Veröffentlichung 15.11.24 | Teilnahmefrist 17.12.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 6 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). 3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. 4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. I. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung der Freianlagen durch Vorlage von mindestens drei Referenzen wie folgt nachzuweisen: - die Referenzobjekte müssen die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Kinderspielplätze oder Freianlagen für Kindertagesstätten oder Freianlagen für Schulen oder Freianlagen für andere Vorhaben, deren Aufgabe mit Betreuung von Kindern verbunden ist, betreffen, - die Nutzfläche der Freianlage muss mindestens 200 m² betragen haben, - bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollständig erbracht worden sein. - das Objekt muss nach dem 01.01.2018 und vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung fertiggestellt sein. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Teilnahmeantrag) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungs-leistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten an-derer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 100.000,00 EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 100.000,00 EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Zuschlagskriterien
Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement im Rahmen der Planung und während der Bauphase: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts-, Termin- und Kostensicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitäts-, Termin- und Kostenmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem Methoden des Qualitätsmanagements vorgestellt werden, die über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI hinausgehen und, bei dem Ideen vorgestellt werden, wie die Bauzeit optimiert werden kann.
Gestaltungsidee für ein Kindergarten-Spielplatz: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Gestaltungsidee für den Kindergarten-Spielplatz" bekommt ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem der Spielplatz keine hinreichende Aufenthaltsqualität bietet sowie die Möglichkeit einer sicheren und praktikablen Aufsichtsführung fehlt. 4-6 Punkte bekommt ein Angebot, bei dem die Gestaltung des Spielplatzes die vorgenannten Aspekte berücksichtigt. 7-10 Punkte bekommt ein Angebot, das eine Realisierung des Spielplatzes innerhalb des Kostenbudgets erwarten lässt.
Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Intensität der Bauüberwachung und Baubetreuung" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das nur eine sporadische Präsenz der Bauleitung vorsieht oder erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine regelmäßige und deutliche Anwesenheit der Bauleitung erwarten lässt und das eine mindestens mehr als stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine durchgehende Anwesenheit der Bauleitung verspricht.
Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen: Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigen Risikoverteilung zulasten des Auftraggebers führt, beispielsweise durch die Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für den Auftraggeber günstigere Risikoverteilung vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf.
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