Ausgeschrieben wird die Hygienekontrollen und Filterwechsel an den Umluftklimageräten gem. VDI 6022. Die Leistung wird gemäß AMEV-Vertrag für einen Zeitraum von 4 Jahren vergeben. Der Wartungsvertrag kann jedoch von jedem Vertragspartner nach einer Laufzeit von 2 Jahren gekündigt werden. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf des zweiten Vertragsjahres schriftlich erfolgen.
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