Frist abgelaufen

Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung

Auftraggeber
Veröffentlicht
31.03.2026
Angebotsfrist
05.05.2026
Verfahren der Gemeinde Bönen zur Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
31.03.26
Abgabefrist
05.05.26
Öffnung
05.05.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bönen, Deutschland
Vertragslaufzeit
28 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
t.bremke@streitboerger.de
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Telefon
+49 5219141419
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Website
https://www.deutsche-evergabe.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Persönliche Lage des Bieters - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123, 124 GWB
    • Eigenerklärung zum wettbewerbskonformen Verhalten
    • Eigenerklärung Russland-Embargo
    • Eigenerklärung, dass der Bieter bislang seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist (s. Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB). Der Auftraggeber behält sich vor, auf gesondertes Verlangen, eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates anzufordern. Die Bescheinigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert
    • angeforderten Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
  • Eigenerklärung, dass eine Mitgliedschaft in einer berufsständischen Kammer (etwa Architektenkammer NRW oder Ingenieurkammer Bau NRW) besteht bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Mitgliedschaft in ihrem Herkunftsstaat (vgl. A.1 der einzureichenden Angebotsunterlagen). Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Bestätigung über die Mitgliedschaft anzufordern. Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Bestätigung nicht älter als drei Monate sein; Wichtig

    • Teilnahmeberechtigt ist nur, wer nach nationalem Recht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architektin/Architekt oder „Ingenieurin/Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Dies gilt sowohl hinsichtlich teilnehmender natürlicher Personen als auch teilnehmender juristischer Personen. Hier muss deren bevollmächtigter Vertreter als Architekt oder Ingenieur zugelassen sein. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der
    • Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Amtsblatt ABl.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
  • Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personen- und von mindestens 3 Millionen EUR für Sachschäden mit 2-facher Maximierung pro Kalenderjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut verfügt oder die Bestätigung, dass im Auftragsfalle die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend erhöht werden kann. Ferner ist zu erklären, dass die fälligen Versicherungsprämien gezahlt wurden. Der Auftraggeber behält sich vor, eine entsprechende Versicherungsbestätigung anzufordern (vgl. A.1 der einzureichenden Angebotsunterlagen). Die Bestätigung darf zum Ablauf der Frist zur Einreichung der gesondert angeforderten Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate sein;

  • Eigenerklärung, dass der Bieter über genügend Beschäftigte und Fachkräfte verfügt, um Aufträge dieser Art erfolgreich zu erfüllen. Mindestvoraussetzung zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung von Angeboten

    • 6 Beschäftigte insgesamt, davon mindestens 3 Architekten, Ingenieure oder vergleichbar (vgl. Formblatt B.2 der einzureichenden
    • Angebotsunterlagen).
  • Mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber unter Angabe des Umfangs des Auftrags und des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie des Namens des Auftraggebers. Jede Referenz umfasst die Planung der geforderten Referenzmaßnahme durch den Bieter im Rahmen eines Auftrags, bei dem die letzte der durch die Referenz nachgewiesene Leistungsphase innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Schlusstermin zur Einreichung von Angeboten durch rechtsgeschäftliche Abnahme durch den Auftraggeber abgeschlossen wurde. Jede Referenz umfasst mindestens die vollständige und abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 4 und 6 (nur Tragwerksplanung) und/oder der Leistungsphasen 5 bis 6 (Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder Objektplanung Verkehrsanlagen) und/oder 7 bis 8 (Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder Objektplanung Verkehrsanlagen) und/oder die örtliche Bauüberwachung durch den Bieter/die Bietergemeinschaft. Aus der Gesamtheit der wertungsfähigen Referenzen muss sich jedoch ergeben, dass die Leistungsphasen 4 und 6 (nur Tragwerksplanung, die Leistungsphasen 5 bis 8 (Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen) und die örtliche Bauüberwachung vollständig und abschließend bearbeitet wurden. Zur Klarstellung

    • Die Erfüllung dieser Mindestanforderungen zur Gesamtheit der wertungsfähigen Referenzen kann über mehrere Referenzen verteilt sein und nicht jede wertungsfähige Referenz muss alle diese Leistungsphasen und die örtliche Bauüberwachung abdecken. Die wertungsfähigen Referenzprojekte müssen durch rechtsgeschäftliche Abnahme durch den Auftraggeber abgeschlossene Bauvorhaben beinhalten. Die Vergleichbarkeit einer Referenz für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen ist nur dann gegeben, wenn die Gesamtbaukosten (nach KG 300, 400, 500 und 600 gemäß DIN 276) mindestens 5 Mio. Euro netto betragen und der Leistungsgegenstand mindestens die Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder Objektplanung Verkehrsanlagen und/oder Tragwerksplanung für die Herstellung oder Sanierung einer Verkehrsanlage in Trogbauweise ist. Hinsichtlich der Referenzen sind folgende weitere Mindestanforderungen zu beachten:
    • - Mindestens eine Referenz muss sich auf ein Referenzvorhaben beziehen, für das der Referenzgeber Kostenerstattungen nach § 13 EKrG erhält.
    • - Aus der Gesamtheit der wertungsfähigen Referenzen muss sich eine Bearbeitung der Bereiche Objektplanung Ingenieurbauwerke, Objektplanung Verkehrsanlagen sowie Tragwerksplanung ergeben.

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium: Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals

  • Qualitätskriterium: Projektanalyse und Lösungsansätze

  • Preiskriterium: Honorar

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