Generalplanungsleistungen für Umbau und Modernisierung der Verbundschule Bad Rappenau (F-Bau). Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Grundleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 3 bis 9; - Grundleistungen Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 1,2,3, 4, 6 und 8 LPH 1 bis 9 - Grundleistungen Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1; LPH 1 bis 6 - Grundleistungen Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2, LPH 1 bis 7. Überdies sind Brandschutzplanungen und Freianlagenplanungen nach Bedarf des Auftraggebers zu erbringen. Gleiches gilt für die Besonderen Leistungen in o.g. Leistungsbildern. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Büros Fischer Ziebold Architekten, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Büro Fischer Ziebold Architekten unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für März 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Juli 2026 erfolgen, sodass der vollständige Schulbetrieb spätestens zum Schuljahresbeginn 2026/2027 (September 2026) in Betrieb genommen werden kann.
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