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Übernahme und Verwertung von Restabfall (26.000 Mg) für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel

Auftraggeber
Veröffentlicht
08.06.2026
Angebotsfrist
06.07.2026
Übernahme und Verwertung von Restabfall (26.000 Mg) für den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eife
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
08.06.26
Abgabefrist
06.07.26
Öffnung
06.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Ochtendung, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ausschreibungen@azv-rme.de
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Telefon
0 26 25 96 96-38
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Website
https://www.azv-rme.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen (Nachreichung) - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) – sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.

  • Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen - Allgemeiner Jahresumsatz

    • Jahresumsätze des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023-2025).
    • - Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
    • - Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Geschäftsjahren Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
    • - Sofern in der Eigenerklärungen zur Eignung keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht wurden, folgende Unterlagen: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
    • Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. - Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
  • (1) Wertbar sind Referenzen öffentlicher Auftraggeber. (2) Die Referenzen müssen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. (3) Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage (26.000 Mg/Jahr)=mindestens 13.000 Mg pro Jahr. (4) Die Referenz muss über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren (36 Monate) erbracht worden sein. HINWEIS

    • Bei Einzelreferenzen mit niedrigeren Tonnagen ist die Mindestanforderung erfüllt, wenn die Summe der angegebenen Tonnagen aus den letzten fünf Jahren mit einer zeitlichen Überlappung von mindestens 3 Jahren größer/gleich der Referenztonnage ist.
    • Weitere Eigenerklärung:
    • - Erklärungen nach LTTG
    • - Erklärung zur Anlagen- oder Kapazitätsverfügbarkeit
    • - Angaben zur Leistungserbringung
    • - Angaben zu Beschäftigten
    • - Russlandbezug
  • - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart (Mindestbedingung). Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen

    - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart (Mindestbedingung).

Zuschlagskriterien

    • siehe Vergabeunterlagen Block A
    • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei neben den Angebotspreisen auch ein Preismalus für den CO2-Ausstoß im Rahmen der Transporte bei der Wertung der Angebote berücksichtigt wird.

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Kalkulation78 KB2 Tabellen
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