Frist abgelaufen

Steinwerder Süd - Rückbau Suprastruktur Roßterminal und Aufhöhung Ellerholzkanal (VE02)

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg und die Hamburg Port Authority (HPA) haben beschlossen, die im Stadtteil Steinwerder gelegenen Flächen des Hansaterminals und des Roßterminals - zusammen als Steinwerder Süd bezeichnet - umzustrukturieren. Die im mittleren Freihafen liegenden Terminals sind renovierungsbedürftig und teilweise baufällig. Sie bieten mit ihren vorhandenen Flächenstrukturen nur noch wenig Potential für nach aktuellen Gesichtspunkten konzipierte Hafennutzungen. Zur Herrichtung neuer, bedarfsgerechter und effizient nutzbarer Hafenflächen sollen die vorhandenen Kaizungen aus Gründen des Hochwasserschutzes auf ein Niveau von derzeit rd. NHN +5,5 m auf rd. NHN +7,7 m aufgehöht werden. Die Höftspitzen Roßhöft und Oderhöft sollen zurückgebaut und der dazwischenliegende Bereich des Oderhafens soll ebenfalls auf ein Niveau von rd. NHN +7,7 m aufgehöht werden. Hierdurch wird im Rahmen einer sog. "Vorbereitungsmaßnahme" eine rd. 26,4 ha große, zusammenhängende Fläche geschaffen, die nach Norden und Osten mit Uferböschungen abschließt, während im Westen die Bestandskaimauer erhalten bleibt. Es ist beabsichtigt, die Gesamtmaßnahme in Rahmen von 12 Vergabeeinheiten (VE) differenziert auszuschreiben und baulich umzusetzen. Die vorliegende Vergabeeinheit VE 02 "Rückbau Supra- / Infrastruktur, Kampfmittelsondierung und Aufhöhung Ellerholzkanal" umfasst die bauvorbereitenden Maßnahmen auf den Flächen des Roßterminals und der Erschließungsfläche Südwest (ESW), dies umfasst u.a. folgenden Hauptleistungen: - Rückbau der Oberflächenbefestigungen - Rückbau der Kaimaueroberbauten und Brückenwiderlager im Ellerholzkanal - Rückbau noch vorhandener Flutschutzeinrichtungen / Gleisanlagen auf dem Roßterminal, einschl. Leitungen und Schächte der Ver- und Entsorgung - Rückbau noch vorhandener, tlw. schadstoffbelasteter Gebäudereste - Aufhöhung des Ellerholzkanals mit Material aus dem Bodenlager Hansaterminal - Vorbereitende Herrichtung von BE-Flächen auf der Erschließungsfläche Süd-west - Kampfmittelsondierungen / -räumungen auf dem Roßterminal und der ESW - Herstellen von Hauptbaustraßen auf dem Roßterminal - Errichtung und Betrieb einer mobilen Sieb-/Brechanlage
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.11.23
Abgabefrist
15.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Hamburg, Deutschland
E-Mail
andrea.kuhlmann@rege-hamburg.de
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Telefon
+49 40 38088084
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenzprojekte

    • Für den Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter für jeden der unten aufgeführten Referenzbereiche jeweils mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen. Ein Referenzprojekte kann mehrere Referenzbereiche nachweisen. Die Zahl der zu nennenden Referenzprojekte ist nicht beschränkt. Bei der Wertung wird auf einer ersten Stufe die Vergleichbarkeit des Referenzprojektes zu dem ausgeschriebenen Projekt in Bezug auf die Baukosten und die Bauaufgabe (Qualität) und auf einer zweiten Stufe die Anzahl der wertbaren Referenzprojekte (Quantität) berücksichtigt. Es werden grundsätzlich nur Referenzprojekte gewertet, deren Baubeginn nach dem 01.01.2010 war, die fertiggestellt sind und die mindestens eine der unten angegeben Mindestanforderungen erfüllen. Für den Referenzbereich "Baukosten" müssen die Referenzprojekte gleichwertige Leistungen im Tiefbau wie die ausgeschriebene Leistung beinhalten. Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Baukosten können pro Referenzprojekt maximal 3 Punkte erreicht werden. Baukosten > EUR 1 Mio. (netto)
    • 1 Punkt [Mindestanforderung] Baukosten > EUR 3 Mio. (netto)
    • 2 Punkte Baukosten > EUR 5 Mio. (netto)
    • 3 Punkte Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die Größe des freizumachenden Baufeldes können pro Referenzprojekt maximal 3 Punkte erreicht werden. Baufeldfreimachung > 10.000 m²
    • 1 Punkt [Mindestanforderung] Baufeldfreimachung > 20.000 m²
    • 2 Punkte Baufeldfreimachung > 50.000 m²
    • 3 Punkte Bei der Vergleichbarkeit der Referenzprojekte in Bezug auf die zu bearbeitende Fläche der "Kampfmittelsondierung/-räumung" können pro Referenzprojekt maximal 2 Punkte erreicht werden. KM-Sondierung/-räumung > 5.000 m2
    • 1 Punkt [Mindestanforderung] KM-Sondierung/-räumung > 5.000 m2, Sondiertiefe > 10 m
    • 1 Punkt
  • Zulassung nach §7 SprengG: Zum Nachweis seiner beruflichen Qualifikation hat der Bieter als Mindestanforderung eine gültige Zulassung nach §7 SprengG vorzulegen und nachzuweisen, dass das Unternehmen von der Freien und Hansestadt Hamburg als solches gemäß § 10, Abs. 2 KampfmittelVO gelistet ist.

