Veröffentlichung 08.06.26 | Abgabefrist 14.07.26 | Öffnung 14.07.26 |
Eignungskriterien
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauuntemehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird den Vergabeunterlagen beigefügt, kann jedoch auch über den Link
Zuschlagskriterien
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