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Untersuchung von PFAS (20), AOF und TFA in industriellen und gewerblichen Abwassereinleitungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
21.05.2026
Angebotsfrist
23.06.2026
Die ubiquitäre Verbreitung von PFAS (Per- oder Polyfluorierte Alkylsubstanzen) ist aktuell eines der bestimmenden Themen in Umwelt, Politik und Gesellschaft weltweit. Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat vor diesem Hintergrund das rheinland-pfälzische Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragt, im Bun-desland Rheinland-Pfalz industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen auf PFAS zu un-tersuchen, ebenso bei Bedarf in Oberflächengewässern oder im Ablauf von kommunalen Kläranlagen. Aufgrund der unüberschaubaren Anzahl möglicher PFAS-Verbindungen liegt der Fokus des Messprogramms auf rechtlich-verankerten PFAS mit Anlehnung an die EU-Trinkwasserrichtlinie (2020/2184). Konkret werden die Summe der PFAS gemäß EU-Amtsblatt C/2024/4910 (PFAS 20), der Summenparameter Adsorbierbares organisch gebundenes Fluor (AOF) sowie der Einzelstoff Trifluoressigsäure (TFA) im Messprogramm berücksichtigt. Ziel dieses Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Analytik der vorgenannten Parameter zu den nachfolgend ausgeführten Bedingungen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
21.05.26
Fragenfrist
12.06.26
Abgabefrist
23.06.26
Öffnung
23.06.26
Vertragsbeginn
25.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
E-Mail
haushalt@lfu.rlp.de
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Telefon
+49613160330
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Website
https://www.lfu.rlp.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass

    • 1. er über ausreichendes qualifiziertes Laborpersonal und über ausreichende qualitativ/technisch geeignete Analysegeräte verfügt, um ab Zuschlagserteilung die Analytik der Proben in der Matrix "Abwasser" konform der Leistungsbeschreibung und somit konform der nachfolgend angeführten Anforderungen durchzuführen: a) den Parameter PFAS(20) nach DIN 38407-42 b) den Parameter AOF nach DIN 38409-59 c) den Parameter TFA nach DIN 38407-53 An dieser Stelle wird noch einmal klargestellt, dass nicht zwingend mit Blick auf die vorstehend genannten DIN-Normen eine Akkreditierung vorliegen muss. 2. er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08 oder DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03 (oder vergleichbar) verfügt. Als Nachweis ist zusätzlich zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 mit Angebotsabgabe ein Scan der gültigen Zertifizierungsurkunde mit einzureichen. Die Zertifizierungsurkunde darf am Tag der Angebotsabgabe maximal vier (4) Jahre alt sein. 4. er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehung bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle/ Begehung auf diese Bereiche
    • hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmers einzuholen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, eine Kontrolle durchzuführen, sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Kontrolle / Begehung kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Kontrolle / Begehung aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3. er anhand einer Referenzliste vorweisen kann, dass er die nachfolgend genannten Parameter in Proben der Matrix "Wasser" in nachfolgend genanntem Umfang in nachfolgend genanntem Zeitraum analysiert hat: a) - Parameter AOF - Zeitraum von 2023 bis Angebotsabgabe: mindestens 150 Proben - Analytik nach DIN 38409-59 b) - Parameter PFAS(20) - Zeitraum von 2023 bis Angebotsabgabe: mindestens 150 Proben - Analytik nach DIN 38407-42 c) - Parameter TFA - Zeitraum 2023 bis Angebotsabgabe: mindestens 50 Proben - Analytik nach DIN 38407-53 oder DIN 38407-36 oder vergleichbarer Methode An dieser Stelle wird klargestellt, dass die vorstehenden Anforderungen an DIN-Normen keine Akkreditierung voraussetzen. Die Referenzliste ist zusätzlich zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 mittels dem Formular 311 Referenzliste mit dem Angebot einzureichen.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass

    • 1. er über ausreichendes qualifiziertes Laborpersonal und über ausreichende qualitativ/technisch geeignete Analysegeräte verfügt, um ab Zuschlagserteilung die Analytik der Proben in der Matrix "Abwasser" konform der Leistungsbeschreibung und somit konform der nachfolgend angeführten Anforderungen durchzuführen: a) den Parameter PFAS(20) nach DIN 38407-42 b) den Parameter AOF nach DIN 38409-59 c) den Parameter TFA nach DIN 38407-53 An dieser Stelle wird noch einmal klargestellt, dass nicht zwingend mit Blick auf die vorstehend genannten DIN-Normen eine Akkreditierung vorliegen muss. 2. er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005-08 oder DIN EN ISO/IEC 17025: 2018-03 (oder vergleichbar) verfügt. Als Nachweis ist zusätzlich zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 mit Angebotsabgabe ein Scan der gültigen Zertifizierungsurkunde mit einzureichen. Die Zertifizierungsurkunde darf am Tag der Angebotsabgabe maximal vier (4) Jahre alt sein. 4. er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehung bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle/ Begehung auf diese Bereiche
    • hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmers einzuholen. Er wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, eine Kontrolle durchzuführen, sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Kontrolle / Begehung kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Kontrolle / Begehung aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 3. er anhand einer Referenzliste vorweisen kann, dass er die nachfolgend genannten Parameter in Proben der Matrix "Wasser" in nachfolgend genanntem Umfang in nachfolgend genanntem Zeitraum analysiert hat: a) - Parameter AOF - Zeitraum von 2023 bis Angebotsabgabe: mindestens 150 Proben - Analytik nach DIN 38409-59 b) - Parameter PFAS(20) - Zeitraum von 2023 bis Angebotsabgabe: mindestens 150 Proben - Analytik nach DIN 38407-42 c) - Parameter TFA - Zeitraum 2023 bis Angebotsabgabe: mindestens 50 Proben - Analytik nach DIN 38407-53 oder DIN 38407-36 oder vergleichbarer Methode An dieser Stelle wird klargestellt, dass die vorstehenden Anforderungen an DIN-Normen keine Akkreditierung voraussetzen. Die Referenzliste ist zusätzlich zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 mittels dem Formular 311 Referenzliste mit dem Angebot einzureichen.

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