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Vertrag zur besonderen Versorgung über die Durchführung von stationsersetzenden Leistungen gem. § 140a SGB V mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des open house Verfahrens

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.11.2024
Angebotsfrist
30.06.2026
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Verträgen über eine besondere Versorgung gem. § 140a SGB V über die Durchführung von stationsersetzenden Maßnahmen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens für die Zeit vom (frühestens) 01.01.2025 bis 31.12.2026. Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jedes geeignete und interessierte Unternehmen werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Verträgen zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung der Preise. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen (welche bei der Kontaktstelle angefordert werden können) und Abgabe der geförderten Erklärungen. Für den Vertragsschluss ist keine Exklusivität gegeben.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
12.11.24
Vertragsbeginn
01.01.25
Abgabefrist
30.06.26
Öffnung
30.06.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Saarbrücken, Deutschland

Lose (1)

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