Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR mit Sitz in Flintbek ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 0 aktive Ausschreibungen von insgesamt 13 erfassten Vergabeverfahren.
Als Vergabestelle schreibt Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.
Die häufigsten Branchen bei Vergaben von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR sind Reinigung & Umweltschutz (38%), Architektur & Ingenieurwesen (23%) und Gartenbau & Forstwirtschaft (15%). Weitere relevante Bereiche umfassen IT-Dienstleistungen und Medizintechnik.
Alle Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.
13 Ausschreibungen (Seite 1 von 2)
Ausführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen durch Einsatz von robusten Landschafrassen in Hütehaltung in diversen Gemeinden in den Kreisen Flensburg und Schleswig-Flensburg.
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungsgrad bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert. Anders als im ersten und im zweiten FFH-Berichtszeitraum, wurde das flächenhafte Monitoring von Vorkommen der in Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie im vorigen (= dritten) Berichtszeitraum in die abgeschlossene landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holsteins 2014 bis 2020 integriert. Für das anstehende FFH-Gebietsmonitoring (vierter Berichtszeitraum) ist die Durchführung des Monitorings nun wiederum im Rahmen eines eigenständigen Projektes vorgesehen, wobei jährlich eine sukzessive Fortführung erfolgen soll. Zentraler Auftragsgegenstand ist dabei die Überprüfung und Aktualisierung von Abgrenzung und Sachdaten der gemäß §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. §21 (1) Nr.6 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und/oder LRT – ebenso die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Abgrenzungen aller Biotope, die weder §-Biotop- noch LRT-Status aufweisen innerhalb der jeweiligen FFH-Gebietsgrenzen (ggf. darüber hinaus seeseitig: bis Küstenlinie). Alle LRT sind zudem einer Bewertung ihres Erhaltungsgrads zu unterziehen. Die erhobenen Daten sind schließlich zu digitalisieren (GIS, Access). Die Kartiervorgaben richten sich nach der aktuellen Version der Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins (z.Zt. LLUR 2023). Für das Jahr 2024 und 2025 sind 26 der landesweit insgesamt 271 FFH-Gebiete für das Monitoring ausgeschrieben. Dies entspricht einer Kartierkulisse von insgesamt ca. 17.424 ha, die in den beiden anstehenden Vegetationsperioden zu bearbeiten ist. Dabei ist sowohl eine Vergabe einzelner, mehrerer Lose, als auch sämtlicher ausgeschriebener Lose an Auftragsnehmende möglich.
Zur Umsetzung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA)“ ist grundsätzlich in allen Messstellen des Ausweisungsmessnetzes der Gehalt des Exzess-Stickstoffs zu bestimmen, um Rückschlüsse auf die ursprüngliche Menge an in das Grundwasser eingetragenen Nitrats ziehen zu können. Weitere Messstellen des operativen Messnetzes gem. EU-WRRL sind ebenso in diese Untersuchung mit einzubeziehen. Für die Untersuchung ist eine qualifizierte Probenahme und anschließende Analytik auf die Gase Stickstoff (N2) und Argon (Ar) im Grundwasser (N2/Ar-Methode) nötig. Da die Denitrifikation nur bei Vorhandensein bestimmter Rahmenbedingungen im Grundwasser abläuft und als Ergebnis Denitrifikation Reaktionsprokukte freigesetzt werden, ist zur Beurteilung der Ergebnisse die Kenntnis der Konzentrationen weiterer Inhaltstoffe notwendig. Daher sollen die Grundwasserproben zusätzlich auf die Hauptinhaltstoffe, die in der Anlage näher bezeichnet sind, untersucht werden. Die Analysenergebnisse sind nach der vorgegebenen Methode auszuwerten und zusammenzustellen.
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2025. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie Anh. I („Wertbiotope“) in Schleswig-Holstein erfasst. Um die Aktualität der Erhebungsdaten aufrecht zu erhalten, sollen die Daten aller erfassten Biotope in festgelegten Zyklen erneut geprüft und aktualisiert werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Nachkartierung von Wertbiotopen außerhalb von Natura 2000-Gebieten, in den Kreisen Schleswig-Flensburg (Los 1), Dithmarschen (Los 2), Rendsburg-Eckernförde und Kiel (Los 3) und Nordfriesland (Los 4). Die Kartierung umfasst die Aktualisierung der Sachdaten, inkl. vollständiger Artenliste sowie der Bewertung des Biotopwertes in einer 6-stufigen Skala und - anders als in den Nachkartierungs-Aufträgen zur landesweiten Biotopkartierung (2022, 2023/24) - die Bewertung des Erhaltungsgrades der FFH-Lebensraumtypen gem. den bundesweit gültigen Schemata des BfN (2008 bzw. 2017) sowie, über ein von Seiten des LfU bereitgestelltes Schema, Biotopen der Gruppe „GW - Artenreiches Mesophiles Grünland“ (Verordnungsnummer 11a BiotopV SH). Darüber hinaus sind bei entsprechenden Änderungen die Geometrien der Biotope anzupassen. Im Rahmen einer Optionalposition können zudem neu festgestellte Biotope erstmalig erfasst werden.
