (AN) zu übernehmen. Folgendes Leistungsbild ist erforderlich: Nutzung der Umladestation des AG. Die für den Transport der Bioabfälle von der Übernahmestelle zur Verwertungsanlage erforderlichen Sammelcontainer sind vom AN für die Dauer der Vertragslaufzeit zu stellen, zu unterhalten und erforderlichenfalls zu reparieren. Transport der Bioabfälle zur Verwertungsanlage Verwiegung / Massenfeststellung der Bioabfälle Die übernommenen Bioabfälle sind in einem Verwertungsprozess entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln 2025: ca. 9333,64 Mg) Stoffliche Verwertung des erzeugten Kompostes
Reinigung von Entwässerungsanlagen der Tunnel Schürzeberg B 27 (Region Osthessen), Feldbergzubringer B 455 (Region Rhein-Main), Lohberg B 426 und Hirschhorn B 37 (Region Südhessen) von Hessen Mobil 2026-2028 Tunnelreinigung Reinigung Entwässerungsanlagen Schlitzrinnen Straßenabläufe Schächte Entwässerungsleitungen Drainage Leitung Reinigungsarbeiten Kanalreinigung Tunnel Osthessen Rhein-Main Südhessen Hessen Mobil 2026-2028 Schürzeberg Oberrieden B27 Feldbergzubringer Oberursel B455 Lohberg Nieder-Ramstadt B426 Hirschhorn B37
Digitalmikroskope
Ziel der Leistung ist die befallsbezogene und dokumentierte Rattenbekämpfung in der öffentlichen Kanalisation des Stadtgebiets Ratingen zur nachhaltigen Reduzierung der Rattenpopulation in festgestellten Befallsschwerpunkten sowie zur fortlaufenden Ermittlung von Befallslagen auf Grundlage von Monitoring und Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Leistung umfasst: • die Durchführung eines begleitenden Monitorings mittels wirkstofffreier Köder • die Auswertung und Dokumentation der Monitoring-Ergebnisse • die Festlegung der zu behandelnden Schächte auf Grundlage der festgestellten Befallsschwerpunkte, • die Beköderung ausschließlich in wassergeschützten Kanalköderstation • die regelmäßige Kontrolle, Umsetzung, Nachbelegung und Entnahme der Systeme • die vollständige Dokumentation der Maßnahmen Eine flächendeckende, befallsunabhängige oder dauerhafte Auslegung von Wirkstoffködern in allen Schachtbauwerken ist nicht geschuldet. Die Bekämpfung erfolgt ausschließlich befallsbezogen auf Grundlage der laufenden Monitoring- und Kontrollergebnisse oder Meldungen aus der Bürgerschaft. Die Rattenbekämpfung wird zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung durchgeführt und soll im Stadtgebiet koordiniert und systematisch erfolgen. Die Stadt hat rund 93.000 Einwohner auf ca. 88,7 Quadratkilometern Fläche. Das Kanalisationssystem der Stadt Ratingen hat derzeit eine Länge von ca. 432 km und umfasst insgesamt ca. 8.700 Stück Einstiegsschächte. Die kanalbezogene Rattenbekämpfung bezieht sich auf: • Schmutzwasserkanal 142,6 km, Einstiegsschächte ca. 4.400 Stück • Mischwasserkanal 146,2 km, Einstiegsschächte ca. 4.300 Stück Es soll eine Befallserhebung (Belegung mit unbegifteten Ködern) der Schmutz- und Mischwasserkanäle in den bisher bekannten Befallsschwerpunkten erfolgen. Zudem soll die Bekämpfung anlassbezogen auch oberirdisch (insbesondere öffentliche Anlagen und Grünflächen) erfolgen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengenangaben beziehen sich auf die voraussichtliche jährliche Anzahl der Vorgänge der kanalbezogenen unterirdischen Rattenbekämpfung: Ziel ist eine spürbare Dezimierung des Rattenaufkommens sowie eine aussagefähige Dokumentation der Erfolgskontrollen, insbesondere der Darstellung der Befallsschwerpunkte (u.a. mittels graphischer Darstellung in den zur Verfügung gestellten Karten der Städte). Die Stadt Ratingen strebt eine einheitliche und systematische Rattenbekämpfung und den Einsatz nach Stand der Technik und unter Minimierung des Biozideinsatzes