Veröffentlichung 20.11.23 | Abgabefrist 21.12.23 |
Eignungskriterien
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend. 2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: (1) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Elektrofachplanungsleistungen). (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2020, 2021, 2022). (2) Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen: - Nachweis eines Referenzprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber im Bereich der TGA-Fachplanungsleistungen i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 4 in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 1 Mio. netto (KG 440 gem. DIN 276). Die Abnahme und Inbetriebnahme muss mit Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein und darf nicht vor dem 1. Januar 2018 erfolgt sein. Hinweis: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Leistungsumfang / -gegenstand, - Zeitraum der Abnahme und Inbetriebnahme, - Gesamtprojektkosten (KG 440 nach DIN 276) in EUR netto, Ferner kann folgendes im Rahmen der Auswahl der Bieter wertungsrelevantes Dokument eingereicht werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht. (3) Auswahl der Bewerber Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenz gemäß der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 7 Punkte erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 440 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe: < EUR 1,5 Mio.: 1 Punkt EUR 1,5 Mio. bis 2 Mio.: 2 Punkte > EUR 2 Mio.: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe: vor dem 01. Januar 2021: 1 Punkt zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2022: 2 Punkte ab dem 1. Juli 2022: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung: Positives Schreiben des AG liegt vor: 1 Punkt Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.
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