Veröffentlichung 15.11.23 | Abgabefrist 15.12.23 |
Eignungskriterien
Referenzprojekte
Zulassung nach §7 SprengG: Zum Nachweis seiner beruflichen Qualifikation hat der Bieter als Mindestanforderung eine gültige Zulassung nach §7 SprengG vorzulegen und nachzuweisen, dass das Unternehmen von der Freien und Hansestadt Hamburg als solches gemäß § 10, Abs. 2 KampfmittelVO gelistet ist.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 3 Mio. Euro netto festgelegt.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Beim Kriterium "Angebotspreis" berücksichtigt der Auftraggeber die Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Angebotssumme (Einzelpositionen und Summenpositionen der Leistungsverzeichnisse) sowie den Bedarfspositionen mit dem Vordersatz gemäß Leistungsbeschreibung. Die Bedarfspositionen gehen zu 100% in die Wertungssumme mit ein. Die Auftragssumme ergibt sich aus der Angebotssumme (ohne Bedarfspositionen). Für die Zuschlagsentscheidung ausschlaggebend ist die Wertungssumme des endgültigen Angebotes, zu dem nach dem Verhandlungsgespräch separat aufgefordert wird. Für die Punktebewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktzahl für das Kriterium "Angebotspreis" wird mit dem Faktor 7 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 70 Punkten erreicht werden.
Geräte- und Personalkonzept Abbruch / Rückbau: Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, die folgenden Konzepte zu entwickeln, mit dem Erstangebot einzureichen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen: II.1) Geräte- und Personalkonzept für den Abbruch/Brechen der Oberflächenbefestigungen sowie den erschütterungsarmen Rückbau der Kaimauerkonstruktionen mit Nachweis der erforderlichen Kapazitäten und Beschreibung der Geräteverfügbarkeiten Darstellung des Geräte- und Personalkonzeptes Abbruch / Rückbau (II.1) Es kommt dem Auftraggeber darauf an nachvollziehen zu können, inwieweit der Bieter die Bauaufgabe verstanden und seine Herangehensweise darauf abgestimmt hat. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 3 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden. 5 Punkte Die Darstellung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Die Personalkapazitäten, Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind mit Reserven auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine besonders gute, effiziente und termingerechte Aufgabenerfüllung erwarten. Qualifikation und Berufserfahrung des/der vorgesehenen Bauleiters/-in sind herausragend. Er/Sie hat langjährige Erfahrung in leitender Position (> 10 Jahre) bzw. hat fünf oder mehr vergleichbare Projekte als Bauleiter/-in abgewickelt. 4 Punkte Die Darstellung ist gut und schlüssig. Die Personalkapazitäten, Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine gute, effiziente und termingerechte Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen erwarten. Qualifikation und Berufserfahrung des/der vorgesehenen Bauleiters/-in sind über-durchschnittlich. Er/Sie hat mehrjährige Erfahrung in leitender Position (> 5 Jahre) bzw. hat drei oder mehr vergleichbare Projekte als Bauleiter/-in begleitet. 3 Punkte Die Darstellung ist nachvollziehbar. Auf Grundlage der Konzepte ist davon auszugehen, dass der Bieter die Anforderungen grundsätzlich gut, aber teilweise mit Einschränkungen erfüllen wird. Qualifikation und Berufserfahrung des/der vorgesehenen Bauleiters/-in sind durchschnittlich. Er/Sie hat Berufserfahrung in leiten-der Funktion bzw. hat weniger als drei vergleichbare Projekte in leitender Funktion durchgeführt. 2 Punkte Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich ohne erhebliche Einschränkungen bewähren wird. Der/Die Bauleiter/-in hat wenig Berufserfahrung in leitender Funktion bzw. hat ein vergleichbares Projekt in leitender Funktion begleitet. 1 Punkt Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich bewähren wird. Der/Die Bauleiter/-in hat keine Berufserfahrung in leiten-der Funktion bzw. hat kein vergleichbares Projekt in leitender Funktion begleitet.
