Veröffentlichung 12.06.26 | Abgabefrist 07.08.26 | Vertragsbeginn 01.01.27 |
Eignungskriterien
Der Anbieter (und alle Subunternehmer für Zwischenlager) verfügt über die erforderlichen kantonalen/betrieblichen Bewilligungen für Sammlung/Umschlag/Zwischenlagerung von Abfällen gemäss VeVA und kantonalem Vollzug.
Der Anbieter weist nach, dass er Abfallverbringungen gemäss Basler Übereinkommen / OECD-Kontrollsystem und dem CH-Vollzug (VeVA/BAFU-Prozesse) rechtssicher abwickeln kann inkl. vorliegen einer gültigen Notifikation.
Nachweis eines bewilligten Zwischenlagerstandorts für Lagermenge ≥ 7'500 to.
Zuschlagskriterien
Bereinigter Angebotspreis
Referenzen des Anbieters für gleichartige Arbeiten innerhalb der letzten 5 JahreErfahrung des Bauherrn mit dem Anbieter bei früher erbrachten ArbeitenRisikobeurteilungProzessabläufe
Transport und Handhabung
Garantierte zusätzliche Lagermengen
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