Veröffentlichung 15.11.24 | Teilnahmefrist 17.12.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind. 2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. 5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 6. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 6 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). 3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. 4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. I. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Master des Bauingenieurwesens zu führen. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für die Tragwerksplanung vergleichbarer Gebäude durch mindestens drei geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen: - die Bruttogrundfläche des Gebäudes beträgt mindestens 250 m², - die Kosten der Kostengruppen 300 + 400 betragen mindestens 600.000,00 EUR, - die Planungsleistungen sind mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 5 erbracht worden, - die Objekte sind nach dem 01.01.2018 und vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung fertig gestellt worden (d.h. Fertigstellung, alternativ die Inbetriebnahme). Zu allen Referenzen hat der Bewerber eine kurze Beschreibung der Maßnahme (max. 3 DIN-A-4 Seiten einzureichen sowie den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Zu den Referenzen hat der Bewerber mitzuteilen, inwieweit sie von den zur Ausführung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Empfehlungsschreiben sind wünschenswert. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungs-leistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten an-derer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,0 Millionen EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Zuschlagskriterien
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks während der Bauzeit" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, dass keine rechtzeitige Kontrolle der Ausführung des Tragwerks während der Bauzeit erwarten lässt. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das eine rechtzeitige Kontrolle erwarten lässt und eine mehr als nur stichpunktartige Kontrolle vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine nahezu durchgehende Kontrolle der Tragwerksplanung vorsieht.
Qualitäts- und Terminmanagement im Rahmen der Planung und während der Bauphase: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts- und Terminsicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitätsmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitätsmanagement durch eine systematische Abarbeitung des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI erfolgt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem Methoden des Qualitätsmanagements vorgestellt werden, die über ein systematisches Abarbeiten des Grundleistungskataloges der Leistungsphasen der HOAI hinaus gehen.
Preis der Leistung: Hinsichtlich der Bewertung Ihres Honorarangebots wird meine Mandantin wie folgt verfahren: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Ingenieur/Geschäftsführer - 20 Stunden Architekt/Ingenieur angestellt - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft
Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen: Hinsichtlich des Wertungskriterium "Akzeptanz des Vertrages hinsichtlich nicht preislicher Bedingungen" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, das zu einer sehr ungünstigen Verteilung von Risiken und Zuständigkeiten zulasten der Auftraggeberin führt, zum Beispiel durch die Vereinbarung von haftungsbeschränkenden Vereinbarungen, der Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche oder eine Reduzierung der Leistungspflichten. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das zu einer ungünstigeren Verteilung von Risiken und Zuständigkeiten zulasten der Auftraggeberin führt als im Vertragsentwurf vorgesehen, beispielsweise durch eine geringfügige Verkürzung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche. 7 Punkte enthält ein Angebot, das keine wesentlichen oder gar keine Abweichungen vom vorgeschlagenen Vertragsmuster regelt. 8-10 Punkte erhält ein Angebot, das eine für die Auftraggeberin günstigere Verteilung von Risiken und Zuständigkeiten vorsieht, als der vorgeschlagene Vertragsentwurf
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