Veröffentlichung 12.06.26 | Teilnahmefrist 14.07.26 | Vertragsbeginn 19.10.26 |
Eignungskriterien
1.Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der nachfolgend im Einzelnen aufgelisteten Eigenerklärungen und Nachweise zu belegen. Hierzu sollen die unter A3. Erklärungen zum Nachweis der Eignung aufgeführten Formblätter verwendet werden. . a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (z. B. Handelsregister) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist. . (mittels Formular A3. Erklärung zum Nachweis der Eignung vorzulegen) . b) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft im nationalen Bewacherregister oder einer gleichwertigen Institution eines Mitgliedstaates der EU registriert ist, um die Gewerbeausübung als Bewachungsunternehmen zu ermöglichen. . (mittels Formular A3. Erklärung zum Nachweis der Eignung vorzulegen)
2. . c) Erklärung über den Mindestjahresumsatz jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich Veranstaltungssicherheit (2023, 2024 und 2025 bzw. alternativ 2022, 2023 und 2024). Wobei der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem unter Punkt c. angegebenen Umsatz für den Tätigkeitsbereich Veranstaltungssicherheit, einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 450.000,00 EUR nachweisen muss. . (mittels Formular A3. Erklärung zum Nachweis der Eignung vorzulegen)
2. . d) Eigenerklärung, dass für den Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrechterhalten wird, die folgende Anforderungen erfüllt
3. . Die nachfolgend genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, dass die geforderten Erklärungen und Nachweise insgesamt durch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erbracht werden. . Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). . Der Bewerber hat folgende Nachweise zu erbringen
4. Mindestanforderungen an die Referenzen . Die nach Ziffer 3. lit. e) zu benennenden eine oder mehrere Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen
i) Eignungsleihe . Erklärung darüber, dass die Unternehmen, deren Kapazitäten ich mich / wir uns für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will / wollen, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und dass keine Ausschlussgründe vorliegen. . (mittels Formulare A6. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe, A6.2. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers vorzulegen) .
Zuschlagskriterien
Konzept: Konzepte . Die Bieter / die Bietergemeinschaften haben die in der dargestellten Bewertungsmatrix Angebotsphase benannten Konzepte zu erstellen, aus denen im Einzelnen hervorgeht, auf welche Weise der Bieter die in B3. Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen umsetzen wird. . Im Sinne der vergaberechtlichen Grundsätze sowie zur planbaren Durchführung der Angebotswertung gilt: . - Die Konzepte sind in kurzer Textform zu verfassen. - Der Umfang je Unterkriterium richtet sich nach den Vorgaben in der Bewertungsmatrix Angebotsphase. . - Grafiken, Tabellen und Übersichten sind zulässig, sofern sie der Verdeutlichung der textlichen Ausführungen dienen. . Die im Rahmen der Angebotsabgabe auf Basis der Bewertungsmatrix Zuschlagsphase eingereichten Konzepte sind bei Auftragserteilung neben der - vorrangigen - B3. Leistungsbeschreibung als ergänzender Leistungsinhalt einzuhalten. . Die Konzepte werden auf einer Skala von 0 - 100 Punkten bewertet. Die Bewertungspunkte haben folgende Bedeutung: . Punkte Bewertung Erläuterung . 