Veröffentlichung 30.01.25 | Teilnahmefrist 03.03.25 | Vertragsbeginn 15.04.25 |
Eignungskriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB). 3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung. 4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. I. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams Das Büro muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden aufweisen. Das Projektteam muss mit mindestens zwei Personen (Projektleitung und Stellvertretung) besetzt sein, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen. II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung wie folgt nachzuweisen: - zwei Referenzen über Objektplanungsleistungen mit den umgesetzten Maßnahmen des Brandschutzes in Schulen, Kindergärten, Bildungs-, Versammlungsstätten oder anderen Gebäuden oder Objekten mindestens der Gebäudeklasse 3, die dem Aufenthalt von Menschen dienen. - die Baukosten der KG 300 und 400 müssen mindestens 300.000,00 EUR betragen, - die Planungsleistungen sind für die Leistungsphasen 5, 6 und 8 i.S.d. § 34 HOAI erbracht worden, - die Fertigstellung (d.h. Abschluss der LPH 8, alternativ die Inbetriebnahme) muss nach dem 01.01.2019 und vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt sein. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der gewerkweisen Vergabe der Bauleistungen nach den Regeln der VOB/A nachzuweisen. Es sind mindestens zwei Referenzobjekte nachzuweisen. Bei den Referenzobjekten muss es sich nicht um Schulen oder vergleichbare Objekte handeln. Es kommen vielmehr beliebige Gebäude infrage. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Bei allen Referenzen ist anzugeben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 6 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen sind zu begründen. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Teilnahmeantrag) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Objektive Kriterien zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungs-leistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB). 2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten an-derer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben. Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,5 Millionen EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,5 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung der Versicherung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: 1. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 2. Ist der Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet, hat er mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung vorzulegen (VBG, Architekten-/Ingenieurkammer). 3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 3 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Zuschlagskriterien
a) Preis der Leistung: Hinsichtlich der Bewertung Ihres Honorarangebots wird meine Mandantin wie folgt verfahren: Das Angebot mit dem wirtschaftlich günstigsten Preis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem 1,5-fachen Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird interpoliert. In die Wertung Ihres Angebots fließen die Zeithonorare mit folgenden, geschätzten Zeitansätzen ein: - 10 Stunden Architekt/Geschäftsführer - 20 Stunden Architekt/Ingenieur angestellt - 20 Stunden Zeichner/Schreibkraft
b) Umsetzung im zeitlichen Rahmen des Förderprogramms: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Umsetzung im Zeitlichen Rahmen des Förderprogramms" bekommt ein Angebot 0-3 Punkte, bei dem nicht gewährleistet ist, dass die genannten Termine (Beginn der Leistungsphase 8 im Frühjahr 2026, Fertigstellung der Maßnahme in den Sommerferien 2026, spätestens jedoch Ende 2026, Ausführung der Niederspannungsanlagen und Niederspannungsinstallationen im Jahr 2025) eingehalten werden. 4-6 Punkte bekommt ein Angebot, bei dem die Terminplanung vorgestellt wird, nach welcher die Einhaltung der genannten Termine gesichert erscheint. 7-10 Punkte bekommt ein Angebot, bei dem eine optimierte Terminplanung vorgestellt wird und dem Auftraggeber ein Projektteam zur Verfügung gestellt wird, bei dem auch die optimierte Zeitplanung als gesichert erscheinen lässt.
c) Herangehensweise im Hinblick auf die Abstimmung der Prozesse mit den Fachplanern zur Erneuerung der Elektroinstallationen: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Herangehensweise im Hinblick auf die Abstimmung der Prozesse mit den Fachplanern zur Erneuerung der Elektroinstallationen" wird ein Angebot mit 0-3 Punkten bewertet, das nicht auf die dringende Umsetzung der Elektroinstallationen eingeht und die entsprechende vorzeitige Abstimmung mit dem Fachplaner TGA nicht vorsieht. 4-6 Punkte bekommt ein Angebot, das die vorzeitige Maßnahme einplant und die entsprechende Koordination mit dem Fachplaner TGA vorsieht. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das als gesichert erscheinen lässt, dass die Maßnahmen zur Erneuerung der Elektroinstallation mit der notwendigen Dringlichkeit umgesetzt werden.
d) Herangehensweise im Hinblick auf den Umbau im laufenden Betrieb: Hinsichtlich des Wertungskriteriums "Herangehensweise im Hinblick auf den Umbau im laufenden Betrieb" erhält ein Angebot 0-3 Punkte bei dem auf die Problematik vom Umbau im laufenden Betrieb nicht bzw. nicht ausreichend eingegangen wird. 4-6 Punkte erhält ein Angebot, das den Umbau im laufenden Betrieb berücksichtigt und Maßnahmen zur Reduzierung von Störungen des Unterrichts vorschlägt. 7-10 Punkte erhält ein Angebot, das Maßnahmen vorschlägt, die einen störfreien bzw. nahezu störfreien Betrieb während der Umbaumaßnahmen gewährleisten.
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