Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum, Sigmarszell-Bösenreutin - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Maßnahmenbeschreibung:
Die Alte Schule Bösenreutin (Historie):
Direkt an das Stadtgebiet Lindaus grenzt der Ortsteil Bösenreutin der Gemeinde Sigmarszell an, in welchem die, im Jahre 1900 erbaute Alte Schule Bösenreutin in zentraler Lage steht. Die Alte Schule Bösenreutin dient heute nicht mehr dem Schulbetrieb. Vielmehr ist sie, nach der Schließung des letzten Gasthauses in dem Ortsteil, zum zentralen Treffpunkt für alle Vereine und Veranstaltungen der Bürgerschaft der Altgemeinde Bösenreutin geworden. Ob jung oder alt, ob Vereinsaktivität, gemeindliche Veranstaltung oder private Festivitäten (wie z.B. Hochzeiten, Tauffeiern, runde Geburtstage), die Alte Schule Bösenreutin ist zu dem Treffpunkt vom Bösenreutin geworden.
Die Alte Schule ist in Bösenreutin mit ihrer Schindelfassade und ihrer historischen Bausubstanz eines der ortsprägendsten Gebäude der Altgemeinde und wird von Musikverein, Heimatverein, Narrenverein, Kirchengemeinde, Maibauverein, Kirchenchor, Frauenbund in gleicher Weise genutzt. Bei öffentlichen Veranstaltungen wurden auch immer wieder die Flüchtlinge der lange in Sichtweite gelegenen Flüchtlingsunterkunft für eine bessere Integration eingeladen.
Dadurch, dass die Alte Schule einen erheblichen Investitionsstau aufweist und ihre Nutzbarkeit räumlich und technisch immer mehr an ihre Grenzen stößt, hat die Gemeinde Sigmarszell sich bei der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ beworben, um mit deren Expertise die Alte Schule als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten.
Bauvorhaben:
Die Gemeinde Sigmarszell plant in Ihrem Ortsteil Bösenreutin das Projekt „Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum“. Dieses Projekt wurde in das Programm der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aufgenommen. In drei Runden der Bürgerbeteiligung und sieben Arbeitsgruppensitzungen wurde ein Raum-, Nutzungs- und Betreiberkonzept von Bürgern, Vereinen und Verwaltung erarbeitet, welches durch die Regierung von Schwaben als geeignet eingestuft wurde, um die Alte Schule Bösenreutin als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu erhalten und Synergien in der Nutzung noch über das bisherige Maß hinaus zu heben sowie durch einen barrierefreien Anbau älteren Bürgern und Besuchern sowie Menschen mit Handikap die gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen und damit die soziale Gemeinschaft der Altgemeinde Bösenreutin dauerhaft zu bewahren.
Von dem mit den bisherigen Planungsleistungen beauftragten Gesamtplanungsbüro wurde in Abstimmung mit Bürgern, Arbeitsgruppen, Vereinen, Gemeinderat, Verwaltung und Regierung von Schwaben eine Bauvoranfrage erarbeitet, welche im Juli 2024 durch das Landratsamt Lindau genehmigt wurde. Ende Oktober 2024 wurde der Bauantrag beim Landratsamt Lindau eingereicht.
Folgende Meilensteine sind geplant:
- Mai 2025: Planungsstart aller Beteiligten
- vsl. September 2025 - Beginn Ausschreibung der Bauleistungen
- vsl. Januar 2026 - April 2027 Bauzeit Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum
- Mai 2027 - Inbetriebnahme
Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 1,16 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes, sowie ca. 0,96 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für die Erweiterung ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro
•: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
•1.) Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig erbracht.
•2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil).
•3) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
•4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
•5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
•6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
•7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
•8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
•9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
•10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
•11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro
•: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
•Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro
•: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
•Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete
•Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber
•: MINDEST- und AUSSCHLUSSKRITERIEN:
•Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
•46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
•Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
•Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
•- Das Referenzprojekt beinhaltet Neubau-/Erweiterungsbereiche.
•- Das Referenzprojekt beinhaltet Sanierungs-/Umbaubereiche.
•- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
•- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 gem. § 34 HOAI erbracht.
•- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 2,0 Mio. EUR brutto.
•- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
•Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden.
•Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte:
•- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Zuschlagskriterien
Personelle Besetzung - Gewichtung 40%
•Personelle Besetzung - Gewichtung 40%
•- Projektleitung (Gewichtung 15%)
•- Stellvertr. Projektleitung (Gewichtung 15%)
•- Darstellung der örtlichen Verfügbarkeit (Gewichtung 10%)
Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
•Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 30%
•- Kosten, Termine und Qualitäten (Gewichtung 20%)
•- Nachhaltigkeit (Gewichtung 10%)
Gesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
Honorarangebot - Gewichtung 25
Welche davon erfüllen Sie?
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