Veröffentlichung 11.06.26 | Abgabefrist 15.07.26 | Öffnung 15.07.26 | Vertragsbeginn 02.09.26 |
Eignungskriterien
Verweis auf § 6a EU Nr. 1 VOB/A Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle vorliegen. Der Nachweiskann gemäß § 6a EU VOB/A durch die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage von Einzelnachweisen (vgl. Eigenerklärung zur Eignung FB 124) erbracht werden. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen
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