Der Auftragnehmer hat ab dem 01.01.2026 den im Entsorgungsgebiet des Landkreises Rostock anfallenden Sperrmüll und die in diesem Zusammenhang getrennt erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß Elektrogesetz getrennt einzusammeln und zur vom Auftraggeber benannten Verwertungsanlage bzw. Wertstoffhof zu transportieren. Die Sammlung erfolgt auf Einzelanforderung. Zur Leistung zählt auch die Bearbeitung von Abholanträgen und die Vergabe von Abholterminen (Los 1).
Der über die öffentliche Sammlung erfasste Sperrmüll (Holdienst) und der auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Rostock angelieferte Sperrmüll (Bringdienst) ist in einer zugelassenen Verwertungsanlage ordnungsgemäß zu entsorgen (Los 2).
Lose (2)
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