Es soll eine Rahmenvereinbarung für zwei Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) zur Digitalisierung von Bestandsakten geschlossen werden. In den Abteilungen 2 und 3 sind mehrere Archive an verschiedenen Standorten des Landesamtes für Umwelt vorhanden, deren Aktenbestände zu digitalisieren sind. Es handelt sich insgesamt um bis zu 30.000 Akten. Mit Erreichen der vereinbarten Höchstmenge in Höhe von 30.000 Akten endet die Rahmenvereinbarung unabhängig davon, ob zugleich das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erreicht ist. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, vor Erreichen der vereinbarten Höchstmenge, im Rahmen des nach § 132 GWB Zulässigen, ohne neues Vergabeverfahren weitere Einzelabrufe zu tätigen.
Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029. Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.
Rahmenvereinbarung zur Versorgung von 47 Dienststellen u. öffentlichen Trägern der Verwaltung des Landes Schleswig-Holstein mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Die Feststellung der Notwendigkeit einer Bildschirmarbeitsplatzbrille wird vom Betriebsarzt im Rahmen der Bildschirmarbeitsplatzvorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) sowie einer eventuellen augenärztlichen Nachprüfung vorgenommen. Die Untersuchung muss laut DGUV „durch Ärzte mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ durchgeführt werden. Ausschließlich hier wird bestimmt, was für die Anfertigung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille medizinisch notwendig ist. Die Ausstattung der Bildschirmarbeitsplatzbrille richtet sich nach der medizinischen Indikation für den individuellen Aufgabenbereich. Der Bestellschein wird vom Betriebsarzt nach medizinischer Indikation ausgefüllt und den Mitarbeitenden durch die Dienststelle zugeleitet. Die Mitarbeitenden sind nur mit einem ausgefüllten Bestellschein vom Betriebsarzt befähigt eine Bildschirmarbeitsplatzbrille auszuwählen. Soweit nach dem Untersuchungsergebnis für die Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist und deshalb eine spezielle Sehhilfe = Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich ist, hat der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin die Möglichkeit, sich ein Brillengestell aus dem Sortiment der Bildschirmarbeitsplatzbrillen des Auftragnehmers auszuwählen. Darüber hinaus ist dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin die Möglichkeit zu gewähren, aus dem Gesamtsortiment des Auftragnehmers ein Brillengestell frei zu wählen. Sollten dabei Mehrkosten anfallen, sind diese durch den Auftragnehmer direkt mit dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin abzurechnen. Der Auftragnehmer führt bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Bedarf die erforderlichen Sehtests auf Grundlage der in den Vorbemerkungen genannten Verordnungen durch. Mit diesem Sehtest wird die Sehstärke zur Augenglasbestimmung des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin gemessen. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille besteht aus einer Fassung (Metall oder Kunststoff), sowie aus Gläsern. Die Fassungen müssen die Gebrauchsprüfung nach DIN EN ISO 12870 durchlaufen haben, sowie korrosionssicher und lichtecht sein. Sie sind entsprechend der Bedarfsgegenstände VO frei von Nickelabgabe. Die Brillengläser müssen die Anforderungen nach DIN EN ISO 8980 erfüllen. Für Mitarbeitende der Wasserschutzpolizei (Abteilung des Landespolizeiamtes) sind zudem Sonnenbrillen anzubieten. Die Anforderungen an die Sonnenbrillen entnehmen Sie bitte dem Preisblatt. Der Rahmenvertrag wird im Zusammenhang mit folgenden Losen geschlossen: Los 1 Dienststellen in der Region Nord, Los 2 Dienststellen in der Region West, Los 3 Dienststellen in der Region Kiel, Los 4 Dienststellen in der Region Süd-/Ost. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung liegt bei insgesamt 8.000 Brillen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen. Bei Erreichen der Höchstmenge beendet dies automatisch diese Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung läuft zunächst vom 1. Mai 2026 bis zum 30. April 2027. Sie verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ende des laufenden Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. April 2030.
