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Vergabe einer Projektträgerschaft zum geplanten Förderprogramm TECH-TO-PRODUCT (Arbeitstitel)

Auftraggeber
Veröffentlicht
26.05.2026
Angebotsfrist
22.06.2026
Für die zeitnahe und effiziente Umsetzung des geplanten Förderprogramms TECH TO PRODUCT wird ein externer Dienstleister benötigt, der als sogenannter beliehener Projektträger (AN) für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung des Förderprogrammes verbunden sind. Der AN wickelt als Projektträger für den AG alle Phasen der Projektförderung durch Übernahme der wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung ab.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
26.05.26
Abgabefrist
22.06.26
Vertragsbeginn
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
1 €
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
beschaffungsstelle@bmds.bund.de
Freischalten
Telefon

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Rechtsform des Bieters

    • Der Bieter muss eine juristische Person des Privatrechts sein.
    • Hintergrund ist, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen die Wahrnehmung ho-heitlicher Aufgaben umfassen, die im Wege der Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO auf den Auftragnehmer übertragen werden sollen. Voraussetzung für eine solche Beleihung ist gemäß Nr. 19.1 der VV zu § 44 Abs. 3 BHO, dass der Beliehene die Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts besitzt.
    • Sofern die entsprechende Rechtsform zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorliegt, ist zuzusichern, dass diese spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung angenommen und für die Dauer der Beleihung aufrechterhalten wird.
    • Beleg: Formfreie Eigenerklärung zur Rechtsform
  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

    • Beleg: Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist.
    • Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederver-zeichnisse der Berufskammern der Länder.
    • Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
    • Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Beschaffungsstelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
  • Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung

    • Während des gesamten Auftragszeitraums muss ein Versicherungsschutz durch eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, die mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abdeckt:
    • • bei Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen EUR je Schadensfall,
    • • bei Vermögensschäden mindestens 1,5 Millionen EUR je Schadensfall.
    • Beleg: Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (Vordruck Eigenerklärung Haftpflichtversicherung). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
    • Bei Einrichtungen, die dem Selbstversicherungsprinzip unterliegen, ist die Vorlage einer entsprechenden formfreien Eigenerklärung ausreichend.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Fachkunde und Erfahrung