  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter den durchschnittlichen Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Als Mindestanforderung wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von 3 Mio. Euro netto festgelegt.

Zuschlagskriterien

  • Angebotspreis: Beim Kriterium "Angebotspreis" berücksichtigt der Auftraggeber die Wertungssumme. Diese setzt sich zusammen aus der Angebotssumme (Einzelpositionen und Summenpositionen der Leistungsverzeichnisse) sowie den Bedarfspositionen mit dem Vordersatz gemäß Leistungsbeschreibung. Die Bedarfspositionen gehen zu 100% in die Wertungssumme mit ein. Die Auftragssumme ergibt sich aus der Angebotssumme (ohne Bedarfspositionen). Für die Zuschlagsentscheidung ausschlaggebend ist die Wertungssumme des endgültigen Angebotes, zu dem nach dem Verhandlungsgespräch separat aufgefordert wird. Für die Punktebewertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktzahl für das Kriterium "Angebotspreis" wird mit dem Faktor 7 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 70 Punkten erreicht werden.

  • Geräte- und Personalkonzept Abbruch / Rückbau: Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, die folgenden Konzepte zu entwickeln, mit dem Erstangebot einzureichen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen: II.1) Geräte- und Personalkonzept für den Abbruch/Brechen der Oberflächenbefestigungen sowie den erschütterungsarmen Rückbau der Kaimauerkonstruktionen mit Nachweis der erforderlichen Kapazitäten und Beschreibung der Geräteverfügbarkeiten Darstellung des Geräte- und Personalkonzeptes Abbruch / Rückbau (II.1) Es kommt dem Auftraggeber darauf an nachvollziehen zu können, inwieweit der Bieter die Bauaufgabe verstanden und seine Herangehensweise darauf abgestimmt hat. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 3 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 15 Punkten erreicht werden. 5 Punkte Die Darstellung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Die Personalkapazitäten, Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind mit Reserven auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine besonders gute, effiziente und termingerechte Aufgabenerfüllung erwarten. Qualifikation und Berufserfahrung des/der vorgesehenen Bauleiters/-in sind herausragend. Er/Sie hat langjährige Erfahrung in leitender Position (> 10 Jahre) bzw. hat fünf oder mehr vergleichbare Projekte als Bauleiter/-in abgewickelt. 4 Punkte Die Darstellung ist gut und schlüssig. Die Personalkapazitäten, Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine gute, effiziente und termingerechte Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen erwarten. Qualifikation und Berufserfahrung des/der vorgesehenen Bauleiters/-in sind über-durchschnittlich. Er/Sie hat mehrjährige Erfahrung in leitender Position (> 5 Jahre) bzw. hat drei oder mehr vergleichbare Projekte als Bauleiter/-in begleitet. 3 Punkte Die Darstellung ist nachvollziehbar. Auf Grundlage der Konzepte ist davon auszugehen, dass der Bieter die Anforderungen grundsätzlich gut, aber teilweise mit Einschränkungen erfüllen wird. Qualifikation und Berufserfahrung des/der vorgesehenen Bauleiters/-in sind durchschnittlich. Er/Sie hat Berufserfahrung in leiten-der Funktion bzw. hat weniger als drei vergleichbare Projekte in leitender Funktion durchgeführt. 2 Punkte Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich ohne erhebliche Einschränkungen bewähren wird. Der/Die Bauleiter/-in hat wenig Berufserfahrung in leitender Funktion bzw. hat ein vergleichbares Projekt in leitender Funktion begleitet. 1 Punkt Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich bewähren wird. Der/Die Bauleiter/-in hat keine Berufserfahrung in leiten-der Funktion bzw. hat kein vergleichbares Projekt in leitender Funktion begleitet.