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungsgrad bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert. Anders als im ersten und im zweiten FFH-Berichtszeitraum, wurde das flächenhafte Monitoring von Vorkommen der in Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie im vorigen (= dritten) Berichtszeitraum in die abgeschlossene landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holsteins 2014 bis 2020 integriert. Für das anstehende FFH-Gebietsmonitoring (vierter Berichtszeitraum) ist die Durchführung des Monitorings nun wiederum im Rahmen eines eigenständigen Projektes vorgesehen, wobei jährlich eine sukzessive Fortführung erfolgen soll. Zentraler Auftragsgegenstand ist dabei die Überprüfung und Aktualisierung von Abgrenzung und Sachdaten der gemäß §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. §21 (1) Nr.6 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und/oder LRT – ebenso die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Abgrenzungen aller Biotope, die weder §-Biotop- noch LRT-Status aufweisen innerhalb der jeweiligen FFH-Gebietsgrenzen (ggf. darüber hinaus seeseitig: bis Küstenlinie). Alle LRT sind zudem einer Bewertung ihres Erhaltungsgrads zu unterziehen. Die erhobenen Daten sind schließlich zu digitalisieren (GIS, gl-forest). Die Kartiervorgaben richten sich nach der aktuellen Version der Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins (z. Zt. LfU 2024). Für die Jahre 2026 bis 2028 sind 29 der landesweit insgesamt 271 FFH-Gebiete für das Monitoring ausgeschrieben. Dies entspricht einer Kartierkulisse von insgesamt ca. 21.158 ha, die in den anstehenden Vegetationsperioden zu bearbeiten ist. Dabei ist sowohl eine Vergabe einzelner, mehrerer Lose, als auch sämtlicher ausgeschriebener Lose an Auftragsnehmende möglich.
Kartierungen im Rahmen des Ökosystemmonitoring 2026 bis 2029. Ziel der Kartierung ist eine vollständige und flächige Erfassung von Biotop- und Nutzungstypen sowie weiterer Strukturparameter auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Dabei wird die Stichprobenkulisse verwendet, auf der in Deutschland bereits seit einigen Jahren das DDA-Brutvogel- und HNV-Monitoring durchgeführt wird. Es handelt es sich hierbei um keine einfache Zufallsstichprobe, sondern eine nach Landnutzungsklassen geschichtete Stichprobe, die räumlich so verteilt ist, dass aus den auf den Stichprobenflächen erhobenen Daten mit ausreichender Sicherheit auf die Verteilung der gemessenen Parameter im gesamten Betrachtungsraum geschlossen werden kann. Die Stichprobenflächen sind landesweit verteilt und immer 1 × 1 km groß. Insgesamt sind in den vier Kartierjahren 120 Stichprobeflächen (jährlich 30 Stichproben) zu bearbeiten. Es soll eine flächendeckende Kartierung erfolgen, bei der der etablierten Kartierschlüssel aus Schleswig-Holstein verwendet wird. Mit Hilfe von Zuordnungstabellen, werden die Landesbiotoptypen dem bundesweit gültigen ÖSM-Biotopschlüssel zugeordnet. Dabei kann es erforderlich sein, für die eindeutige Zuordnung zusätzlich noch ein oder zwei Merkmale (z. B. zum Standort) zu berücksichtigen. Der ÖSM-Biotopschlüssel entspricht weitgehend der sog. Kurzliste der neuen Roten Liste Biotoptypen des BfN (FINCK et al. 2017), wobei zusätzlich ggf. noch das Vorkommen von FFH-Lebensraumtypen festzuhalten ist. Für eine nähere Charakterisierung der kartierten Flächen ist die Erfassung weiterer Merkmale (in vielen Fällen auch der Artenausstattung) erforderlich. Das Ökosystem-Monitoring soll über die Jahre die Entwicklung der Biotope bzw. Nutzungstypen in Deutschland aufzeigen. Daher muss die Kartierung objektiv und „neutral“ erfolgen, weil nur so eine belastbare Ermittlung von Trends über die Zeit und die bundesweite Vergleichbarkeit gewährleistet sind. Es ist also wichtig, die Vorgaben der Kartieranleitung (siehe Anlage der Ausschreibung) strikt einzuhalten.
Durchführung eines WRRL-Makrophyten-Monitoring 2024 & 2025, Ostsee
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Kostenlos startenAuf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR aus Flintbek. Die Daten werden täglich aktualisiert (von 13 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind Reinigung & Umweltschutz, Architektur & Ingenieurwesen, Gartenbau & Forstwirtschaft. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert.
Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.
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Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.
Die Auftragsverteilung bei Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR: Reinigung & Umweltschutz (38%), Architektur & Ingenieurwesen (23%), Gartenbau & Forstwirtschaft (15%), IT-Dienstleistungen (8%), Medizintechnik (8%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.
Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.
Die Beschaffung bei Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.
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