AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen. Finden Sie passende Aufträge und bewerben Sie sich direkt.

Ausschreibungen von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen mit Sitz in Frankfurt am Main ist als öffentlicher Auftraggeber im Bereich der Beschaffung tätig und verzeichnet aktuell 32 aktive Ausschreibungen von insgesamt 201 erfassten Vergabeverfahren. Die Auftragswerte reichen von 2,4 Mio. € bis 114,2 Mio. €, bei einem Durchschnitt von 81,2 Mio. €.

Als Vergabestelle schreibt AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen regelmäßig Leistungen aus, auf die sich Lieferanten und Dienstleister bewerben können. Die Beschaffung umfasst dabei verschiedene Liefer-, Dienst- und ggf. Bauleistungen. Für eine erfolgreiche Bewerbung auf diese Ausschreibungen ist in der Regel eine Registrierung auf dem jeweiligen Vergabeportal erforderlich.

Die häufigsten Branchen bei Vergaben von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen sind IT-Dienstleistungen (19%), Bauarbeiten (17%) und Unternehmensberatung & Recht (16%). Weitere relevante Bereiche umfassen Medizintechnik und Post- & Fernmeldedienste.

Alle Ausschreibungen von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert und auf Bidfix zusammengeführt. Lieferanten und Dienstleister können mit der KI-gestützten Analyse Anforderungen, Fristen und Eignungskriterien auf einen Blick erfassen und passende Vergaben schneller identifizieren. Die Beschreibung jeder Ausschreibung enthält alle relevanten Details zu den geforderten Leistungen und dem Einsatz der Mittel.

Aktiv
32
Ø Wert
81,2 Mio. €
Top Branche
IT-Dienstleistungen

Aktuelle Ausschreibungen

201 Ausschreibungen (Seite 1 von 20)

Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen

Aktiv
Frist: 31.03.2026
Veröffentlicht: 13.03.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Rahmenvertrag/Rahmenvereinbarung für Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen

Konzeption und Durchführung von modernen Kommunikationstrainings für die AOK Hessen

Aktiv
Frist: 31.03.2026
Veröffentlicht: 02.03.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Konzeption und Durchführung von Kommunikationstrainings mit verschiedenen Schwerpunkten und Zielen.

Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen

Aktiv
Frist: 31.03.2026
Veröffentlicht: 25.02.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Rahmenvertrag/Rahmenvereinbarung für Empfangs- und Sicherheitsdienstleistungen

Rahmenvereinbarung Büro- und Sondermobiliar

Aktiv
Frist: 02.04.2026
Veröffentlicht: 04.03.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Die Ausschreibung beinhaltet den Abschluss eines Vertrages über den Kauf und die Lieferung von Büro- und Sondermobiliar inkl. bedarfsweiser Belegungsplanungen.

Rahmenvereinbarung Büro- und Sondermobiliar

Aktiv
Frist: 14.04.2026
Veröffentlicht: 24.03.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Die Ausschreibung beinhaltet den Abschluss eines Vertrages über den Kauf und die Lieferung von Büro- und Sondermobiliar inkl. bedarfsweiser Belegungsplanungen.

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Arbeitgeber-Portals der AOK

Aktiv
Frist: 14.04.2026
Veröffentlicht: 13.03.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung der Webpräsenz Arbeitgeber-Portal (aok.de/fk) auf Basis des Content-Management-Systems TYPO3

Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen

Aktiv
Frist: 14.04.2026
Veröffentlicht: 13.03.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Gemäß § 77 Abs. 1a Satz 5 SGB IV sind die Jahresrechnungen der Krankenkassen von einer Wirtschaftsprüferin/einem Wirtschaftsprüfer oder einer vereidigten Buchprüferin/einem vereidigten Buchprüfer zu prüfen und zu testieren. Dementsprechend wird ein Auftragnehmer bzw. eine Wirtschaftsprüferin/ein Wirtschaftsprüfer oder eine vereidigte Buchprüferin/ein vereidigter Buchprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung und Testierung der Jahresrechnungen und ihrer Bestandteile der Krankenkasse, Pflegekasse und der Ausgleichskassen für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 . Die Prüfung umfasst sowohl die Buchführung als auch den Haushaltsvollzug. Ziel der Prüfung ist die Feststellung, dass die Buchführung und die Jahresrechnungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und unter Beachtung der sozialversicherungsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufgestellt worden sind, die Jahresrechnungen insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, sowie der Haushaltsvollzug ordnungsgemäß und richtig ist.

