Annahme, Verwiegung, Erst- und Folgebehandlung von Haushaltsgroßgeräten gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz aus Münchner Wertstoffhöfen und Sperrmüllabholung (Lose 1-4). Die Haushaltsgroßgeräte werden mit eigenen Fahrzeugen des AWM zu einer vom Auftragnehmer zu benennenden Anlieferstelle gefahren.