Veröffentlichung 09.06.26 | Teilnahmefrist 08.07.26 | Vertragsbeginn 01.09.26 |
Eignungskriterien
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7 zu entnehmen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre und für entsprechende Dienstleistungen
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers/der ARGE über 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und 3 000 000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. 2-facher Schaden jährlich abgesichert. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 8.3 und ff zu entnehmen. Referenzen gemäß Referenzformblatt (dabei ist das vom Auslober zur Verfügung gestellte Referenzformblatt zwingend zu verwenden). Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte Leistungsphasen im Zeitraum 01.01.2019 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden. Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein. Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausschlusskriterium). Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung von Neubauten, Sanierungen Umkleiden von Sportstätten, Sporthallen, Fitnesseinrichtungen, Freizeitanlagen, Bildungseinrichtungen mit Sportplätzen, Reha- und Gesundheitseinrichtungen, sonstige Sportanlagen oder Verwaltungsgebäude oder sonstige Gebäudetypen mit öffentlicher Nutzung mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone II oder höher einer Bausumme (Kostengruppen 400) von mind. 0,5 Mio. € (brutto), bei denen durch den Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen erbracht wurden, entsprechen. Referenzen mit folgenden Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6) zu entnehmen. Der Nachweis der erlaubten Berufszulassung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Kopie Kammereintragung oder Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung, z.B. Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor odervergleichbare Berufszulassung) zu führen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten getrennt nach sonstigen Beschäftigten und Ingenieuren, Architekten, ohne Führungskräfte. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 8) zu entnehmen
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