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Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.06.2026
Angebotsfrist
22.07.2026
Umbau und Erweiterung des Westpfalz-Klinikums am Standort Kirchheimbolanden Das Westpfalz-Klinikum liegt am westlichen Stadtrand von Kirchheimbolanden und besteht aus mehreren Bauteilen unterschiedlicher Entstehungszeiten. Den ältesten Teil der Anlage stellt das Bettenhaus 5 sowie der nördlich angebundene Behandlungsbau (Ambulanzen + OP) aus Mitte der 50er Jahre dar. In den 90er Jahren folgten Erweiterungsbauten an der OP-Abteilung, dem Eingangsbereich mit Cafeteria/Personalspeiseversorgung und der Intensivabteilung. Ab 2000 entstanden Anbauten am Kreißsaal, gefolgt von dem ambulanten OP-Zentrum und dem neuen Chefarztbereich 2011. Als letzter Baustein entstand in direkter Anbindung zur Notaufnahme das 4-geschossige MVZ. In südlicher, östlicher und nördlicher Richtung befinden sich Wohngebiete, in westlicher Richtung existiert in direkter Nähe keine Bebauung, sondern grüne Wiesen und Felder, die hangaufwärts zu bewaldeten Flächen führen. Im Zuge der geplanten Maßnahme erhält das Krankenhaus einen Neubau an der östlichen Seite des Klinikums, sowie eine Aufstockung in einem nord-östlichen Gebäudeteil.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.06.26
Abgabefrist
22.07.26
Öffnung
22.07.26
Vertragsbeginn
25.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
581.446 €
Erfüllungsort
Kaiserslautern, Deutschland
Vertragslaufzeit
300 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
kaiserslautern@bieteranfrage.de
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Telefon
063203-81660
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Website
http://www.westpfalz-klinikum.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • --- -Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen)
    • sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung
    • geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten
    • auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
    • --- - Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle) --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Die
    • Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • --- 1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. --- Für die
    • vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso
    • zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und
    • Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und
    • Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. --- Die Vergabestelle behält sich vor,
    • Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Werden die
    • Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. --- Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
  • Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind

    • --- 1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
    • --- 2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen. ---- . Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise vorzulegen:
    • --- Drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit folgenden Angaben: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
    • --- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. --- . Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten (Nachunternehmer, Eignungsleihe) bedienen, sind die Auskünfte erforderlichenfalls auch von Dritten abzugeben. Die Vergabestelle behält
    • sich vor, weitere Erklärungen oder Nachweise zur Eignung anzufordern.
    • --- 1.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient.
    • --- 2.) ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen). --- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. --- Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 235, 236). Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten auftragsbezogenen Mindestanforderungen
    • nachweisen. ----

Zuschlagskriterien

  • Der Preis ist das einzige Wertungskriterium.

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