Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Modells“.
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2025. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 12 bzw. 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.01.2026 bzw. am 31.01.2027 jeweils unabhängig von dem Beginn des Vertrages.
Sollte die AOK Hessen während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen in Form eines Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Das Los zu Epinephrin wurde bereits zum 28.02.2026 aufgehoben. Eine Neuveröffentlichung ist bereits am 23.01.2026 erfolgt (OH 105).
Zu dem dem Wirkstoff Infliximab wird mit sofortiger Wirkung zum 30.06.2026 aufgehoben. Ein Beitritt bzw. Vertragsabschluss kann nicht mehr erfolgen. Bereits geschlossene Verträge mit den Vertragspartnern werden gekündigt. Eine Neuveröffentlichung zu dem Wirkstoff Infliximab ist bereits am 18.05.2026 erfolgt (OH 108).
Hinweis: Der Wirkstoff Botulinum hatte bereits ein Vertragsende zum 31.01.2026 und wurde bereits neu veröffentlicht. Der Wirkstoff Glycopyrroniumbromid hatte bereits ein Vertragsende zum 31.01.2026.