Durchsuchen Sie tausende aktuelle Ausschreibungen und finden Sie die perfekten Aufträge für Ihr Unternehmen
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die Auftraggeberin beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung für unterschiedliche Arbeitnehmerprofile für die elf Standorte der Auftraggeberin auszuschreiben im Rahmen eines Dynamischen Beschaffungssystems. Ziel der Ausschreibung ist eine sichere, rechtskonforme, effektive, ökonomische und ökologische Leistungserbringung durch den Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin. Dynamisches Beschaffungssystem zur Arbeitnehmerüberlassung
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Untersuchungen und Begutachtung gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Untersuchungen und Begutachtungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Straßenbau - Untersuchungen Leistungsbereich 02: Straßenbau - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 03: Bauwerke - Betonbau Leistungsbereich 04: Bauwerke - Stahlbau Leistungsbereich 05: Bauwerke - Ingenieurleistungen Leistungsbereich 06: Perfomance-Prüfungen-Asphalt Leistungsbereich 07: Konstruktiver Ingenieurbau Leistungsbereich 08: Fahrbahnmarkierungen Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Untersuchungen und Begutachtung im Open-House-Verfahren der Niederlassung West
Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023 Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Bauwerksprüfungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Hauptprüfung, 1. und 2.Hauptprüfung nach DIN 1076. Leistungsbereich 02: Einfache Prüfung nach DIN 1076 Leistungsbereich 03: Sonderprüfung nach DIN 1076 Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1-3 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren". (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in den Leistungsbeschreibungen (Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2024 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.21.2025 bzw. 31.12.2026 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 im Open-House-Verfahren der Niederlassung West, veröffentlicht 2023
Zentrale Dienste des Auftraggebers sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Prüfung und Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs, die Verwaltung von Schutzrechten und die Information der Öffentlichkeit darüber. Der Auftraggeber bietet außerdem wirksame Schutzmöglichkeiten für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und die notwendigen Instrumente, um geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen. Weitere allgemeine Informationen zum Auftraggeber können dem Internetauftritt des Auftraggebers unter https://www.dpma.de entnommen werden. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist die Arbeitsfähigkeit des DPMA von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der sog. Indexierung von Patentschriften eine erhebliche Bedeutung zu. Das DPMA führt daher das Open-House-Verfahren für die Beauftragung von nicht exklusiven Indexierungsleistungen von Patentschriften in den Bereichen metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen bzw. Waschmittel und Kosmetika durch. Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen im Rhein-Erft-Kreis
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Prüfingenieurleistungen gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Prüfingenieurleistungen werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: SaSV Prüfung Standsicherheit Massivbau Leistungsbereich 02: SaSV Prüfung Standsicherheit Metallbau Leistungsbereich 03: SaSV Prüfung Standsicherheit Holzbau Leistungsbereich 04: Schweißfachingenieur (SFI / IWE) Leistungsbereich 05: SK/SV Betonschäden / -instandsetzung Leistungsbereich 06: EBA-Zulassung Leistungsbereich 07: SaSV Prüfung Brandschutz . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst die Leistungserbringung im Verantwortungsbereich derjenigen Außenstellen der Niederlassung Rheinland der Auftraggeberin, für die ein Auftragnehmer auf seinen Zulassungsantrag hin zugelassen wurde.. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet am 30.06.2028. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Abschluss eines nicht-exclusiven Rahmenvertrags Prüfingenieurleistungen im Open-House-Verfahren der Niederlassung Rheinland, veröffentlicht 2023
2008-03 Tafelsystem BA3
PolBln 128_23 Rahmenvertrag Transkription audiovisueller Vernehmungen
BLB NRW Duisburg / DBS / Verschiedene Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen / Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen / 020-23-02000
Multifunktionsgeräte (MFG, 7 Stk.) und Netzwerk-Dokumentenscanner (3 Stk.) für die Deutsche Aidshilfe e. V. (Bundesgeschäfts- und Nebenstelle) mit rund 100 Mitarbeiter*innen. Funktionen MFG: Drucken, Kopieren, Scannen (to pdf/a, durchsuchbare pdf, to folger); z.T. Faxen, Karten-Authentifizierung (RFID), "FollowMe-Druck"; Miete incl. Service/Wartung, Verbrauchsmaterial (ohne Papier). Netzwerk-Dokumentenscanner: Scannen für Rechnungs-Digitalisierung, Vertragsart: BVB-Miete (4 J.) Die vollständigen Vergabeunterlagenkönnen per E-Mail bei der Vergabestelle der DAH unentgeltlich angefordert werden (vergabe@dah.aidshilfe.de). Dabei sind zwingend der Unternehmensname und der Name einesAnsprechpartnersanzugeben. Multifunktionsgeräte, MFG, Drucken, Kopieren, Scannen, Faxen, Dokumentenscanner
Gegenstand des Rahmenvertrages sind Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfung gemäß RVP gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenvertrag). Die Bautechnischen Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP werden in die folgenden Leistungsbereiche aufgeteilt: Leistungsbereich 01: Massivbau Leistungsbereich 02: Metallbau . Die Leistungsbereiche werden aufgrund der Vorgabe von Begrifflichkeiten in diesem Bekanntmachungsformular nachfolgend auch als "Lose" bezeichnet. . Der Abschluss der Rahmenverträge über die Erbringung der in der Leistungsbeschreibung (Anlagen 1 zum Rahmenvertrag) näher bezeichneten Leistungen erfolgt im Wege eines sogenannten "Open-House-Verfahren" (hierzu näheres unter Abschnitt VI.3 sowie im Anschreiben, dass über die unter Abschnitt I.3 angegebene elektronische Adresse abrufbar ist). . Der abzuschließende Rahmenvertrag umfasst dabei je Auftragnehmer individuell diejenigen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Rahmenertrag) näher dargestellten Leistungsbereiche, für die die Zulassungsvoraussetzungen mit dem Zulassungsantrag nachgewiesen wurden. . Auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags erteilte Einzelaufträge können sämtliche Leistungen oder nur Teile einer oder mehrerer Leistungsbereiche umfassen, für die ein Auftragnehmer zugelassen wurde. . Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung bis zum 31.12.2026 und kann zwei Mal um je 1 Jahr verlängert werden. Zulassungsanträge und somit der auch Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. . Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2024. Der Rahmenvertrag kann - analog zum Open-House-Verfahren - aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal bis zum 31.12.2027 bzw. 31.12.2028 verlängert werden. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Näheres regelt der Rahmenvertrag. Rahmenvertrag Open-House Bautechnische Prüfungen - statische und konstruktive Prüfungen gemäß RVP