Frist abgelaufen

TGA-Planung mit anteiliger Gebäudeplanung

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.02.2024
Angebotsfrist
08.03.2024
Leistungen der TGA-Planung nach § 53 ff. HOAI sowie der erforderlichen Nebenleistungen der Objektplanung gem. §§ 33 ff. HOAI und Brandschutzplanung gem.AHO Schriftenheft Nr. 17
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
06.02.24
Abgabefrist
08.03.24
Öffnung
08.03.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Merseburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@klinikum-saalekreis.de
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Telefon
+49 3461 270
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft. TGA-Planung

    • Gemäß § 75 Abs. 2 und 3 VgV ist zugelassen, wer die Berufsbezeichnung "Ingenieur der Versorgungstechnik" tragen darf und berechtigt ist in der Bundesrepublik Deutschland als Planer für die technische Gebäudeausrüstung tätig zu werden.
    • Brandschutzplanung:
    • Qualifikationsnachweis als Prüfingenieur/-in für Brandschutz. Alternativ zulässig ist der Eintragungsnachweis in der Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Sachsen-Anhalt. Für Personen, die in einem anderen europäischen Land niedergelassen sind, gilt für die Erstellung des Brandschutznachtweises § 64 Abs. 4 bis 6 Landesbauordnung Sachsen-Anhalt.
  • Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1.500.000 € für Personenschäden und 500.000 € für sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert. Sollte eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe nicht vorliegen, ist als Nachweis auch die Bestätigung eines Versicherers ausreichend, dass dieser bereit ist, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen.

    • Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
    • Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 5 beträgt.

Zuschlagskriterien

  • Projektteam

  • Referenzprojekt 1

  • Referenzprojekt 2

  • Referenzprojekt 3

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