  • Kampfmittelsondier-, Geräte- und Räumkonzept: Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, die folgenden Konzepte zu entwickeln, mit dem Erstangebot einzureichen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen: II.2) Kampfmittelsondier-, Geräte- und Räumkonzept mit Beschreibung der für die Sondierungen und die Bergung von Verdachtspunkten gewählten Verfahren mit Nachweis der erforderlichen Kapazitäten und Beschreibung der Geräteverfügbarkeiten Darstellung des Kampfmittelsondier-, Geräte- und Räumkonzepts (II.2) Es kommt dem Auftraggeber darauf an nachvollziehen zu können, inwieweit der Bieter die Bauaufgabe verstanden und seine Herangehensweise darauf abgestimmt hat. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 2 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 10 Punkten erreicht werden. Beschreibung der für die Sondierungen und die Bergung von Kampfmittelverdachtspunkten gewählten Verfahren mit Nachweis der erforderlichen Kapazitäten und Beschreibung der Geräteverfügbarkeiten 5 Punkte Die Darstellung ist sehr schlüssig und sehr fundiert. Die beschriebene Vorgehensweise ermöglicht ein flexibles und effizientes Arbeiten. Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind mit Reserven auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine termingerechte und kostenstabile Aufgabenerfüllung erwarten. 4 Punkte Die Darstellung ist gut und schlüssig. Die beschriebene Vorgehensweise, Gerätewahl und Geräteverfügbarkeiten sind auf die Aufgabe ausgelegt und lassen eine gute, effiziente und termingerechte Aufgabenerfüllung ohne Einschränkungen erwarten. 3 Punkte Die Darstellung ist nachvollziehbar. Auf Grundlage der Konzepte ist davon auszugehen, dass der Bieter die Arbeiten grundsätzlich gut, aber teilweise mit Einschränkungen erfüllen wird. 2 Punkte Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar und lässt kein Konzept erkennen, das sich ohne erhebliche Einschränkungen bewähren wird. 1 Punkt Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, dass sich ohne erheblich Anpassungen und Mehraufwendungen bewähren wird.

  • Arbeitssicherheitskonzept: Für dieses Kriterium wird der Bieter aufgefordert, die folgenden Konzepte zu entwickeln, mit dem Erstangebot einzureichen und im Verhandlungsgespräch vorzustellen: II.3) Arbeitssicherheitskonzept zum Arbeiten in kontaminierten Bereichen und zum Umgang mit belasteten Materialien Es kommt dem Auftraggeber darauf an nachvollziehen zu können, inwieweit der Bieter die besonderen Anforderungen der Arbeiten in kontaminierten Bereichen verstanden hat und diesen mit einem angepassten Konzept Rechnung trägt. Ein gut durchdachtes und umgesetztes Arbeits-Sicherheitskonzept trägt dazu bei, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten, Unfälle zu reduzieren und die Produktivität zu steigern. Hierbei sind insbesondere Aspekte wie Risikoanalyse, Präventive Maßnahmen, Festlegung der Verantwortlichkeiten (Einsatz von Fachkräften bzw. Schulung des Personals), Einbeziehung der geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie Notfallvorsorge und Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung des Sicherheitskonzepts darzulegen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 multipliziert. Folglich kann eine Höchstpunktzahl von 5 Punkten erreicht werden. 5 Punkte Die Darstellung ist sehr schlüssig und greift sämtliche Anforderungen und Hinweise des ASI-Planes auf. Die Ausführungen des Bieters lassen einen besonders hohen Standard hinsichtlich der Arbeitssicherheit erwarten. 4 Punkte Die Darstellung ist schlüssig und nimmt auf die wesentlichen Anforderungen und Hinweise des ASI-Planes Bezug. Die Ausführungen des Bieters lassen einen durchschnittlichen Standard hinsichtlich der Arbeitssicherheit erwarten. 3 Punkte Die Darstellung ist nachvollziehbar und berücksichtigt einige Hinweise des ASI-Planes. Die Ausführungen zum Arbeitsschutz beschränken sich auf das gesetzlich geforderte Minimum. 2 Punkte Die Darstellung ist nur teilweise nachvollziehbar und berücksichtigt lediglich all-gemeine Anforderungen an den Arbeitsschutz. Bei der unveränderten Umsetzung des Konzeptes wären erhebliche Einschränkungen der Arbeitssicherheit zu erwarten. 1 Punkt Die Darstellung ist unzureichend. Die Darstellung lässt kein Konzept erkennen, das sich bewähren wird.

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