Veröffentlichung 17.06.26 | Fragenfrist 03.07.26 | Abgabefrist 17.07.26 | Öffnung 17.07.26 | Vertragsbeginn 01.11.26 |
Eignungskriterien
Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (max. 12 Monate alt) oder Gewerbean- bzw. Ummeldung
Referenzliste vergleichbarer Leistungen
Einzureichen ist die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG für Nachunternehmer (siehe Vordruck), wenn zutreffend. Der Bieter hat mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Nachunternehmer übertragen will. Es ist der volle Name des/der Nachunternehmer/s und seine Organisationsform mitzuteilen, eventuell anhand einer Nachunternehmerliste. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, - in der die Bildung der Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder sowie das federführende Unternehmen aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Umweltrisiko mit einer Deckungssumme von 5 Mio EUR. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein und muss die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Vertragslaufzeit sowie die aktuelle Versicherungsperiode ausweisen.
- Nachweis der Bestätigung der Steuerbehörde (max. 12 Monate alt), dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt sind - Nachweis der Bestätigung gesetzlicher Sozialversicherer der Mehrzahl der Beschäftigten (max. 12 Monate alt), das die Beiträge ordnungsgemäß bezahlt sind
Zuschlagskriterien
Preis setzt sich aus zwei Kriterien zusammen: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes: Bewertungskriterien: 1. Preis pro Objekt: 80 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 80 % in die Gesamtbewertung ein. 2. Preis für die Sonderleistung (Abtransport Schneemassen): 20 % Derjenige Bieter, der das günstigste Angebot abgibt, erhält 100 Punkte. Die anderen Angebote werden entsprechend prozentual abgewertet. Die so ermittelte Punktzahl geht mit 20 % in die Gesamtbewertung ein. Die Wertung setzt sich aus 2 Teilkriterien zusammen. Die ermittelten Punkte für das Teilkriterium 1 gehen mit 80 % in die Wertung ein, für das Teilkriterium 2 gehen die ermittelten Punkte mit 20 % in die Wertung ein. Die Punkte für die 2 Teilkriterien werden addiert. Aus der erreichten Punktzahl ist derjenige Bieter auf Rang 1, der die höchste Punktzahl erreicht hat, derjenige mit der zweithöchsten Punktzahl auf Rang 2 usw. Weitere Ausführungen entnehmen Sie bitte den Dokumenten "Hinweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes" und "Auswertung Beispiel".
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