Veröffentlichung 16.06.26 | Fragenfrist 06.07.26 | Abgabefrist 15.07.26 | Vertragsbeginn 16.09.26 |
Eignungskriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Angaben zu machen zu: Registereintragungen, Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angabe dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter oder Bieter in Frage stellt, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eingung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Zusätzlich ist die vom Auftraggeber vorgegebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Auftrags- oder Erfüllungsverbots wegen eines Bezugs zu Russland vorzulegen, (Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind Angaben zu machen zum Umsatz für vergleichbare Leistungen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt nach Aufforderung für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die Eignung ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Sofern der Nachweis der Eignung durch die Eintragung die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen soll, können bei Bedarf noch zusätzliche Einzelnachweise eingereicht werden. Gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sind im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Angaben zu machen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus den letzten fünf Kalenderjahren sowie Angaben zu Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung des Auftrages andere Unternehmen (Nachunternehmer) einzusetzen, ist auf Verlangen deren jeweilige Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) anzugeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nach Aufforderung auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber die Nummer in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) angeben oder es sind das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß diesem Formblatt nach Aufforderung für dieses Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bieter seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen..
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