Veröffentlichung 30.01.25 | Teilnahmefrist 03.03.25 | Vertragsbeginn 15.04.25 |
Eignungskriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 2. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen (VBG, Architekten-/Ingenieurkammer). 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). 3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. 4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. I. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Master der Versorgungs- und Elektrotechnik zu führen. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Erbringung von Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung HLS und Elektro nachzuweisen. Er hat hierzu Referenzobjekte nachzuweisen wie folgt: - zwei Referenzobjekte über Fachplanungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung HLS in einer vergleichbaren Größenordnung mit Baukosten von mindestens 100.000 EUR netto, - zwei Referenzobjekte über Fachplanungs- und Bauüberwachungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung Elektro in einer vergleichbaren Größenordnung mit Baukosten von jeweils mindestens 100.000 EUR netto, - bei allen Referenzobjekten müssen mindestens die Leistungsphasen 5, 6 und 8 i.S.d. § 55 HOAI erbracht worden sein, - die Objekte müssen nach dem 01.01.2019 und vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung fertig gestellt sein (d.h. Abschluss der LP 8, alternativ die Inbetriebnahme). Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Teilnahmeantrag) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 500.000,00 EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000,00 EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung der Versicherung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Zuschlagskriterien
a) Preis der Leistung: Hinsichtlich der Bewertung Ihres Honorarangebots wird meine Mandantin wie folgt verfahren: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Geschäftsführer/Partner/Inhaber - 25 Stunden angestellte Ingenieure - 10 Stunden Technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen.
b) Umsetzung im zeitlichen Rahmen des Förderprogramms: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Umsetzung im Zeitlichen Rahmen des Förderprogramms" bekommt ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem nicht gewährleistet ist, dass die genannten Termine (Beginn der Leistungsphase 8 im Frühjahr 2026, Fertigstellung der Maßnahme in den Sommerferien 2026, spätestens jedoch Ende 2026, Ausführung der Niederspannungsanlagen und Niederspannungsinstallationen im Jahr 2025) eingehalten werden. 4-6 Punkte bekommt ein Angebot, bei dem die Terminplanung vorgestellt wird, nach welcher die Einhaltung der genannten Termine gesichert erscheint. 7-10 Punkte bekommt ein Angebot, bei dem eine optimierte Terminplanung vorgestellt wird und dem Auftraggeber ein Projektteam zur Verfügung gestellt wird, bei dem auch die optimierte Zeitplanung als gesichert erscheinen lässt.
c) Herangehensweise im Hinblick auf die Erneuerung der Elektroinstallationen: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Herangehensweise im Hinblick auf die Erneuerung der Elektroinstallationen" wird ein Angebot mit 0-3 Punkten bewertet, das nicht auf die dringende Umsetzung der Elektroinstallationen eingeht und keine bzw. nicht ausreichende Maßnahmen für die vorgezogene Umsetzung vorsieht. 4-6 Punkte bekommt ein Angebot, das die dringende Umsetzung einplant und Maßnahmen für die dringende Umsetzung vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das als gesichert erscheinen lässt, dass die Maßnahmen zur Erneuerung der Elektroinstallation mit der notwendigen Dringlichkeit umgesetzt werden.
d) Qualitäts- und Kostenmanagement im Rahmen der Planung und während der Bauphase: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Qualitäts- und Kostensicherung in der Planung und während der Bauphase" erhält ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem auf ein Qualitäts- und Kostenmanagement kein oder nur wenig Wert gelegt wird. Eine Beurteilung von 4-6 Punkten erhält ein Angebot, bei dem ein Qualitäts- und Kostenmanagement vorgestellt wird, welches eine qualitative Ausführung und Einhaltung der Baukosten erwarten lässt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, bei dem darüber hinaus die Abstimmungs- und Koordinationsprozesse mit den übrigen, an der Planung fachlich Beteiligten so organisiert sind, dass eine spürbare Entlastung für den Bauherrn zu erwarten ist.
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