Online Psychotherapie

Aktiv
Frist: 21.04.2026
Veröffentlicht: 19.03.2026
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen plant ein digitales Versorgungsangebot "Online-Psychotherapie" zur Stabilisierung und Reduktion der Krankheitssymptome für ihre Versicherten, die von ausgewählten psychischen Störungsbildern betroffen sind. Das Angebot richtet sich an adulte Patienten mit einer Diagnose, die sich folgenden psychischen Störungsbildern zuordnen lassen: Affektive Störungen, Angststörungen, Zwangsstörungen, Anpassungsstörungen und Essstörungen. Hierbei sollen definierte Ein- und Ausschlusskriterien berücksichtigt werden. Darüber hinaus soll mittels dieses innovativen Ansatzes zur Durchführung der ambulanten Psychotherapie aufgrund eines zeitnahen Versorgungsbeginns mit verkürzten Wartezeiten von maximal vier Wochen zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn einer Chronifizierung der Erkrankungen entgegengewirkt und so Einsparungen, beispielsweise im stationären Versorgungsbereich, realisiert werden.

Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell)

Aktiv
Frist: 01.05.2026
Veröffentlicht: 13.05.2025
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen Pos...

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 12 bzw. 24 Monate. Der Vertrag endet am am 30.06.2026 bzw. 30.06.2027 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.

Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V

Aktiv
Frist: 29.06.2026
Veröffentlicht: 04.04.2025
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK Hessen mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V und solchen Verbandmitteln, die gemäß der Richtlinie nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 als sonstige Produkte zur Wundbehandlung verordnungsfähig und nicht ausgeschlossen sind und damit unter die Übergangsregelung des § 31 Absatz 1a Satz 5 fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ebenfalls ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Beitritt zu diesem Vertrag während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke/ -> Thema Abrechnung/ -> Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg-E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter §17 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2025) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z.Hd. Barbara Bergs, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse Barbara.Bergs@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2026 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Von diesem Vertrag ausgenommen sind Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.

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Häufige Fragen zu AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen

Auf Bidfix finden Sie alle aktuellen öffentlichen Ausschreibungen von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen aus Frankfurt am Main. Aktuell sind 32 Ausschreibungen aktiv (von 201 insgesamt). Die häufigsten Branchen sind IT-Dienstleistungen, Bauarbeiten, Unternehmensberatung & Recht. Die Daten werden täglich aus über 100 Vergabeportalen aggregiert. Die Auftragswerte liegen zwischen 2,4 Mio. € und 114,2 Mio. €.

Um sich auf eine Ausschreibung zu bewerben, laden Sie zunächst die Vergabeunterlagen herunter. Prüfen Sie die Anforderungen, Eignungskriterien und Fristen sorgfältig. Bereiten Sie alle geforderten Nachweise vor und reichen Sie Ihr Angebot fristgerecht über das angegebene Vergabeportal ein.

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AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen ist als Vergabestelle bei öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz registriert. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten auszuschreiben. Sie finden hier alle veröffentlichten Vergaben dieser Organisation.

Die Auftragsverteilung bei AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen: IT-Dienstleistungen (19%), Bauarbeiten (17%), Unternehmensberatung & Recht (16%), Medizintechnik (14%), Post- & Fernmeldedienste (7%). Diese Verteilung basiert auf den CPV-Codes der erfassten Vergabeverfahren.

Grundsätzlich können sich alle Unternehmen auf Ausschreibungen von AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen bewerben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen. Dazu gehören oft Nachweise zur fachlichen Eignung, wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Die Beschaffung ist für Lieferanten aus dem gesamten EU-Raum zugänglich.

Die Beschaffung bei AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen folgt den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts. Je nach Auftragswert kommen offene Verfahren, nicht offene Verfahren oder Verhandlungsverfahren zum Einsatz. Die Vergabeunterlagen enthalten eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, Eignungskriterien und Bewertungsmethoden. Angebote werden nach festgelegten Zuschlagskriterien bewertet.

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