Kampfmittelsondier-, Geräte- und Räumkonzept: Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, die folgenden Konzepte zu entwickeln, mit dem Erstangebot einzureichen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen: II.2) Kampfmittelsondier-, Geräte- und Räumkonzept mit Beschreibung der für die Sondierungen und die Bergung von Verdachtspunkten gewählten Verfahren mit Nachweis der erforderlichen Kapazitäten und Beschreibung der Geräteverfügbarkeiten Darstellung des Kampfmittelsondier-, Geräte- und Räumkonzepts (II.2) Es kommt dem Auftraggeber darauf an nachvollziehen zu können, inwieweit der Bieter die Bauaufgabe verstanden und seine Herangehensweise darauf abgestimmt hat. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden. Beschreibung der für die Sondierungen und die Bergung von Kampfmittelverdachtspunkten gewählten Verfahren mit Nachweis der erforderlichen Kapazitäten und Beschreibung der Geräteverfügbarkeiten 5 Punkte Die Darstellung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Die beschriebene Vorgehensweise ermöglicht ein flexibles und effizientes Arbeiten. Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind mit Reserven auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine termingerechte und kostenstabile Aufgabenerfüllung erwarten. 4 Punkte Die Darstellung ist gut und schlüssig. Die beschriebene Vorgehensweise, Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine gute, effiziente und termingerechte Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen erwarten. 3 Punkte Die Darstellung ist nachvollziehbar. Auf Grundlage der Konzepte ist davon auszugehen, dass der Bieter die Arbeiten grundsätzlich gut, aber teilweise mit Einschränkungen erfüllen wird. 2 Punkte Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar und lässt kein Konzept erkennen, das sich ohne erhebliche Einschränkungen bewähren wird. 1 Punkt Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, dass sich ohne erheblich Anpassungen und Mehraufwendungen bewähren wird.
Arbeitssicherheitskonzept: Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, die folgenden Konzepte zu entwickeln, mit dem Erstangebot einzureichen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen: II.3) Arbeitssicherheitskonzept zum Arbeiten in kontaminierten Bereichen und zum Umgang mit belasteten Materialien Es kommt dem Auftraggeber darauf an nachvollziehen zu können, inwieweit der Bieter die besonderen Anforderungen der Arbeiten in kontaminierten Bereichen verstanden hat und diesen mit einem angepassten Konzept Rechnung trägt. Ein gut durchdachtes und umgesetztes Arbeits-Sicherheitskonzept trägt dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, Unfälle zu reduzieren und die Produktivität zu steigern. Hierbei sind insbesondere Aspekte wie Risikoanalyse, Präventive Maßnahmen, Festlegung der Verantwortlichkeiten (Einsatz von Fachkräften bzw. Schulung des Personals), Einbeziehung der geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie Notfallvorsorge und Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung des Sicherheitskonzepts darzulegen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 5 Punkten erreicht werden. 5 Punkte Die Darstellung ist sehr schlüssig und greift sämtliche Anforderungen und Hinweise des ASI-Planes auf. Die Ausführungen des Bieters lassen einen besonders hohen Standard hinsichtlich der Arbeitssicherheit erwarten. 4 Punkte Die Darstellung ist schlüssig und nimmt auf die wesentlichen Anforderungen und Hinweise des ASI-Planes Bezug. Die Ausführungen des Bieters lassen einen durchschnittlichen Standard hinsichtlich der Arbeitssicherheit erwarten. 3 Punkte Die Darstellung ist nachvollziehbar und berücksichtigt einige Hinweise des ASI-Planes. Die Ausführungen zum Arbeitsschutz beschränken sich auf das gesetzlich geforderte Minimum. 2 Punkte Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar und berücksichtigt lediglich all-gemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz. Bei der unveränderten Umsetzung des Konzeptes wären erhebliche Einschränkungen der Arbeitssicherheit zu erwarten. 1 Punkt Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich bewähren wird.
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