Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Entsorgung (Be-handlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 130 Mg gefährlicher Abfälle (auch Sonder- bzw. Problemabfälle genannt) aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsgebieten aus dem Entsorgungsgebiet des Landkreises Peine, die der Auftraggeberin angedient wurden (siehe auch §§ 16 und 17 der Satzung über die Ab-fallentsorgung im Landkreis Peine – Abfallentsorgungssatzung – vom 18.12.2024).
Die Sammlung der Abfälle ist nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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