Aufgaben im Rahmen der Sicherheitsdienstleistung für 300 Personen verteilt auf 2 Häuser:
- Sicherung und Bewachung der Gemeinschaftsunterkunft
- Überwachung des Zugangsbereiches
- Zusätzliche Überwachung
- Bestreifung der Liegenschaft
- Brandverhütungsmaßnahmen
- Hausordnung
- Einweisung von Rettungskräften/Hilfskräften/Dienstkräften der Polizei und Evakuierungs-
maßnahmen
Weitere Aufgabe und Pflichten des Sicherheitsunternehmens:
- Das Sicherheitsunternehmen trägt dafür Sorge, dass die sich in der Gemeinschaftsunterkunft aufhaltenden Personen durch die Bewachungs- und Dienstleistungstätigkeit nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, hat das Sicherheitsdienstunternehmen die gebotenen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
- Alle während der Bewachungszeit festgestellten Vorkommnisse, insbesondere Havarien, sonstige Schäden und Brände, Polizeieinsätze sowie körperliche Auseinandersetzungen in der Liegenschaft sind vom Sicherheitsdienst zu dokumentieren und unverzüglich dem ein-gesetzten Personal und dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen.
- Zur lückenlosen Dokumentation aller dienstlichen Vorgänge ist ein Dienstbuch zu führen. Die Dokumentation von Ereignissen über ein ggf. vorhandenes elektronisches Wächterkontrollsystem entbindet nicht von der Führung des Dienstbuches. Einblick in das Dienstbuch haben nur die durch den Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegten Personen und die Polizei im dienstlichen Auftrag.
- Der Auftraggeber hat ein umfassendes Informationsrecht gegenüber dem Sicherheits-dienstunternehmen hinsichtlich des Betriebsablaufs. Auf Verlangen hat das Sicherheits-dienstunternehmen an einem Informationsaustausch über Sicherheits- und Versorgungsfragen, ggf. unter Beteiligung Dritter teilzunehmen.
- Den zugangsberechtigten Bediensteten der Behörden des Landkreises Jerichower Land steht ein unbeschränktes Recht zur Unterrichtung durch das Sicherheitsdienstunternehmen zu, um sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung jederzeit zu überzeugen. Dazu ist den zugangsberechtigten Bediensteten der Behörden des Landkreises Jerichower Land jederzeit der Zutritt zur Liegenschaft und den vom Sicherheitsdienstunternehmen genutzten Räumlichkeiten und Arbeitsplätzen zu gewähren. Auf Wunsch sind die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
- Das Sicherheitsunternehmen erstellt ein objektspezifisches Sicherheitskonzept und ist für die Überwachung und Einhaltung verantwortlich.
Dienstzeiten, Besetzung und Erreichbarkeit
- siehe Leistungsbeschreibung
Ausrüstung/Ausstattungsgegenstände/Waffen
- siehe Leistungsbeschreibung
Qualifikation des eingesetzten Wachpersonals
- siehe Leistungsbeschreibung
Lose (1)
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