81 - 100 Erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße Alle Fragen sind vollständig beantwortet, auf sämtliche abgefragten Aspekte wird eingegangen. Die Darstellung erfolgt textlich detailliert, nachvollziehbar und schlüssig. Grafische Darstellungen können die Erläuterungen ergänzen, ein Bezug zwischen Text und Grafik ist erkennbar. Auftragsbezogene Zusatzinformationen zu den Unterkriterien sind angegeben. . 61 - 80 Erfüllt die Anforderungen Alle Fragen sind beantwortet und alle abgefragten Aspekte werden behandelt. Die Inhalte und Darstellungen werden insgesamt als gut bewertet. Die textlichen Erläuterungen sind im Wesentlichen schlüssig. . 41 - 60 Erfüllt die Anforderungen im Allgemeinen Alle Fragen sind beantwortet und auf abgefragten Aspekte werden berücksichtigt. Die Darstellung ist im Wesentlichen schlüssig, weist jedoch geringfügige Unklarheiten oder Lücken auf. . 21 - 40 Erfüllt die Anforderungen mit Einschränkungen Nicht auf alle abgefragten Aspekte wird eingegangen. Die Antworten enthalten Einschränkungen oder unvollständige Angaben. . 0 - 20 Erfüllt die Anforderungen nicht / keine Angaben gemacht Lediglich einzelne oder unwesentliche Aspekte werden behandelt, die Beantwortung ist inhaltlich nicht schlüssig oder es wurden keine verwertbaren Angaben gemacht. . Die für das jeweilige Konzept bzw. Unterkriterium vergebene Punktzahl wird mit der diesem (Unter-)Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Hieraus ergibt sich die gewichtete Punktzahl des jeweiligen (Unter-)Kriteriums. Die gewichteten Punktzahlen der Konzepte / Unterkriterien werden addiert. Aus dieser Addition ergibt sich die Gesamtpunktzahl im Kriterium "Sicherheitskonzept und Qualität der Herangehensweise". Diese Gesamtpunktzahl geht mit einer Gewichtung von 55 % in die Gesamtwertung ein. . Unterkriterium: Einsatz- und Organisationskonzept . Unterkriterium: Kommunikationskonzept . Unterkriterium: Qualifikationskonzept . Kriterium: Sicherheits- und Notfallmanagementkonzept .
geprüfte netto Angebotspreis: Bewertung des Angebotspreises . Grundlage für die Bewertung des Angebotspreises sind die im Preisblatt (B5. Preisblatt) angebotenen Preise sowie etwaige bedingungslosen Nachlässe (B5. Preisblatt oder B2. Bietererklärung). Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften Angebotssummen werden im Verhältnis zur niedrigsten geprüften Angebotssumme bewertet. Hierzu wird die niedrigste geprüfte Angebotssumme durch die jeweilige höhere geprüfte Angebotssumme dividiert und das Ergebnis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert. . Die Punktezahl für den Angebotspreis berechnet sich damit wie folgt: Punktezahl Angebotspreis = (Gesamtangebotspreis des niedrigsten Angebots / Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots) × 100 Der so ermittelte Punktwert für den Angebotspreis geht mit einer Gewichtung von 45% in die Gesamtwertung des wirtschaftlichen Angebotes ein. Angebotene Skonti oder sonstige bedingte Preisnachlässe werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt. . . Gesamtwertung Die gewichtete Gesamtpunktzahl aus dem Kriterium "Sicherheitskonzept und Qualität der Herangehensweise" (55 %) und die gewichtete Punktzahl für den Angebotspreis (45 %) werden addiert. Aus dieser Addition ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Angebots. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.
