Vergabe von Rahmenvereinbarungen betreffend die Erbringung von Briefdienstleistungen (Abholung, Sortierung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bis 2.000 Gramm) für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen Anhalt sowie das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen.
Leistungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenverträgen über die Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellungen der Briefsendungen der in der Anlage 2 (Dienststellenübersichten) des jeweiligen Loses genannten Gerichte und Justizbehörden in Sachsen Anhalt gemäß § 4 Nr. 1 lit. a) PostG. Die zu erbringenden Briefdienstleistungen umfassen die jeweils werktägliche (außer samstags) Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von:
• Briefsendungen aller Art im Gewichtsbereich bis 1.000 Gramm auf der Grundlage einer gültigen Lizenz gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG,
• Briefsendungen, die den vorgenannten Gewichtsbereich überschreiten (bis 2.000 Gramm) und
• Einwurf-Einschreiben, Übergabe-Einschreiben und Einschreiben mit Rückschein nach den in den Vergabeunterlagen näher geregelten Bestimmungen.
Ebenso ist die Redressbearbeitung unzustellbarer Schreiben Bestandteil der Leistung.
Die Sendungen sind je nach Empfänger bundesweit und auch im europäischen und nichteuropäischen Ausland zuzustellen.
Die Abholung von an die Dienststellen gerichteten Briefsendungen aus einer Postfachanlage der Deutschen Post AG sowie die Zustellung von förmlichen Postzustellungsaufträgen (PZA) sind nicht Gegenstand der Leistung.