gem. Art. 17, 19 EU‑Biozid‑VO in allen Stadtgebieten an. Alle Maßnahmen sind gemäß Art. 17 und Art. 19 der EU‑Biozid‑Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unter Einsatzminimierung, Vorrang nicht-chemischer Methoden und unter Beachtung der Umweltexposition durchzuführen. Die oberirdische Rattenbekämpfung erfolgt anlassbezogen. Eine Anlassbezogenheit liegt vor, wenn sich das zuständige Amt/Abteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer wendet und diesen zur oberirdischen Rattenbekämpfung auffordert. Von der oberirdischen Rattenbekämpfung werden folgende Flächen erfasst: Grünanlagen, sonstige öffentlichen Anlagen und städtische Liegenschaften. Zu den öffentlichen Anlagen und Grünflächen zählen insbesondere Straßen, Wege, Fußgängerzonen, Plätze, städtische Gebäude und dazugehörige Grünflächen, städtische Spielplätze und Bolzplätze/Sportanlagen, städtische Grünanlagen, Brücken, Böschungen, Rinnen, Gräben, Unterführungen, Treppenanlagen, Rampen, usw. Auch werden städtische Liegenschaften wie insbesondere Schul- und Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser und Friedhöfe erfasst. Private Einrichtungen, Anlagen oder Grundstücke werden nicht von dieser Ausschreibung erfasst.
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Gegenstand des Projekts ist die Planung und Modernisierung des Empfangsgebäudes am Bahnhof Bremerhaven. Aufgrund baulicher Abhängigkeiten war die nachträgliche Aufnahme zusätzlicher Maßnahmen in das bestehende Projekt „G.011301449 – KSP-EG_1.T_Bremerhaven“ erforderlich. Diese Maßnahmen werden im Rahmen der vorliegenden Projektänderung umgesetzt. Hintergrund ist die Projektfusion der Klimaschutzprogramm-Projekte (KSP) mit Maßnahmen aus dem Zukunftsbahnhof (ZKB). Das ursprüngliche KSP-Projekt, für das die BIM-Planungsleistungen bereits vergeben wurden, befindet sich derzeit in der ersten Leistungsphase. Es umfasst den Austausch der Heizungsanlage sowie die Modernisierung der Empfangshalle. Die zusätzlich erforderlichen ZKB-Maßnahmen werden im Rahmen einer Projektergänzung separat ausgeschrieben. Am Bahnhof Bremerhaven Hbf sind zahlreiche Maßnahmen zur Modernisierung, Instandhaltung und funktionalen Verbesserung geplant. Dazu gehören unter anderem der Rückbau und die Umnutzung leerstehender Flächen im Empfangsgebäude sowie die Erneuerung veralteter Anlagen. Zusätzlich werden verschiedene Bereiche des Bahnhofs instand gesetzt und optisch aufgewertet. Insgesamt zielen die Maßnahmen darauf ab, die Aufenthaltsqualität für Reisende zu verbessern, die Barrierefreiheit zu erhöhen, die technische Ausstattung auf den aktuellen Stand zu bringen und den Bahnhof langfristig zukunftsfähig aufzustellen. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Zum einen die BIM-Planungsleistungen für die Objektplanung und Tragwerksplanung des Empfangsgebäudes, zum anderen die BIM-Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung einschließlich der 50-Hz-Anlagen. Los 1 BIM-Planungsleistung - Objektplanung Modernisierung Empfangsgebäude Bremerhaven Los 2 BIM-Planungsleistung - TGA/50 Hz
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Bewerber mit der Planung für den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses für die Tragwerksplanung beauftragt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für die Tragwerksplanung für die in den Angaben zum Projekt unter Punkt A.2 beschriebenen Gebäudekomplexe (keine Freianlagen). Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 6 behält sich der Auftraggeber vor. Weitere Fachplanungsleistungen u.a. für verschiedene Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung, den Brandschutz und die Tragwerksplanung werden separat vergeben.