Konzept: Konzepte . Die Bieter / die Bietergemeinschaften haben die in der dargestellten Bewertungsmatrix Angebotsphase benannten Konzepte zu erstellen, aus denen im Einzelnen hervorgeht, auf welche Weise der Bieter die in B3. Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen umsetzen wird. . Im Sinne der vergaberechtlichen Grundsätze sowie zur planbaren Durchführung der Angebotswertung gilt: . - Die Konzepte sind in kurzer Textform zu verfassen. - Der Umfang je Unterkriterium richtet sich nach den Vorgaben in der Bewertungsmatrix Angebotsphase. . - Grafiken, Tabellen und Übersichten sind zulässig, sofern sie der Verdeutlichung der textlichen Ausführungen dienen. . Die im Rahmen der Angebotsabgabe auf Basis der Bewertungsmatrix Zuschlagsphase eingereichten Konzepte sind bei Auftragserteilung neben der - vorrangigen - B3. Leistungsbeschreibung als ergänzender Leistungsinhalt einzuhalten. . Die Konzepte werden auf einer Skala von 0 - 100 Punkten bewertet. Die Bewertungspunkte haben folgende Bedeutung: . Punkte Bewertung Erläuterung . 81 - 100 Erfüllt die Anforderungen in besonderem Maße Alle Fragen sind vollständig beantwortet, auf sämtliche abgefragten Aspekte wird eingegangen. Die Darstellung erfolgt textlich detailliert, nachvollziehbar und schlüssig. Grafische Darstellungen können die Erläuterungen ergänzen, ein Bezug zwischen Text und Grafik ist erkennbar. Auftragsbezogene Zusatzinformationen zu den Unterkriterien sind angegeben. . 61 - 80 Erfüllt die Anforderungen Alle Fragen sind beantwortet und alle abgefragten Aspekte werden behandelt. Die Inhalte und Darstellungen werden insgesamt als gut bewertet. Die textlichen Erläuterungen sind im Wesentlichen schlüssig. . 41 - 60 Erfüllt die Anforderungen im Allgemeinen Alle Fragen sind beantwortet und auf abgefragten Aspekte werden berücksichtigt. Die Darstellung ist im Wesentlichen schlüssig, weist jedoch geringfügige Unklarheiten oder Lücken auf. . 21 - 40 Erfüllt die Anforderungen mit Einschränkungen Nicht auf alle abgefragten Aspekte wird eingegangen. Die Antworten enthalten Einschränkungen oder unvollständige Angaben. . 0 - 20 Erfüllt die Anforderungen nicht / keine Angaben gemacht Lediglich einzelne oder unwesentliche Aspekte werden behandelt, die Beantwortung ist inhaltlich nicht schlüssig oder es wurden keine verwertbaren Angaben gemacht. . Die für das jeweilige Konzept bzw. Unterkriterium vergebene Punktzahl wird mit der diesem (Unter-)Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Hieraus ergibt sich die gewichtete Punktzahl des jeweiligen (Unter-)Kriteriums. Die gewichteten Punktzahlen der Konzepte / Unterkriterien werden addiert. Aus dieser Addition ergibt sich die Gesamtpunktzahl im Kriterium "Sicherheitskonzept und Qualität der Herangehensweise". Diese Gesamtpunktzahl geht mit einer Gewichtung von 55 % in die Gesamtwertung ein. . Unterkriterium: Einsatz- und Organisationskonzept . Unterkriterium: Kommunikationskonzept . Unterkriterium: Qualifikationskonzept . Kriterium: Sicherheits- und Notfallmanagementkonzept .
geprüfte netto Angebotspreis: Bewertung des Angebotspreises . Grundlage für die Bewertung des Angebotspreises sind die im Preisblatt (B5. Preisblatt) angebotenen Preise sowie etwaige bedingungslosen Nachlässe (B5. Preisblatt oder B2. Bietererklärung). Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 100 Punkten. Alle höheren geprüften Angebotssummen werden im Verhältnis zur niedrigsten geprüften Angebotssumme bewertet. Hierzu wird die niedrigste geprüfte Angebotssumme durch die jeweilige höhere geprüfte Angebotssumme dividiert und das Ergebnis mit der maximalen Punktzahl (100 Punkte) multipliziert. . Die Punktezahl für den Angebotspreis berechnet sich damit wie folgt: Punktezahl Angebotspreis = (Gesamtangebotspreis des niedrigsten Angebots / Gesamtangebotspreis des jeweiligen Angebots) × 100 Der so ermittelte Punktwert für den Angebotspreis geht mit einer Gewichtung von 45% in die Gesamtwertung des wirtschaftlichen Angebotes ein. Angebotene Skonti oder sonstige bedingte Preisnachlässe werden bei der Auswertung im Rahmen der Preisangabe nicht berücksichtigt. . . Gesamtwertung Die gewichtete Gesamtpunktzahl aus dem Kriterium "Sicherheitskonzept und Qualität der Herangehensweise" (55 %) und die gewichtete Punktzahl für den Angebotspreis (45 %) werden addiert. Aus dieser Addition ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Angebots. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot.
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