    • An die Bieter werden im Hinblick auf ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit die nachstehend beschriebenen Anforderungen gestellt. Mithilfe dieser Anforderungen stellt der Auftraggeber sicher, dass die Bieter über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
    • (1) Referenzbereich 1
    • Dienstleistungs-/Tätigkeitsbereich „Projektträgerschaft“
    • Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen insgesamt erfüllt:
    • • Nachweis der Erbringung von Projektträgertätigkeiten für Förderprojekte nach deutschem Zuwendungsrecht.
    • • Alle Phasen der Begleitung von Förderprojekten, insbesondere die Prüfung und Begutachtung von Skizzen und Projektanträgen, das Erstellen von Zuwendungsbescheiden, die Projektfortschrittsüberwachung, die Prüfung von Verwendungsnachweisen und die Verwertung, müssen abgewickelt worden sein.
    • • Die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens zwei Jahren erbracht worden sein.
    • • Die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 50 Zuwendungsempfängern betroffenen haben.
    • • Die Leistungen müssen die Projektförderung im Kontext von Forschung und Entwicklung zum Gegenstand gehabt haben.
    • • Die Förderungen müssen auf Ausgaben- und auf Kostenbasis erfolgt sein.
    • • Es müssen auch Zuweisungen an Behörden gewährt worden sein.
    • (2) Referenzbereich 2
    • Dienstleistungs-/Tätigkeitsbereich „Digitale Technologien“
    • Es sind mindestens zwei Referenzen einzureichen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen, insbesondere in der fachlichen Betreuung durch das eingesetzte wissenschaftliche Personal in den folgenden Bereichen der Digitalen Technologien in Bezug auf betreute Förderprogramme:
    • Entwicklung, Bewertung oder Begleitung digitaler Technologien entlang verschiedener Entwicklungsstadien bzw. Technologiereifegrade (TRL) (idealerweise entlang TRL-Stufen 4–8, d. h. von der Laborvalidierung über die Demonstration in relevanter und betriebsnaher Umgebung bis hin zur prototypischen Implementierung und Skalierung)
    • • umfassende Kompetenzen und Erfahrungen in der Entwicklung und Optimierung von Geschäftsmodellen, Businessplänen und Produkten sowie Erfahrung in der Durchführung von Kundenanalysen und der Erstellung von Markteinführungsstrategien
    • • Methoden und Ansätze der Künstlichen Intelligenz und Data Science (insbesondere Maschinelles Lernen, generative KI, KI-Agenten)
    • • Ethisch, technisch und sicherheitsbezogen verantwortlicher Einsatz digitaler Technologien (u. a. Security-by-Design, Privacy-by-Design)
    • • Dateninfrastrukturen und Datenmanagement (z. B. Datenplattformen, Datenbanken, Datenräume)
    • • Methoden der Datenerhebung, -verarbeitung, -aufbereitung und -visualisierung mit digitalen Werkzeugen und automatisierten Verfahren
    • • Wirkungsorientierung und Wirkungsmessung in Hinsicht auf Projekte und idealerweise auf Programme
    • • Digitale Geschäftsmodelle im Kontext von Innovations- und Fördervorhaben
    • • Offene Daten und Open-Source-Ökosysteme (einschließlich Einsatz offener Standards, offener Schnittstellen und API-first-Architekturen)
    • Im Referenzbereich 2 müssen Erfahrungen mit mindestens vier der o. g. thematischen Schwerpunkte nachgewiesen werden. Dabei können mit einem Referenzprojekt Erfahrungen mit mehreren thematischen Schwerpunkten zugleich nachgewiesen werden.
    • Anforderungen an alle einzureichenden Referenzen:
    • Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.04.2021 erbracht worden sein.
    • • Für den Referenzbereich 1 ist mindestens eine Referenz einzureichen. Reicht ein Bieter mehr als eine Referenz für den Referenzbereich 1 ein, behält sich der Auftraggeber die eigenständige Entscheidung vor, welche der eingereichten Referenzen er für die Eignungsprüfung berücksichtigt. Reicht ein Bieter mehr als drei Referenzen ein, berücksichtigt der Auftraggeber ohne vorherige Inhaltsprüfung ausschließlich die jüngsten drei Referenzen für seine Auswahl der für die Eignungsprüfung zu berücksichtigenden Referenz.
    • • Für den Referenzbereich 2 sind mindestens zwei Referenzen einzureichen. Reicht ein Bieter mehr als zwei Referenzen für den Referenzbereich 2 ein, behält sich der Auftraggeber die eigenständige Entscheidung vor, welche beiden der eingereichten Referenzen er für die Eignungsprüfung berücksichtigt. Reicht ein Bieter mehr als drei Referenzen ein, berücksichtigt der Auftraggeber ohne vorherige Inhaltsprüfung ausschließlich die jüngsten drei Referenzen für die Eignungsprüfung.
    • Es können Referenzen eingereicht werden, die beide Referenzbereiche gleichzeitig abdecken, oder Referenzen, die nur einen der beiden Referenzbereiche abdecken. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
    • Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen.
    • Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
    • • Art der Referenz (Eigenreferenz/Referenz eines Unterauftragnehmers)
    • • Leistungsgegenstand
    • • Auftraggeber mit Kontaktdaten
    • • Leistungszeitraum
    • • Leistungsumfang mit Einordnung des Nettoauftragsvolumens
    • • Inhalte und Arbeitsergebnisse
    • • Vergleichbarkeit – eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche
    • dies kann entweder durch explizite Kennzeichnung jeder einzelnen Referenz oder mithilfe einer vorangestellten Inhaltsübersicht erfolgen.
    • Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
    • Beleg: Unternehmensreferenzen Referenzbereich 1 und 2 (Vordrucke)
  • Technische Ausrüstung

    • Die Bieter müssen ihre technische Leistungsfähigkeit belegen. Dafür müssen im Zusammenhang mit der technischen Ausrüstung der Bieter folgende Anforderungen erfüllt werden:
    • • Die für den profi- und easy-Online-Einsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung für das erforderliche Kernteam müssen mit Beginn der Leistungserbringung sichergestellt sein.
    • • Die Bieter müssen angeben, wie viele profi-Arbeitsplätze lt. ihrem Angebot erforder-lich sind und wie viele profi-Arbeitsplätze ihnen derzeit bereits zur Verfügung stehen.
    • • Mit Beginn der Leistungserbringung müssen die IT-Sicherheitsanforderungen für die Nutzung des Verfahrens profi sowie auch während der Leistungserbringung sicher-gestellt werden. Eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen) muss spätestens mit Beginn der Leistungserbringung nachgewiesen werden.
    • • Bieter müssen die eAkte anwenden.
    • Beleg: Formfreie Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt
  • Qualitätsmanagement

    • Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem verfügen, das die Anforderungen der DIN ISO 9001 erfüllt oder einem gleichwertigen Standard entspricht.
    • Beleg: Zertifizierung oder mindestens gleichwertige Bescheinigung einer akkreditierten Stelle
    • bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtpreis/netto

    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    • Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.
  • Unterkriterium 1

    • Personal des Kernteams (Gewichtung 20 %)
    • Unterkriterium 2: Konzept „Arbeitsorganisation und -abläufe sowie Umsetzung“ (Gewichtung 50 %): Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
    • Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Festlegungen in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien (Anlage Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien). Die Bewertungsmatrix ist verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Maßgeblich für die Bewertung der Angebote sind allein die in der Bewertungsmatrix definierten Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungen und Bewertungsmaßstäbe.

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