Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mahlzeiten an den Einrichtungen, die in der als Anlage zur Leistungsbeschreibung beigefügten Einrichtungsbeschreibung (im Folgenden: Einrichtungsbeschreibung) aufgeführt sind, in dem dort beschriebenen Umfang.