Es soll eine Rahmenvereinbarung für zwei Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr) zur Digitalisierung von Bestandsakten geschlossen werden. In den Abteilungen 2 und 3 sind mehrere Archive an verschiedenen Standorten des Landesamtes für Umwelt vorhanden, deren Aktenbestände zu digitalisieren sind. Es handelt sich insgesamt um bis zu 30.000 Akten. Mit Erreichen der vereinbarten Höchstmenge in Höhe von 30.000 Akten endet die Rahmenvereinbarung unabhängig davon, ob zugleich das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit erreicht ist. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit des Auftraggebers, vor Erreichen der vereinbarten Höchstmenge, im Rahmen des nach § 132 GWB Zulässigen, ohne neues Vergabeverfahren weitere Einzelabrufe zu tätigen.
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