Generalplanungsleistungen für die Sanierung Grundschule Heinsheim. Mit Blick auf die enge Verzahnung der zu erbringenden Leistungen sowie die Komplexität der Aufgabe werden die Leistungen als Generalplanungsleistungen mit folgenden Planungsdisziplinen ausgeschrieben: - Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 3 bis 9; - Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anla-ge 15.1 in der Anlagengruppe 1, 2 und 4, LPH 1 bis 9 - Bauphysik (Raumakustik) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2, LPH 1 bis 7. - Freianlagenplanung nach § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1, LPH 1 bis 9 Überdies sind Brandschutzplanungen und Tragwerksplanungen nach Bedarf des Auftraggebers zu erbringen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Leistungen haben auf den Planungsleistungen (LPH 1 und 2) des Architektenbüro Thomas Steinbrenner, die den für die Angebotsphase ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird, aufzusetzen. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es dem Architektenbüro Thomas Steinbrenner unbenommen ist, sich an der gegenständlichen Ausschreibung zu beteiligen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für März 2025 angestrebt. Die Fertigstellung soll bis Ende Juli 2026 erfolgen, sodass der vollständige Schulbetrieb spätestens zum Schuljahresbeginn 2026 in Betrieb genommen werden kann.
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